Urlaub im zweiten Corona-Sommer: die wichtigsten Antworten für Reisende

An einem Strand südlich von Athen stehen Sonnen­schirme für Strand­besucher bereit.

An einem Strand südlich von Athen stehen Sonnen­schirme für Strand­besucher bereit.

Die Sommer­ferien beginnen – und die Menschen in Deutsch­land sind urlaubs­reif. Da nicht nur die Temperaturen, sondern auch die Impf­quoten in Europa steigen, starten viele Reise­fans nun in ihre wohl­verdiente Aus­zeit. Neben dem Urlaub im eigenen Land steht bei den Deutschen besonders der Urlaub in europäischen Ländern hoch im Kurs, die ihre Maß­nahmen zur Corona-Bekämpfung gelockert haben.

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Vor der Abreise stellen sich jedoch viele Fragen: Welche Beschränkungen gelten an meinem Urlaubs­ort? Brauche ich einen Corona-Test für die Ein­reise? Und sollte ich eigentlich eine Auslands­kranken­versicherung abschließen? Wir erklären Ihnen alles, was Sie für den Urlaub in Zeiten der Delta-Variante wissen müssen.

In welche Länder kann ich reisen?

Das digitale Covid-Zertifikat der EU soll sicheres und freies Reisen innerhalb der Europäischen Union ermöglichen. Voraus­setzung dafür ist, dass die Urlauberinnen und Urlauber entweder geimpft, genesen oder negativ auf Corona getestet sind. Angesichts der sinkenden Neu­infektions­zahlen werben viele Länder in Europa verstärkt um Reisende. Allerdings hat sich in einigen Ländern die Delta-Variante des Corona­virus stark ausgebreitet.

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Wegen verbesserter Corona-Lage: EU will Einschränkungen für Reisende lockern

Wegen einer besseren Corona-Lage in vielen Teilen der Welt sollen die Einreise­bestimmungen nun für mehrere Länder gelockert werden – darunter die USA.

Welt­weit jedoch haben nach wie vor einige Staaten Einreise­verbote für Touristinnen und Touristen verhängt – darunter sind Australien, Israel, Japan, Marokko, Neuseeland, und die USA.

Wie ist die Lage in den Urlaubs­ländern?

Trotz allgemein sinkender Inzidenzen sollten Reisende wissen, wie hoch das Infektions­risiko am Urlaubs­ort ist. Grund­sätzlich unter­scheidet Deutsch­land zwischen drei Risiko­stufen: einfaches Risiko­gebiet (Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 200), Virus­varianten­gebiet und Hoch­inzidenz­gebiet (Inzidenz über 200). Wenn ein Land in eine der drei Kategorien fällt, müssen Urlauberinnen und Urlauber bestimmte Bestimmungen beachten. Die Einstufungen nehmen gemeinsam das Gesundheits­ministerium, das Auswärtige Amt und das Bundes­innen­ministerium vor.

Die aktuelle Liste veröffentlicht das Robert Koch-Institut (RKI) auf seiner Website.

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Am 1. Juli hat das Auswärtige Amt die pauschale Reise­warnung für Risiko­gebiete aufgehoben – sie hatte bislang eine abschreckende Wirkung. Es war jedoch mehr ein symbolischer Akt, für Reise­willige änderte sich dadurch wenig. Die Quarantäne­pflicht für Reise­rückkehrer aus Risiko­gebieten wurde bereits im Mai aufgehoben.

Wie groß ist das Risiko der Delta-Variante?

Die Delta-Variante des Corona­virus, die zuerst in Indien fest­gestellt wurde, breitet sich aus. Welt­weit stehen bereits 16 Staaten auf der Liste der Virus­varianten­gebiete – darunter Groß­britannien, Russ­land und Portugal. Wer dort als Deutscher Urlaub macht, muss nach der Rück­reise für 14 Tage in strikte Quarantäne. Ausnahmen für Geimpfte und Genesene gibt es nicht.

Allerdings wird die Einstufung wohl nicht von Dauer sein: Bundes­gesundheits­minister Jens Spahn hat am Donnerstag angekündigt, dass die Bundes­regierung Portugal und Groß­britannien bald wieder von Virus­varianten- zu Hoch­inzidenz­gebieten herunter­stufen will. Denn auch in Deutsch­land steige der relative Anteil der Variante und sie werde in absehbarer Zeit dominieren, so Spahn.

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Die Herunter­stufung werde erfolgen, wenn die Anteile der ansteckenderen Delta-Variante vergleichbar seien, also voraussichtlich 70 bis 80 Prozent. In der laufenden Woche geht in Deutsch­land nach Schätzung des Robert Koch-Instituts (RKI) jede zweite Corona-Ansteckung auf die Delta-Variante zurück.

Wo kann ich mich über die Situation und Regeln am Urlaubs­ziel informieren?

Das wichtigste Thema in diesem Sommer ist wohl die Frage danach, wo und unter welchen Bedingungen die Einreise in ein Land erlaubt ist. Einen einfachen Überblick bietet die kosten­lose App „Re-open EU“ der Europäischen Union. Sie informiert über alle Covid-19-Bestimmungen, die in den einzelnen Ländern der EU gelten. Dazu zählen Infos über die Pandemielage und die Hygiene­regeln vor Ort sowie die Bestimmungen für die Ein- und Aus­reise.

Liegt das Urlaubs­ziel außerhalb der EU, dann bietet sich die App „Sicher Reisen“ des Auswärtigen Amtes an. Sie informiert über geltende Regeln zur Einreise in Dritt­staaten. Es können auch Pushmitteilungen bei Änderungen der Reise- und Sicherheits­hinweise aktiviert werden.

Muss ich für meine Reise geimpft sein?

Nein. Bislang hat kein Reise­land eine Corona-Impf­pflicht für Touristinnen und Touristen eingeführt. Ohne Einschränkungen ist die Einreise aber in kaum einem Land möglich. Bei der Einreise muss ein Nach­weis erbracht werden – über einen negativen Corona-Test, eine überstandene Covid-Erkrankung oder eine vollständige Impfung. Das bedeutet, dass nach der zweiten Impfung (Biontech/Pfizer, Moderna und Astrazeneca) oder einzigen Impfung (Johnson & Johnson) mindestens 14 Tage vergangen sein müssen.

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Ist der digitale EU-Impf­pass fürs Reisen Pflicht?

Nein. Die Kontrolle des Nach­weises soll möglichst schnell von­statten­gehen, daher wurde am 1. Juli offiziell der EU-Impf­pass eingeführt. Er dienst als digitaler Nach­weis über eine Corona-Impfung, eine Genesung oder einen negativen Corona-Test. In einem QR- oder Barcode sind unter anderem Daten zum Impf­zeit­punkt und zum verwendeten Impf­­stoff gespeichert, die beispiels­weise von Grenz­beamten oder Airlinemitarbeitenden gescannt werden können. In Deutschland gibt es das Zertifikat in Apotheken, Arzt­praxen und Impf­zentren. Der Inhalt kann dann vom Papier in Apps wie die „Corona-Warn-App“, den „Covpass“ oder die „Luca-App“ importiert werden.

Die Nutzung des digitalen Impf­passes ist jedoch keine Pflicht. Es ist weiterhin möglich, das gelbe Impf­heft oder die offiziellen Nach­weise über einen Corona-Test oder die Genesung bei sich zu führen. Der Deutsche Reise­verband (DRV) rät sogar dazu, die Nach­weise doppelt dabeizuhaben. „Schließlich kann das Handy auch mal gestohlen werden, oder man verliert es, oder es fällt ins Wasser“, nennt DRV-Sprecherin Kerstin Heinen Beispiele für die Grenzen des digitalen Zertifikats.

Außerdem hakt es bei der Einführung des digitalen Impf­passes noch in einigen Ländern, zum Beispiel in Bezug auf die Ausstellung oder Über­prüfung der Zertifikate. Nach Angaben der EU-Kommission gibt es noch Probleme in Irland, Malta, den Nieder­landen, Rumänien, Schweden, der Schweiz, Ungarn und Zypern. Sie sollen bis spätestens Ende August auch am Start sein.

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Welche Regeln muss ich für die Rück­reise nach Deutsch­land beachten?

Wer aus dem Urlaub nach Deutsch­land zurückkehrt, sollte sich vorab über die Einreise­regeln informieren. Die Corona­virus-Einreise­verordnung regelt die Anmelde-, Quarantäne- und Nachweis­pflicht sowie das Beförderungs­verbot aus Virus­varianten­gebieten bundes­weit einheitlich.

Wichtig ist: Wer mit dem Flug­zeug nach Deutsch­land kommt, muss grund­sätzlich – unabhängig davon, ob er oder sie sich in einem Risiko­gebiet aufgehalten hat – vor dem Abflug den Nach­weis über einen negativen Test, eine vollständige Impfung oder eine Genesung vorweisen. Ansonsten dürfen Reisende von der Airline nicht mitgenommen werden.

Ein Beamter der Bundes­polizei am Flug­hafen kontrolliert eine Reisende aus Sankt Peters­burg (Russ­land), einem Virus­varianten­gebiet.

Ein Beamter der Bundes­polizei am Flug­hafen kontrolliert eine Reisende aus Sankt Peters­burg (Russ­land), einem Virus­varianten­gebiet.

Daneben sind bei Einreise in die Bundes­republik Deutsch­land nach einem Aufenthalt in einem ausländischen Risiko­gebiet (einfaches Risiko­gebiet-, Hoch­inzidenz- oder Virus­varianten­gebiet) gesonderte Nach­weis- und Quarantäne­pflichten zu beachten. In allen Fällen müssen sich Reisende dann vor der Einreise digital auf www.einreiseanmeldung.de registrieren. Nach Eingabe der Daten erhalten sie eine PDF-Datei, die vom Beförderer kontrolliert wird.

Zudem gilt eine Quarantäne­pflicht für Menschen, die sich in einem Risiko­gebiet aufgehalten haben. Sie kann jedoch oft­mals vermieden werden: Wer aus einem „einfachen“ Risiko­gebiet kommt und schon vor der Ein­reise der Nach­weis­pflicht nach­kommt, muss sich nicht isolieren. Das gleiche gilt für Geimpfte und Genesene, die sich in einem Hoch­inzidenz­gebiet aufgehalten haben. Alle anderen müssen für zehn Tage in Quarantäne, können den Zeit­raum aber ab Tag fünf mit einem weiteren Corona-Test verkürzen. Wer jedoch in einem Virus­varianten­gebiet war, muss zusätzlich zum verpflichtenden Corona-Test vor der Einreise für 14 Tage in Quarantäne.

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Diese kann nicht verkürzt werden, und es gibt keine Ausnahmen für Geimpfte oder Genesene.

Brauche ich eine Reise­kranken­versicherung?

Eine Reise­kranken­versicherung ist per se wichtig bei Reisen ins Aus­land – in der Corona-Pandemie mehr denn je. Einige Reise­veranstalter wie Tui, FTI, DER Touristik und Alltours bieten im Falle einer Corona-Infektion am Urlaubs­ort einen zusätzlichen Reise­schutz an, der entweder dazu­buchbar oder schon im Reise­preis enthalten ist. Diese übernehmen beispiels­weise Kosten für die Quarantäne, die Behandlung vor Ort und den medizinischen Rück­transport.

Ansonsten sollte selbst­ständig eine solche Versicherung abgeschlossen werden. Wichtig ist, darauf zu achten, dass sie einen Corona-Schutz enthält. Denn bei einigen sind Pandemien grund­sätzlich ausgeschlossen, damit bestünde auch kein Versicherungs­schutz im Falle einer Covid-19-Erkrankung. Das Ergebnis der Zeitschrift „Finanz­test“ (Ausgabe 6/2021) stimmt aber optimistisch: Rund 90 Tarife haben die Tester überprüft, jeweils etwa die Hälfte für Einzel­personen und Familien. Fast zwei Drittel schnitten mit „sehr gut“ ab.

Deutsche Ärzte­kammer warnt vor Reisen in Delta-Risiko­gebiete
SYMBOLBILD - 03.07.2015, Baden-W��rttemberg, Freiburg: Ein Arzt h��lt ein Stethoskop in der Hand. (zu dpa: "��rztekammer berichtet von Beschwerden wegen Maskenpflichtattesten") Foto: picture alliance / Patrick Seeger/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Die Bundes­ärzte­kammer rät von Reisen in Urlaubs­gebiete ab, in denen die ansteckendere Delta-Variante des Corona­virus grassiert.

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Wann kann ich meine Reise kostenlos stornieren?

Eine Pauschal­reise kann immer dann kosten­los storniert werden, wenn am Urlaubs­ort außergewöhnliche Umstände herrschen. Eine Reise­warnung des Auswärtigen Amtes gilt als starkes Indiz dafür – aller­dings sei die Pandemie inzwischen ein „Grund­risiko“, sagt Reise­rechts­anwalt Paul Degott aus Hannover gegenüber dem Redaktions­­Netzwerk Deutschland.

Im Fall der Fälle sollten Urlauberinnen und Urlauber sich zunächst mit ihrem Reise­veranstalter in Verbindung setzen und fragen, ob eine Umbuchung auf einen späteren Zeit­punkt oder ein anderes Land möglich ist. Viele zeigen sich hier aktuell kulant und bieten bessere Storno- oder Umbuchungs­­möglichkeiten. Viele werben außerdem mit so genannten Flextarifen. Das Prinzip ist Folgendes: Wer für seinen Pauschal­urlaub etwas mehr bezahlt, darf ihn auch kurz­fristig ohne die sonst üblichen Stornierungs­gebühren wieder absagen oder umbuchen.

Wer nur eine Ferien­wohnung, eine Airbnb-Unterkunft oder ein Hotel­zimmer gebucht hat, muss in die AGB schauen: Geld zurück gibt es nur, wenn die Richt­linien entsprechend kulant sind. Ähnlich sieht es bei Flug­tickets aus.

Sollte ich eine Reise­rück­tritts­versicherung abschließen?

Eine Reise­rück­tritts­versicherung nützt in der Regel nichts, wenn für ein Land eine Reise­warnung ausgesprochen wird oder die Einschränkungen vor Ort strikter werden. Die meisten Versicherungen zahlen nur dann, wenn die Reise aus persönlichen Gründen nicht angetreten werden kann – etwa weil man selbst erkrankt. Es gibt wenige Ausnahmen, schreibt das Portal „Reise­versicherung“. Daher gilt: genau prüfen. „Es gibt viele Anbieter und Varianten von Corona-Schutz­paketen. Man sollte unbedingt genau die Konditionen und Bedingungen lesen, bevor man bucht“, sagt Reise­rechts­anwalt Paul Degott.

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Was muss ich beim Reisen mit Kindern beachten?

Die Regelungen sind sowohl im In- als auch im Aus­land sehr unter­schiedlich – je nach Inzidenz, den Verordnungen des Landes und den Einschätzung des Robert Koch-Instituts (RKI). Infos finden Eltern beispiels­weise in der App „Re-Open Eu“. In den meisten Fällen gilt: Kinder ab sechs Jahren müssen für Reisen ins Aus­land einen negativen Corona-Test vorweisen. Ausnahmen gibt es zum Beispiel in Italien und Portugal, dort gilt die Test­pflicht schon für Kinder ab zwei Jahren, in Kroatien ab sieben Jahren.

Damit Familien aber gemeinsam reisen können, haben die EU-Mitglied­staaten vereinbart, dass Minder­jährige keiner Quarantäne­pflicht unter­liegen sollen, wenn die Eltern von der Quarantäne ausgenommen sind, weil sie beispiels­weise geimpft sind. Familien sollten sich jedoch vor Abreise genau informieren, welche Regeln wo bereits umgesetzt sind.

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