Testpflicht nach Einreise entfällt: Welche Regeln für Urlaub in Mecklenburg-Vorpommern gelten

Pfingsten an der Ostsee. Blick auf die Seebrücke von Binz auf Rügen.

Pfingsten an der Ostsee. Blick auf die Seebrücke von Binz auf Rügen.

Urlaub auf Rügen, Usedom, in Warnemünde und an der Mecklenburgischen Seenplatte wird noch einfacher möglich: Von weiteren gelockerten Corona-Regelungen in Mecklenburg-Vorpommern profitieren zunächst vor allem Reisende. Die Corona-Testpflicht für sie nach der Einreise wird aufgehoben, das teilte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in Schwerin mitteilte. Zuvor mussten sich Touristen jeden dritten Tag testen lassen – wenn sie nicht zweimal geimpft worden oder von einer Corona-Infektion genesen waren. Die neue Regelung soll nach Angaben eines Regierungssprechers von diesem Donnerstag, den 16. Juni, an gelten. Die bestehende Testpflicht bei der Einreise bleibt hingegen zunächst bestehen. Was gilt sonst noch? Ein Überblick.

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Testpflicht vor der Einreise: Was müssen Reisende beachten?

Wer in den Nordosten einreist, muss weiterhin einen maximal 24 Stunden alten Test (PCR- oder Antigen-Schnelltest) vorweisen, sofern er nicht zweimal geimpft worden ist oder von einer Corona-Infektion genesen ist. Für manche Dienstleistungen wie die Gastronomie im Innenbereich soll die Testpflicht ebenfalls zunächst bestehen bleiben. Wer in einem Hotel übernachtet, soll dort jedoch alle Gastronomieangebote auch ohne Test in Anspruch nehmen können.

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Hotels in MV dürfen seit Ende Mai öffnen

Hotels, Pensionen und Campingplätze in Mecklenburg-Vorpommern durften nach sieben Monaten Zwangsschließung seit dem 28. Mai wieder öffnen. Die Tourismusöffnung erfolgte in drei Schritten, Voraussetzung dafür war die Teststrategie. Im ersten Schritt durften Hotels, Pensionen und Ferien­wohnungen Gäste aus dem eigenen Bundesland beherbergen. Ebenfalls einreisen durften Zweitwohnungs­besitzerinnen und ‑besitzer, Dauercampende sowie Bootsbesitzer ‑besitzerinnen mit Liegeplatz in MV, so Schwesig. Auch Strandkorb- und Bootsverleiher konnten Ende Mai den Betrieb dann wieder aufnehmen. Eine Woche später, ab dem 4. Juni, durften auch Gäste aus anderen Bundesländern wieder anreisen und in Hotels, auch Busreisen sind seither wieder möglich. Voraussetzung ist, dass die Urlaubenden negativ getestet, geimpft oder genesen sind.

Seit 11. Juni: Öffnung für Tagestouristinnen und -touristen

Tagesausflüge für Menschen aus anderen Bundesländern in Mecklenburg-Vorpommern sind als letztes wieder möglich geworden: Die Einreise ist seit dem 11. Juni wieder möglich, auch der Besuch von Freundinnen und Freunden sowie Verwandten ist seither wieder uneingeschränkt erlaubt. Auch hier ist ein negativer Corona-Test Vorschrift.

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Geimpfte und Genesene genießen bereits seit dem 5. Mai Vorteile: Seitdem dürfen sie nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen. Entsprechende Nachweise wie der Impfpass müssen mitgeführt werden. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, die im selben Haushalt leben, dürfen ihre Eltern begleiten. Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 18 Jahren müssen ein tagesaktuelles negatives Covid-19-Schnell- oder Selbsttest­ergebnis mitführen.

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Regelmäßige Corona-Testpflicht für Urlaubende in Mecklenburg-Vorpommern

Wer in Mecklenburg-Vorpommern Urlaub machen will, muss bei der Anreise einen negativen Corona-Test vorlegen, der dann alle drei Tage aktualisiert werden muss. Dafür soll es ausreichend Testzentren geben. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums in Mecklenburg-Vorpommern gibt es aktuell 427 Teststellen in dem Bundesland. Ein Hotel kann laut dem Ministerium grundsätzlich zu einer Teststelle werden, berichtet die „Ostsee Zeitung“. Den Test dürfe jedoch nur entsprechend geschultes Personal vornehmen.

Um Engpässe zu vermeiden, sollten diese Kapazitäten noch ausgebaut werden, gerade auch an Wochenenden, forderte der Landeschef des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga), Lars Schwarz.

Mecklenburg-Vorpommern startet ohne Tourismus­modell­projekte

Anders als im Nachbarland Schleswig-Holstein wurde der Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern nicht erst in Modell­projekten begonnen. Die Beherbergung wurde direkt landesweit erlaubt – auch dort, wo die Inzidenz noch über 50 lag.

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Es sei wichtig, den Tourismus in mehreren Schritten zu öffnen, hatte Minister­präsidentin Schwesig gegenüber der „Ostsee Zeitung“ gesagt. Hotels und Pensionen sollen keine Obergrenze der Belegung von 60 Prozent wie im Frühjahr 2020 haben. Die Öffnungsschritte seien möglich geworden, weil die Corona-Infektionszahlen zuletzt stark gesunken waren. Der Geschäftsführer des Landestourismusverbandes, Tobias Woitendorf, sagte: „Mecklenburg-Vorpommern meldet sich zurück. Das Urlaubsland Nummer eins der Deutschen ist wieder da.“

RND/gei/dpa

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