Händler und Gastronomen stemmen sich gegen 2G

Ein Schild an einem Stand des Weihnachtsmarktes weist auf die 2G-plus-Regel hin.

Ein Schild an einem Stand des Weihnachtsmarktes weist auf die 2G-plus-Regel hin.

Frankfurt. 2G in den Geschäften? Der Einzelhandel wehrt sich. Am Mittwoch hat der Dachverband HDE ein Gutachten vorgelegt, demzufolge weitere Einschränkungen rechtswidrig sind. Bei der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) am Donnerstag steht auf der Tagesordnung, dass nur noch Geimpfte und Genesene in die Läden dürfen sollen.

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„2G-Regelungen für den Einzelhandel sind nicht verhältnismäßig und greifen in die verfassungsgemäß geschützten Rechte der Einzelhändler ein“, sagte HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth am Mittwoch. Die Politik müsse sich besinnen und von den geplanten Beschränkungen Abstand nehmen. Das Gutachten der Kanzlei Noerr, das auch die jüngsten Entscheidungen des Verfassungsgerichts zur Bundesnotbremse berücksichtigt, sieht eine Verletzung der Berufsfreiheit und des Rechts am „eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb“.

Die Juristen machen insbesondere darauf aufmerksam, dass 2G-Restriktionen für den Handel nicht mehr zu rechtfertigen seien, wenn der Gesetzgeber trotz Kenntnis der Gefährdungen durch Corona auf die Einführung einer Impfpflicht verzichte – und zwar auch, wenn der Staat Ausgleichszahlungen für entgangene Umsätze leiste.

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Handelsverband: 2G für Geschäfte bringt nichts

Auf der Agenda der MPK steht der Vorschlag, dass von der 2G-Pflicht für den Handel lediglich Geschäfte des täglichen Bedarfs (Lebensmittel, Apotheken und Drogerien) ausgeschlossen sein sollen. Unabhängig von den Beschlüssen der Konferenz hat Sachsen bereits die Einführung der Beschränkungen für den Handel vorbereitet.

Entsprechende Vorschriften sollen in Kraft gesetzt werden, wenn in dem Bundesland die sogenannte Überlastungsstufe eintritt. Das könnte schon am Wochenende der Fall sein. In Hessen soll 2G im Handel definitiv von Sonntag an gelten.

Genth betonte unterdessen, im Kampf gegen die Pandemie bringe 2G nichts. Einkaufen mit Maskenpflicht, Abstandsregeln, Flächenbegrenzungen und Hygienekonzepten sei sicher. „Mit 2G drohen vielen Einzelhändlern im Weihnachtsgeschäft massive Umsatzeinbußen von bis zu 50 Prozent“, so der HDE-Chef.

In mehreren Bundesländern mit hohen Inzidenzen wie Bayern oder Sachsen wurden 2G-Regeln bereits auch für die Gastrobranche und die Hotellerie erlassen. Hessen will dies ebenfalls von Sonntag an einführen. Zur Vorschlagsliste für die MPK steht unter anderem zudem, dass bundesweit Clubs, Diskotheken und ähnliche Veranstaltungsorte in Gebieten mit hohen Infektionszahlen vorübergehend dicht gemacht werden können. Auch ein kompletter Lockdown fürs gesamte Gastgewerbe soll im Gespräch sein.

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Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) erwartet, dass zusätzliche Restriktionen erhebliche Probleme für die betroffenen Firmen bringen. „Wir gehen davon aus, dass 2G beim stationären Einzelhandel zu Umsatzeinbußen im Dezember von etwa 5,3 Milliarden Euro führen würde“, sagte IW-Experte Christian Rusche dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).

Lohnt es überhaupt noch, Geschäfte zu öffnen?

Dabei müsse man bedenken, dass die Betriebe bereits im zweiten Jahr im wichtigen Weihnachtsgeschäft unter massiven Beschränkungen leiden. „Eine flächendeckende Einführung von 2G würde vor allem kleinere Betriebe sehr hart treffen. Vieles spricht dafür, dass zahlreiche Inhaber überlegen würden, ob es sich noch lohnt, das Geschäft zu öffnen. Aus diesem Grund wäre es sinnvoll, die finanziellen Hilfen für die betroffenen Handelsunternehmen auszuweiten und bürokratische Hürden bei der Gewährung der Hilfen zu beseitigen.“

Im Gastgewerbe sieht Rusche ebenfalls eine prekäre Lage: „Die Einführung einer bundesweiten 2G-Regelung wird nach unseren Berechnungen die Einnahmen insgesamt um zusätzlich rund eine Milliarde Euro für den Dezember verringern.“ Dabei müsse außerdem einkalkuliert werden, dass für die Betriebe Mehraufwand durch Kontrollen entstehe. Generell stelle sich die Frage, „welche Betriebe sich überhaupt noch über die vierte Welle retten können“, so Rusche.

Bundesverfassungsgericht urteilt: Notbremse war zulässig
 Nahaufnahme vom bekannten Steinblock vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe *** Close-up of the well-known stone block in front of the Federal Constitutional Court in Karlsruhe Copyright: xx

Die Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen sowie Schulschließungen seien in der konkreten Situation der Pandemie gerechtfertigt gewesen.

Auch der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) schlägt Alarm. „Wegen der Infektionslage und der verschärften Zugangsregeln hagelt es Stornierungen von Veranstaltungen und Weihnachtsfeiern“, sagte Dehoga-Präsident Guido Zöllick. Er fordert ein umfassendes Rettungspaket, das unter anderem die Verlängerung der Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld umfasst.

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Ferner müsse die Mehrwertsteuer für Speisen und Getränke dauerhaft gesenkt werden. Corona-Hilfen müssten allen Unternehmen – unabhängig von Umsatz und Mitarbeiterzahl – und ohne Deckelung zur Verfügung stehen.

Der HDE macht sich derweil für „umfassende Entschädigungsregelungen“ stark, wenn 2G tatsächlich komme. Das müsse über die bislang vorgesehenen Fixkostenzuschüsse hinausgehen, so Genth.

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