
Gericht urteilt: Keine Ausnahmen bei Corona-Regeln für Depressive
Eine Depression ist kein Grund, sich nicht an die Lockdownregeln halten zu müssen. So lautet das Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Nordrhein-Westfalen. Ein Wuppertaler hatte geklagt, weil er aufgrund seiner Krankheit zwingend auf seine sozialen Kontakte angewiesen sei.