Urlaub im zweiten Corona-Sommer: die wichtigsten Antworten für Reisende
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An einem Strand südlich von Athen stehen Sonnenschirme für Strandbesucher bereit.
© Quelle: Lefteris Partsalis/XinHua/dpa
Die Sommerferien beginnen – und die Menschen in Deutschland sind urlaubsreif. Da nicht nur die Temperaturen, sondern auch die Impfquoten in Europa steigen, starten viele Reisefans nun in ihre wohlverdiente Auszeit. Neben dem Urlaub im eigenen Land steht bei den Deutschen besonders der Urlaub in europäischen Ländern hoch im Kurs, die ihre Maßnahmen zur Corona-Bekämpfung gelockert haben.
Vor der Abreise stellen sich jedoch viele Fragen: Welche Beschränkungen gelten an meinem Urlaubsort? Brauche ich einen Corona-Test für die Einreise? Und sollte ich eigentlich eine Auslandskrankenversicherung abschließen? Wir erklären Ihnen alles, was Sie für den Urlaub in Zeiten der Delta-Variante wissen müssen.
In welche Länder kann ich reisen?
Das digitale Covid-Zertifikat der EU soll sicheres und freies Reisen innerhalb der Europäischen Union ermöglichen. Voraussetzung dafür ist, dass die Urlauberinnen und Urlauber entweder geimpft, genesen oder negativ auf Corona getestet sind. Angesichts der sinkenden Neuinfektionszahlen werben viele Länder in Europa verstärkt um Reisende. Allerdings hat sich in einigen Ländern die Delta-Variante des Coronavirus stark ausgebreitet.
Wegen verbesserter Corona-Lage: EU will Einschränkungen für Reisende lockern
Wegen einer besseren Corona-Lage in vielen Teilen der Welt sollen die Einreisebestimmungen nun für mehrere Länder gelockert werden – darunter die USA.
© Quelle: dpa
Weltweit jedoch haben nach wie vor einige Staaten Einreiseverbote für Touristinnen und Touristen verhängt – darunter sind Australien, Israel, Japan, Marokko, Neuseeland, und die USA.
Wie ist die Lage in den Urlaubsländern?
Trotz allgemein sinkender Inzidenzen sollten Reisende wissen, wie hoch das Infektionsrisiko am Urlaubsort ist. Grundsätzlich unterscheidet Deutschland zwischen drei Risikostufen: einfaches Risikogebiet (Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 200), Virusvariantengebiet und Hochinzidenzgebiet (Inzidenz über 200). Wenn ein Land in eine der drei Kategorien fällt, müssen Urlauberinnen und Urlauber bestimmte Bestimmungen beachten. Die Einstufungen nehmen gemeinsam das Gesundheitsministerium, das Auswärtige Amt und das Bundesinnenministerium vor.
Die aktuelle Liste veröffentlicht das Robert Koch-Institut (RKI) auf seiner Website.
Am 1. Juli hat das Auswärtige Amt die pauschale Reisewarnung für Risikogebiete aufgehoben – sie hatte bislang eine abschreckende Wirkung. Es war jedoch mehr ein symbolischer Akt, für Reisewillige änderte sich dadurch wenig. Die Quarantänepflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten wurde bereits im Mai aufgehoben.
Wie groß ist das Risiko der Delta-Variante?
Die Delta-Variante des Coronavirus, die zuerst in Indien festgestellt wurde, breitet sich aus. Weltweit stehen bereits 16 Staaten auf der Liste der Virusvariantengebiete – darunter Großbritannien, Russland und Portugal. Wer dort als Deutscher Urlaub macht, muss nach der Rückreise für 14 Tage in strikte Quarantäne. Ausnahmen für Geimpfte und Genesene gibt es nicht.
Allerdings wird die Einstufung wohl nicht von Dauer sein: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat am Donnerstag angekündigt, dass die Bundesregierung Portugal und Großbritannien bald wieder von Virusvarianten- zu Hochinzidenzgebieten herunterstufen will. Denn auch in Deutschland steige der relative Anteil der Variante und sie werde in absehbarer Zeit dominieren, so Spahn.
Die Herunterstufung werde erfolgen, wenn die Anteile der ansteckenderen Delta-Variante vergleichbar seien, also voraussichtlich 70 bis 80 Prozent. In der laufenden Woche geht in Deutschland nach Schätzung des Robert Koch-Instituts (RKI) jede zweite Corona-Ansteckung auf die Delta-Variante zurück.
Wo kann ich mich über die Situation und Regeln am Urlaubsziel informieren?
Das wichtigste Thema in diesem Sommer ist wohl die Frage danach, wo und unter welchen Bedingungen die Einreise in ein Land erlaubt ist. Einen einfachen Überblick bietet die kostenlose App „Re-open EU“ der Europäischen Union. Sie informiert über alle Covid-19-Bestimmungen, die in den einzelnen Ländern der EU gelten. Dazu zählen Infos über die Pandemielage und die Hygieneregeln vor Ort sowie die Bestimmungen für die Ein- und Ausreise.
Liegt das Urlaubsziel außerhalb der EU, dann bietet sich die App „Sicher Reisen“ des Auswärtigen Amtes an. Sie informiert über geltende Regeln zur Einreise in Drittstaaten. Es können auch Pushmitteilungen bei Änderungen der Reise- und Sicherheitshinweise aktiviert werden.
Muss ich für meine Reise geimpft sein?
Nein. Bislang hat kein Reiseland eine Corona-Impfpflicht für Touristinnen und Touristen eingeführt. Ohne Einschränkungen ist die Einreise aber in kaum einem Land möglich. Bei der Einreise muss ein Nachweis erbracht werden – über einen negativen Corona-Test, eine überstandene Covid-Erkrankung oder eine vollständige Impfung. Das bedeutet, dass nach der zweiten Impfung (Biontech/Pfizer, Moderna und Astrazeneca) oder einzigen Impfung (Johnson & Johnson) mindestens 14 Tage vergangen sein müssen.
Ist der digitale EU-Impfpass fürs Reisen Pflicht?
Nein. Die Kontrolle des Nachweises soll möglichst schnell vonstattengehen, daher wurde am 1. Juli offiziell der EU-Impfpass eingeführt. Er dienst als digitaler Nachweis über eine Corona-Impfung, eine Genesung oder einen negativen Corona-Test. In einem QR- oder Barcode sind unter anderem Daten zum Impfzeitpunkt und zum verwendeten Impfstoff gespeichert, die beispielsweise von Grenzbeamten oder Airlinemitarbeitenden gescannt werden können. In Deutschland gibt es das Zertifikat in Apotheken, Arztpraxen und Impfzentren. Der Inhalt kann dann vom Papier in Apps wie die „Corona-Warn-App“, den „Covpass“ oder die „Luca-App“ importiert werden.
Die Nutzung des digitalen Impfpasses ist jedoch keine Pflicht. Es ist weiterhin möglich, das gelbe Impfheft oder die offiziellen Nachweise über einen Corona-Test oder die Genesung bei sich zu führen. Der Deutsche Reiseverband (DRV) rät sogar dazu, die Nachweise doppelt dabeizuhaben. „Schließlich kann das Handy auch mal gestohlen werden, oder man verliert es, oder es fällt ins Wasser“, nennt DRV-Sprecherin Kerstin Heinen Beispiele für die Grenzen des digitalen Zertifikats.
Außerdem hakt es bei der Einführung des digitalen Impfpasses noch in einigen Ländern, zum Beispiel in Bezug auf die Ausstellung oder Überprüfung der Zertifikate. Nach Angaben der EU-Kommission gibt es noch Probleme in Irland, Malta, den Niederlanden, Rumänien, Schweden, der Schweiz, Ungarn und Zypern. Sie sollen bis spätestens Ende August auch am Start sein.
Welche Regeln muss ich für die Rückreise nach Deutschland beachten?
Wer aus dem Urlaub nach Deutschland zurückkehrt, sollte sich vorab über die Einreiseregeln informieren. Die Coronavirus-Einreiseverordnung regelt die Anmelde-, Quarantäne- und Nachweispflicht sowie das Beförderungsverbot aus Virusvariantengebieten bundesweit einheitlich.
Wichtig ist: Wer mit dem Flugzeug nach Deutschland kommt, muss grundsätzlich – unabhängig davon, ob er oder sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten hat – vor dem Abflug den Nachweis über einen negativen Test, eine vollständige Impfung oder eine Genesung vorweisen. Ansonsten dürfen Reisende von der Airline nicht mitgenommen werden.
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Ein Beamter der Bundespolizei am Flughafen kontrolliert eine Reisende aus Sankt Petersburg (Russland), einem Virusvariantengebiet.
© Quelle: Fabian Sommer/dpa
Daneben sind bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland nach einem Aufenthalt in einem ausländischen Risikogebiet (einfaches Risikogebiet-, Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet) gesonderte Nachweis- und Quarantänepflichten zu beachten. In allen Fällen müssen sich Reisende dann vor der Einreise digital auf www.einreiseanmeldung.de registrieren. Nach Eingabe der Daten erhalten sie eine PDF-Datei, die vom Beförderer kontrolliert wird.
Zudem gilt eine Quarantänepflicht für Menschen, die sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Sie kann jedoch oftmals vermieden werden: Wer aus einem „einfachen“ Risikogebiet kommt und schon vor der Einreise der Nachweispflicht nachkommt, muss sich nicht isolieren. Das gleiche gilt für Geimpfte und Genesene, die sich in einem Hochinzidenzgebiet aufgehalten haben. Alle anderen müssen für zehn Tage in Quarantäne, können den Zeitraum aber ab Tag fünf mit einem weiteren Corona-Test verkürzen. Wer jedoch in einem Virusvariantengebiet war, muss zusätzlich zum verpflichtenden Corona-Test vor der Einreise für 14 Tage in Quarantäne.
Diese kann nicht verkürzt werden, und es gibt keine Ausnahmen für Geimpfte oder Genesene.
Brauche ich eine Reisekrankenversicherung?
Eine Reisekrankenversicherung ist per se wichtig bei Reisen ins Ausland – in der Corona-Pandemie mehr denn je. Einige Reiseveranstalter wie Tui, FTI, DER Touristik und Alltours bieten im Falle einer Corona-Infektion am Urlaubsort einen zusätzlichen Reiseschutz an, der entweder dazubuchbar oder schon im Reisepreis enthalten ist. Diese übernehmen beispielsweise Kosten für die Quarantäne, die Behandlung vor Ort und den medizinischen Rücktransport.
Ansonsten sollte selbstständig eine solche Versicherung abgeschlossen werden. Wichtig ist, darauf zu achten, dass sie einen Corona-Schutz enthält. Denn bei einigen sind Pandemien grundsätzlich ausgeschlossen, damit bestünde auch kein Versicherungsschutz im Falle einer Covid-19-Erkrankung. Das Ergebnis der Zeitschrift „Finanztest“ (Ausgabe 6/2021) stimmt aber optimistisch: Rund 90 Tarife haben die Tester überprüft, jeweils etwa die Hälfte für Einzelpersonen und Familien. Fast zwei Drittel schnitten mit „sehr gut“ ab.
Deutsche Ärztekammer warnt vor Reisen in Delta-Risikogebiete
Die Bundesärztekammer rät von Reisen in Urlaubsgebiete ab, in denen die ansteckendere Delta-Variante des Coronavirus grassiert.
© Quelle: dpa
Wann kann ich meine Reise kostenlos stornieren?
Eine Pauschalreise kann immer dann kostenlos storniert werden, wenn am Urlaubsort außergewöhnliche Umstände herrschen. Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gilt als starkes Indiz dafür – allerdings sei die Pandemie inzwischen ein „Grundrisiko“, sagt Reiserechtsanwalt Paul Degott aus Hannover gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland.
Im Fall der Fälle sollten Urlauberinnen und Urlauber sich zunächst mit ihrem Reiseveranstalter in Verbindung setzen und fragen, ob eine Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt oder ein anderes Land möglich ist. Viele zeigen sich hier aktuell kulant und bieten bessere Storno- oder Umbuchungsmöglichkeiten. Viele werben außerdem mit so genannten Flextarifen. Das Prinzip ist Folgendes: Wer für seinen Pauschalurlaub etwas mehr bezahlt, darf ihn auch kurzfristig ohne die sonst üblichen Stornierungsgebühren wieder absagen oder umbuchen.
Wer nur eine Ferienwohnung, eine Airbnb-Unterkunft oder ein Hotelzimmer gebucht hat, muss in die AGB schauen: Geld zurück gibt es nur, wenn die Richtlinien entsprechend kulant sind. Ähnlich sieht es bei Flugtickets aus.
Sollte ich eine Reiserücktrittsversicherung abschließen?
Eine Reiserücktrittsversicherung nützt in der Regel nichts, wenn für ein Land eine Reisewarnung ausgesprochen wird oder die Einschränkungen vor Ort strikter werden. Die meisten Versicherungen zahlen nur dann, wenn die Reise aus persönlichen Gründen nicht angetreten werden kann – etwa weil man selbst erkrankt. Es gibt wenige Ausnahmen, schreibt das Portal „Reiseversicherung“. Daher gilt: genau prüfen. „Es gibt viele Anbieter und Varianten von Corona-Schutzpaketen. Man sollte unbedingt genau die Konditionen und Bedingungen lesen, bevor man bucht“, sagt Reiserechtsanwalt Paul Degott.
Was muss ich beim Reisen mit Kindern beachten?
Die Regelungen sind sowohl im In- als auch im Ausland sehr unterschiedlich – je nach Inzidenz, den Verordnungen des Landes und den Einschätzung des Robert Koch-Instituts (RKI). Infos finden Eltern beispielsweise in der App „Re-Open Eu“. In den meisten Fällen gilt: Kinder ab sechs Jahren müssen für Reisen ins Ausland einen negativen Corona-Test vorweisen. Ausnahmen gibt es zum Beispiel in Italien und Portugal, dort gilt die Testpflicht schon für Kinder ab zwei Jahren, in Kroatien ab sieben Jahren.
Damit Familien aber gemeinsam reisen können, haben die EU-Mitgliedstaaten vereinbart, dass Minderjährige keiner Quarantänepflicht unterliegen sollen, wenn die Eltern von der Quarantäne ausgenommen sind, weil sie beispielsweise geimpft sind. Familien sollten sich jedoch vor Abreise genau informieren, welche Regeln wo bereits umgesetzt sind.