Urlaubsplanung: Wo Reisende den „Grünen Pass“ benötigen

Ein Tourist hält am Eingang zu den Vatikanischen Museen ein Smartphone, auf dem der Grüne Pass zu sehen ist.

Ein Tourist hält am Eingang zu den Vatikanischen Museen ein Smartphone, auf dem der Grüne Pass zu sehen ist.

Kein „Grüner Pass“, kein Eintritt – diese Regel gilt aufgrund der seit Wochen wieder ansteigenden Corona-Zahlen bereits in einigen Ländern für verschiedene Örtlichkeiten. Und zwar nicht nur für die eigene Bevölkerung, sondern auch für Touristen und Touristinnen. Mithilfe des „Grünen Passes” können Bürger und Bürgerinnen und Reisende nachweisen, dass sie geimpft, getestet oder genesen sind. Wo der „Grüne Pass” zwingend notwendig ist und zu welcher Gelegenheit er vorgelegt werden muss, ist in dieser Übersicht zusammengefasst.

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„Grüner Pass“ in Italien gestartet

Das Urlaubsland Italien hat den „Grünen Pass“ am 6. August eingeführt. Seitdem muss jeder das landesweit gültige Dokument vorzeigen, der die Innenräume von Restaurants, Bars oder Sportstätten betreten möchte. Außerdem gilt der Pass auch als Eintrittskarte zu Sportveranstaltungen, Konzerten, Theateraufführungen, Messen und Kongressen.

Den Nachweis erhält in Italien nur, wer mindestens eine in der EU anerkannte Corona-Impfung erhalten hat, vor höchstens sechs Monaten von der Krankheit genesen ist oder aktuell negativ getestet wurde. Etwa 50 der 60 Millionen Einwohner hatten das Zertifikat bis Ende Juli bereits heruntergeladen. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt hier aktuell bei 67,9 (Stand 9. August).

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Corona-Pass in Dänemark nötig

Auch wer nach Dänemark reist, benötigt vielerorts zurzeit noch den sogenannten Corona-Pass, mit dem man negative Tests, Impfungen und überstandene Infektionen nachweisen kann. Der Pass wird laut der dänischen Regierung benötigt, um Theatersäle, Konzerthallen und Kinos mit mehr als 500 Sitzplätzen besuchen zu können. Stehen bei einem Konzert im Freien oder einem Fußballspiel mehr als 2.000 Sitzplätze zur Verfügung, gilt auch dort nur der Corona-Pass als Eintrittskarte.

Trotz des hohen Inzidenzwerts (Stand 9. August: 106,0) hat die dänische Regierung angekündigt, dass es in dem Land ab dem 1. Oktober keine Einschränkungen mehr geben soll. Dazu zählen auch die Maskenpflicht und verpflichtende Nachweise über Impfung, Genesung oder negativen Test. Bereits zum 1. September sollen laut Angaben der „HAZ” Lockerungen in Kraft treten, von denen auch Reisende profitieren werden. Beispielsweise darf dann nachts Alkohol verkauft werden. Auch Clubs öffnen wieder.

In Frankreich löst der Gesundheitspass Proteste aus

Um die seit Anfang Juli rasant in die Höhe schnellenden Corona-Fallzahlen unter Kontrolle zu bekommen, hat die französischen Regierung die Corona-Maßnahmen im August noch einmal verschärft: Seit dem 9. August muss der „Grüne Pass“ in Frankreich sowohl bei Kinobesuchen und Großveranstaltungen als auch beim Besuch von Restaurants und Bars sowie bei Reisen per Fernzug oder Flugzeug vorgezeigt werden. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt in Frankreich aktuell bei 238,9.

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Die Verschärfungen der Maßnahmen führten in Frankreich zu großen Protesten. Am Samstag gingen mehr als 230.000 Menschen auf die Straßen. Bereits am Wochenende zuvor hatten mehr als 200.000 Personen an den landesweiten Protesten teilgenommen.

Bald strengere Regeln in Österreich

Auch in Österreich wurde der „Grüne Pass” im Juli eingeführt. Reisende müssen beachten, dass vom 15. August an die Regel verschärft wird, wonach nachweislich Geimpfte, Getestete und Genesene einreisen dürfen und Zugang zu Hotels, Lokalen und Veranstaltungen erhalten. Während bislang eine erste Impfung für den „Grünen Pass” ausreichte, gilt ab Mitte August erst die zweite Dosis.

Die Fallzahlen steigen in dem beliebten Urlaubsziel der Deutschen seit Mitte Juli wieder leicht an. Die aktuelle Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 39,7 (Stand 9. August). Anfang Juli lag der Inzidenzwert noch im einstelligen Bereich.

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Israel führt „Grünen Pass” wieder ein

Wegen der seit Ende Juni explodierenden Corona-Fallzahlen gilt auch in Israel seit dem 29. Juli wieder der „Grüne Pass”. Wer älter als zwölf ist, muss den Pass bei allen Versammlungen vorzeigen, an denen mehr als hundert Menschen teilnehmen. Dies gilt unter anderem für Sport- und Kulturveranstaltungen sowie Fitnessstudios, Restaurants, Konferenzen und Gebetshäuser.

Der Pass war in Israel bereits im Februar eingeführt worden, nach einem Rückgang der Zahlen im Frühjahr hatte das Land die meisten Beschränkungen wieder aufgehoben. Nun erlebt der „Grüne Pass” im „heiligen Land” sein Comeback. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt hier aktuell bei 285,2. Die Öffnung der Grenzen für Urlauber und Urlauberinnen wurde bereits zweimal verschoben.

So funktioniert das „grüne Zertifikat”

In Deutschland ist der digitale Impfnachweis seit Mitte Juni erhältlich. Den Nachweis können sich zweifach Geimpfte in der Covpass-App oder in der offiziellen Corona-Warn-App speichern. Sowohl Covpass als auch die Corona-Warn-App geben Nutzerinnen und Nutzern die Möglichkeit, ein vom Impfzentrum, der Arztpraxis oder Apotheken ausgestelltes Impfzertifikat in Form eines QR-Codes zu speichern.

Auch die Genesung von einer Covid-19-Infektion sowie Negativtests können über die beiden Apps angezeigt werden. Um den aktuellen Status einer Person zu überprüfen, müssen Dienstleister einfach nur den fälschungssicheren QR-Code mithilfe einer Prüf-App scannen.

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RND/jaf

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