Waldbrand am Urlaubsziel: Kann die Reise storniert werden?

Ein Mann geht mit einem Hund durch rauchverhangene Luft an einem Strand entlang. In der Türkei kämpften Tausende Einsatzkräfte den fünften Tag in Folge gegen Waldbrände. In der Ferienregion Bodrum wurden mehrere Dörfer evakuiert, dabei seien die Menschen unter anderem mit Booten über das Meer in Sicherheit gebracht worden.

Ein Mann geht mit einem Hund durch rauchverhangene Luft an einem Strand entlang. In der Türkei kämpften Tausende Einsatzkräfte den fünften Tag in Folge gegen Waldbrände. In der Ferienregion Bodrum wurden mehrere Dörfer evakuiert, dabei seien die Menschen unter anderem mit Booten über das Meer in Sicherheit gebracht worden.

Griechenland, Türkei, Italien, Spanien und Frankreich: In vielen beliebten Urlaubsländern sind aktuell von schweren Waldbränden betroffen. Hitze, Wind und Trockenheit Extreme Trockenheit, Hitze und Wind erschweren die Löscharbeiten.

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Zuletzt ist am Sonntag auf der beliebten griechischen Urlaubsinsel Rhodos ein Waldbrand außer Kontrolle geraten. Dörfer müssen evakuiert werden – Hotels sind noch nicht betroffen. In der Türkei ist vor allem die bei Touristen beliebte Mittelmeerküste rund um Antalya ist betroffen.

Was tun, wenn Reisende ausgerechnet in einer betroffenen Region den Sommerurlaub gebucht hat?

Kostenloses Stornieren des Urlaubs bei Waldbränden

Wenn die eigene Urlaubsregion von Bränden betroffen ist, können Pauschalreisen aufgrund außergewöhnlicher Umstände kostenlos storniert werden. „Bei einer Pauschalreise muss der Veranstalter dann den Preis zurückzahlen“, so Reiserechtsanwalt Paul Degott gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland. Das sei im Fall von Waldbränden allerdings nur der Fall, wenn diese tatsächlich in unmittelbarer Nachbarschaft zum Urlaubsort auftreten. Daher sollten sich Reisende zunächst über die Lage vor Ort informieren und folgende Fragen für sich beantworten können: Wie nahe sind die Brände an meinem Urlaubsort? Was ist für die nächsten Tage zu erwarten? Sind vielleicht schon Zufahrtsstraßen blockiert?

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Urlaubende, die sich beispielsweise bereits auf Sardinien in den betroffenen Gebieten befinden und deren Reise plötzlich beeinträchtigt ist, können ihre Reise vorzeitig beim Veranstalter kündigen. Die Mehrkosten für die verfrühte Rückreise würden vom Veranstalter getragen, sagt Degott.

Wurde beispielsweise ein Hotel gebucht, das weit von den Bränden entfernt liegt, gilt dieses Recht nicht. Denn: „Die reine Angst vor Waldbränden rechtfertigt noch keinen kostenlosen Rücktritt“, so der Reiserechtsanwalt.

Diese Regeln gelten aber nur für Pauschalreisen. Für Individualreisende, die beispielsweise Flüge und Ferienwohnung getrennt gebucht haben, sieht die Rechtslage anders aus. Hier müssen immer die jeweiligen AGBs der Anbieterinnen und Anbieter betrachtet werden, inwiefern Stornierungen möglich sind. Das Risiko für An- und Abreise sowie die Kosten für den Flug tragen die Individualtouristinnen und -touristen in diesem Fall allein.

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Kein Schadensersatz für Reisende

Schadensersatz für vergangene Urlaubsfreuden steht Touristen laut Degott nicht zu, da es sich um außergewöhnliche Umstände handelt – der Veranstalter trägt keine Verantwortung für die Beeinträchtigungen durch die Brände. Minderungsanspruch gibt es nur, wenn die Fürsorgepflicht verletzt wurde. „Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Veranstalter verspricht, dass am Urlaubsort alles in Ordnung ist, aber dann Ausflüge ausfallen oder die Reisenden wegen des Rauchs nicht mehr ins Freie können“, so Degott.

RND/gei/dpa

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