
Kurzarbeitergeld: Anspruch bleibt teilweise auch an Feiertagen bestehen
Im zweiten Lockdown der Corona-Pandemie sind wieder zahlreiche Betriebe geschlossen. Viele Beschäftigte wurden in Kurzarbeit geschickt. Ob sie während der Feiertage auch Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben, hängt von dem Betrieb ab.