Christi Himmelfahrt im Lockdown: Welche Ausflüge sind erlaubt?
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Eine Tour mit dem Bollerwagen und Freunden ist am Vatertag 2021 nur eingeschränkt möglich.
© Quelle: picture alliance / dpa
Mit dem Bollerwagen und den Freunden losziehen – für viele ist das an Christi Himmelfahrt jahrelang Tradition gewesen. Doch am zweiten Vatertag in der Pandemie ist daran noch nicht wirklich zu denken. Kleinere und größere Ausflüge sind aber trotz Corona-Pandemie möglich – und auch erlaubt.
Allerdings dürfte so manch einer verwirrt sein, welche Regeln denn nun aktuell gelten. Denn diese unterscheiden sich nicht nur in den Bundesländern, sondern sogar zwischen Landkreisen.
Für 217 Stadt- und Landkreise gilt noch die Bundesnotbremse
Klar geregelt ist die Lage in den 217 Stadt- und Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100. Dort gilt die Notbremse des Bundes. Treffen sind auch im Freien nur mit maximal einer haushaltsfremden Person erlaubt. Ausgenommen von der Kontaktregelung sind Kinder unter 14 Jahren, Menschen, die vollständig gegen Corona geimpft sind und jene, die eine Covid-Infektion überstanden haben. Die meisten Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen, lediglich Zoos und Botanische Gärten dürfen mit einem Hygienekonzept öffnen. Für den Zutritt muss ein negativer Corona-Test vorgezeigt werden. Mit der Bundesnotbremse ist auch eine nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr festgelegt.
Anders hingegen sieht es in den 184 Stadt- und Landkreisen aus, in denen die Inzidenz unter 100 liegt. Hier macht die jeweilige Regierung die Regeln, insofern nicht die einheitliche Landesverordnung gilt. Tagesausflüge sind aber nahezu überall erlaubt, nur Mecklenburg-Vorpommern erlaubt lediglich Gäste aus dem eigenen Bundesland. In einigen Gebieten, etwa in Bayern und Schleswig-Holstein, sind Biergärten und Außengastro bereits wieder geöffnet.
Die Corona-Regelungen an Christi Himmelfahrt in den Bundesländern
Baden-Württemberg: Die meisten Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg haben eine Inzidenz über 100. Lediglich die Stadtkreise Heidelberg und Freiburg im Breisgau sowie die Landkreise Main-Tauber-Kreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Konstanz und Lörrach liegend seit mehreren Tagen darunter. Hier dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Die Außengastronomie ist derzeit noch nirgendwo in Baden-Württemberg geöffnet, das soll frühestens ab Freitag möglich sein. Zoos und Parks haben hingegen mit Hygienekonzept geöffnet.
Bayern: In Bayern gelten verschiedene Regeln je nach Inzidenz des Stadt- oder Landkreises. In insgesamt 15 Regionen sind Biergärten und Außengastronomie wieder geöffnet, darunter die Städte München, Passau, Bamberg, Schwabach, Weiden in der Oberpfalz und Erlangen sowie die Landkreise Landsberg am Lech, Garmisch-Partenkirchen, Starnberg, Tirschenreuth, Neustadt an der Waldnaab, Amberg-Sulzbach, Kitzingen, Lindau und Würzburg. Im einstigen Corona-Hotspot Passau gelten noch weitere Lockerungen, da die Inzidenz hier stabil unter 35 liegt. Dort dürfen sich zehn Menschen aus drei Haushalten im Freien treffen, auch Theater, Kinos und Museen dürfen öffnen.
Berlin: In Berlin gilt die Bundesnotbremse noch mindestens bis kommenden Dienstag.
Brandenburg: In Brandenburg gilt zwar nicht in allen Stadt- und Landkreisen die Notbremse des Bundes, dennoch gelten nach wie vor nahezu überall starke Einschränkungen. Außengastronomie, Freizeitparks und andere Einrichtungen dürfen frühestens am 21. Mai wieder öffnen – und nur, wenn die Inzidenz stabil unter 100 liegt. Dauercamper sind in Regionen mit einer stabilen Inzidenz unter 100 wieder erlaubt, das sind derzeit der Dahme-Spreewald-Kreis, Barnim, Märkisch-Oberland, Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin, Potsdam-Mittelmark und Teltow-Fläming. In diesen Landkreisen sind Treffen von zwei Haushalten mit maximal fünf Personen erlaubt, im Freien dürfen sich maximal zehn Personen zum kontaktlosen Sport treffen. Bei Kindern unter 14 liegt die Personengrenze bei 20. Museen, Planetarien und Tierparks dürfen in diesen Gebieten auch öffnen.
Bremen: In Bremen und Bremerhaven gilt derzeit noch die Bundesnotbremse. Erst ab Montag könnte es in Bremen zu Lockerungen kommen.
Hamburg: Der Stadtstaat Hamburg hatte mit die strengsten Corona-Regeln in Deutschland, hier galt sogar ab 21 Uhr eine Ausgangssperre. Diese ist Dienstag auf Mittwoch wegen einer stabilen Inzidenz unter 100 zwar aufgehoben, aber weiterhin gibt es viele Einschränkungen. Private Zusammenkünfte beschränken sich auf einen Hausstand plus eine weitere Person. Der Zoo hat wieder geöffnet.
Hessen: In Hessen gilt nahezu überall die Notbremse des Bundes. Nur in drei Landkreisen ist eine stabile Inzidenz unter 100 erreicht: Wetteraukreis, Hochtaunuskreis und Vogelsbergkreis. In diesen drei Kreisen dürfen maximal fünf Personen aus zwei Haushalten zusammenkommen, die Ausgangssperre entfällt. Zoos, Museen und Gedenkstätten sind teilweise geöffnet. Obacht an alle Feierwütigen: Der Alkoholkonsum ist auf einigen öffentlichen Plätzen verboten.
Mecklenburg-Vorpommern: Seit dem 5. Mai sind in Mecklenburg-Vorpommern wieder Tagestouristen willkommen – jedoch nur die, die bereits vollständig geimpft sind. Ein Vatertagsausflug mit Kindern an die Ostsee ist also erst einmal nur der lokalen Bevölkerung möglich. Die Außengastronomie ist noch geschlossen, Außenbereiche von Zoos und Tierparks können ebenfalls Gäste empfangen. In Mecklenburg-Vorpommern darf sich zudem ein Haushalt (auch getrennt lebende Paare zählen als ein Hausstand) mit einer weiteren Person treffen.
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Niedersachsen: Die Bundesnotbremse gilt in den Stadtkreisen Delmenhorst, Salzgitter, Wolfsburg, Osnabrück und Emden sowie in den Landkreisen Gifhorn, Region Hannover, Nienburg (Weser), Wolfenbüttel, Vechta, Lüchow-Dannenberg, Peine, Norheim, Diepholz, Cloppenburg und der Grafschaft Bentheim. Hier darf ein Haushalt eine weitere Person treffen. In den meisten anderen Regionen darf sich ein Haushalt mit maximal zwei weiteren Personen aus einem Haushalten treffen. Ausnahmen gelten im Kreis Wittmund und in Wilhelmshaven. Weil die Inzidenzen dort unter 35 liegen, hier dürfen sich bis zu zehn Menschen aus drei Haushalten treffen. In Regionen, in denen die Notbremse nicht greift, ist die Außengastronomie geöffnet. Zudem ist Tourismus für Menschen aus Niedersachsen in Niedersachsen auch erlaubt, alle Hotels in Gebieten, in denen die Bundesnotbremse nicht gilt, dürfen öffnen.
Nordrhein-Westfalen: Im bevölkerungsreichsten Bundesland gilt nahezu überall die Bundesnotbremse. Ausnahmen gibt es in drei Modellregionen: In Soest und Lippstadt öffneten an diesem Mittwoch wieder Cafés und Restaurants in einem festgelegten Bereich in der Innenstadt ihre Außenbereiche. Ein weiteres Modellprojekt läuft bereits im Kreis Coesfeld, hier hat beispielsweise ein Freibad geöffnet. In diesen drei Regionen dürfen sich maximal fünf Menschen aus zwei Haushalten treffen. Zoos und teilweise auch Museen sind geöffnet.
Rheinland-Pfalz: In Rheinland-Pfalz ist die Außengastronomie unter Hygieneauflagen geöffnet, auch Zoos und Museen empfangen Gäste. Treffen sind zwischen zwei Hausständen mit gemeinsam maximal fünf Personen erlaubt. Ausnahmen gelten in Landkreisen und kreisfreien Städte, die die 100er-Inzidenz überschritten haben. Das sind die Landkreise Altenkirchen, Bad Kreuznach, Bad Kreuznach und Westerwaldkreis sowie die kreisfreien Städte Kaiserslautern, Mainz, Pirmasens, Worms, Speyer, Ludwigshafen und Landau in der Pfalz.
Saarland: Pünktlich zu Christi Himmelfahrt werden die ersten beiden Kreise aus der Notbremse entlassen: Merzig-Wadern und St. Wendel. Hier dürfen sich bis zu zehn Personen im Freien treffen, wenn sie einen tagesaktuellen negativen Corona-Test haben. Die Außengastronomie kann in beiden Landkreisen für negativ getestete wieder öffnen.
Sachsen: Prinzipiell ist das Wandern und Laufen erlaubt – auch mit Bollerwagen. Alkohol in der Öffentlichkeit ist nicht mehr verboten. Bei nicht Geimpften dürfe sich allerdings nur ein Hausstand mit einer weiteren Person zum Himmelfahrtsausflug treffen. Die Behörden halten Genesene und Geimpfte dazu an, einen Nachweis mitzuführen, da für sie keine Kontaktbeschränkungen gelten.
Sachsen-Anhalt: Nur für Magdeburg gilt derzeit keine Bundesnotbremse, alle anderen 13 Stadt- und Landkreise haben eine Inzidenz über 100. In Magdeburg darf sich ein Haushalt mit maximal fünf Personen eines weiteren Haushaltes treffen. Nur in Magdeburg ist zudem die Außengastronomie geöffnet (mit negativem Corona-Test) - alle anderen müssen Bratwurst und Co. kaufen und andernorts verzehren.
Schleswig-Holstein: Die Außengastronomie hat in weiten Teilen Schleswig-Holsteins geöffnet, hierfür wird eine Tischreservierung benötigt. Museen, Bibliotheken, Botanische Gärten, Zoos, Aquarien und Strandkorbvermietung sind wieder in Betrieb. Maximal fünf Personen aus zwei Haushalten dürfen zusammenkommen. Eine Ausnahme gibt es allerdings: Im Stadtkreis Neumünster ist die Notbremse noch aktiv.
Thüringen: In Thüringen greift an Vatertag in allen Stadt- und Landkreisen die Bundesnotbremse. Touristische Angebote und Außengastronomie dürfen noch nicht öffnen, einige Ausflugslokale bieten allerdings Bratwurst, Eis und Bier auf die Hand an. In einigen Regionen gilt ein Verbot vom Verzehr alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit.
mit dpa