Absicherung bei Anbieter-Pleite: Macht der Reisesicherungsfond den Urlaub wirklich sicher?
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Der Bundestag hat die Einrichtung eines millionenschweren Sicherungsfonds beschlossen, der Pauschalreisende absichern soll.
© Quelle: Clara Margais/dpa/dpa-tmn
Hunderttausende Urlauberinnen und Urlauber waren gestrandet oder blieben auf ihren Anzahlungen sitzen, als der Reiseveranstalter Thomas Cook Pleite ging. Das soll nicht noch einmal passieren, daher sichert künftig ein millionenschwerer Reisesicherungsfonds Reisende bei der Pleite ihres Reiseveranstalters ab. Am 1. November hat der Fonds seinen Geschäftsbetrieb aufgenommen.
In den Sicherungsfonds müssen die Veranstalter selbst einzahlen. Was das konkret für Urlauberinnen und Urlauber bedeutet, worauf sie beim Buchen achten sollten und ob Reisen teurer werden könnten: ein Überblick.
Warum gibt es den Pleiteschutz jetzt?
Die EU-Pauschalreiserichtlinie verpflichtet Reiseveranstalter, für den Fall ihrer Insolvenz die von den Reisenden erhaltenen Vorauszahlungen und den vertraglich zugesagten Rücktransport der Reisenden abzusichern.
Die Pleite der Thomas-Cook-Gruppe im Jahr 2019 habe aber gezeigt, dass die aktuell gültige Haftungsgrenze von Versicherungen für zu erstattende Beträge auf 110 Millionen Euro zu niedrig sei, heißt es auf der Website der Bundesregierung. Die Versicherung hatte damals nur einen Bruchteil der Kosten ersetzt, weshalb schließlich der Bund (und damit die Steuerzahler) einsprangen und Ausgleichszahlungen an Zehntausende geschädigte Kunden geleistet haben.
Die Corona-Pandemie habe die Liquiditätslage von Reiseveranstaltern weiter geschwächt. Die Prämien, die Unternehmen für ihre Versicherungen zahlen müssen, seien gestiegen. Hinzu komme, dass einzelne Versicherer sich komplett aus dem Markt zurückgezogen hätten – dies könne im Extremfall zu einem Zusammenbruch des Markts für Insolvenzversicherungen führen. Dieser Gefahr soll mit dem Reisesicherungsfonds nun begegnet werden. Am 31. August 2021 beauftragte das Bundesjustizministerium die Deutsche Reisesicherungsfonds GmbH mit der Umsetzung des gesetzlichen Auftrags.
Was bringt der Sicherungsfonds für Pauschalreisende?
Der neue Fonds soll ein Debakel wie bei der Thomas-Cook-Pleite verhindern. Er soll Vorauszahlungen der Kunden, den Rücktransport gestrandeter Urlauberinnen und Urlauber sowie deren Unterbringung bis zum Rücktransport garantieren.
Bietet der neue Fonds künftig tatsächlich finanzielle Sicherheit? Ja, sagt Reiserechtsexperte Prof. Ernst Führich. Bei einer Insolvenz des Veranstalters seien alle Zahlungen auf den Reisepreis, die Unterkunft und die Rückreise abgesichert. „Der mögliche Maximalverlust im Insolvenzfall wird mit 22 Prozent des Umsatzes angenommen, den ein abgesicherter Reiseveranstalter erzielt“, so Führich. Einziger Absicherer für alle Veranstalter ab 3 Millionen Euro Jahresumsatz sei der neue Reisesicherungsfonds. Unter dieser Umsatzgrenze können sich mittelständische Reiseveranstalter wie bisher über Versicherungen, Banken oder über den Fonds gegen ihre Insolvenz absichern. Der Fonds soll bis 2027 eine Leistungsfähigkeit von 750 Millionen Euro haben.
„Der Staat will den Reisesicherungsfonds während der Aufbauphase durch eine Bürgschaft oder Garantie für einen Kredit absichern, den der Reisesicherungsfonds im Schadensfall aufnehmen muss“, so Führich. Und weiter: „Die staatliche Absicherung gilt bis 31. Oktober 2027 und deckt die Differenz zwischen dem vorhandenen Fondsvermögen zuzüglich der Sicherheiten und dem Zielkapital ab. Damit ist der Pauschalurlauber meiner Meinung nach sicher bei einer Pleite geschützt.“
Wie funktioniert der Sicherungsfonds?
Der Sicherungsfonds sieht unter anderem vor, dass die Anbieter ein Prozent des Reisepreises in einen Fonds abführen, der bis zum Jahr 2027 mit 750 Millionen Euro gefüllt werden soll. Aus diesem Topf sollen die Anzahlungen der Kunden zurückerstattet und auch der Rücktransport gestrandeter Gäste bezahlt werden.
Der neue Reisesicherungsfonds löst grundsätzlich die bisherige Absicherung durch Versicherungen oder Bankbürgschaften ab, er soll künftig grundsätzlich der alleinige Insolvenzabsicherer sein. Von der Pflicht, in den Fonds einzuzahlen, werden nur kleinere Unternehmen ausgenommen. Die Umsatzgrenze für diese Ausnahmeregelung wurde in den parlamentarischen Beratungen von den ursprünglich vorgesehenen 3 Millionen Euro auf einen Jahresumsatz von 10 Millionen Euro angehoben.
Kleine und mittelständische Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 10 Millionen Euro sind nicht verpflichtet, sich beim Reisesicherungsfonds abzusichern. Sie können sich für eine individuelle Versicherungslösung oder Bankbürgschaft entscheiden. Dies gilt auch für Gelegenheitsveranstalter oder Hotels, die Zusatzleistungen anbieten. „Damit können viele der kleinen und mittelständischen Reiseveranstalter oder veranstaltende Reisebüros wählen, ob sie sich wie bisher über den Versicherungsmarkt absichern wollen. Diese Wahlfreiheit sehen wir positiv“, sagt der Präsident des Deutschen Reiseverbandes (DRV), Norbert Fiebig.
Ab wann greift der Fonds?
Das Gesetz ist zum 1. Juli 2021 in Kraft treten und der Fonds nahm zum 1. November 2021 seinen Geschäftsbetrieb auf. Dann sollte er zur Absicherung in der Lage sein, teilt die Bundesregierung mit. Das Bundesjustizministerium muss allerdings jedem Versicherungsantrag zustimmen. Bislang seien rund 150 Anträge bewilligt worden, 95 Prozent dieser Reiseanbieter hätten bereits den Sicherungsschein erhalten, teilt der DRSF mit. Mit den übrigen Anbietern sei er im Gespräch für eine Übergangslösung.
Wie erfahre ich, dass mein Reiseveranstalter gegen eine Insolvenz abgesichert ist?
Der Reiseveranstalter muss dem Kunden oder der Kundin einen unmittelbaren Anspruch gegen den Insolvenzabsicherungsfonds verschaffen. Nachweisen können muss er dies auf Anfrage durch eine ausgestellte Bestätigung (Sicherungsschein).
Könnten Reisen durch den Pleiteschutz teurer werden?
„Die neue Kundengeldabsicherung bedeutet eine massive wirtschaftliche Herausforderung – gerade jetzt, wo die Unternehmen mit den dramatischen Folgen der Corona-Pandemie zu kämpfen haben. Auch wenn die Reiselust der Deutschen sich endlich wieder in den Buchungen zeigt, ist die Reisewirtschaft doch nach wie vor wirtschaftlich sehr stark durch die Corona-Krise getroffen“, so DRV-Präsident Fiebig.
Vertreter aus der Reisebranche hatten im Vorfeld gewarnt, dass Pauschalreisen durch den Sicherungsfonds teurer werden könnten. Veranstalter dürften den Sicherheitszuschlag wohl auf die Rechnung aufschlagen, heißt es aus der Branche. Denn viele Unternehmen kämpften aufgrund der Corona-Krise ums Überleben, andere haben Kredite aufgenommen, die sie bedienen müssen, und brauchen deshalb jeden Euro.
Auch Reiserechtsexperte Führich sieht höhere Preise auf Pauschalurlauberinnen und -urlauber zukommen: „Tui und andere große Veranstalter müssen sieben Jahre mindestens ein Prozent des Nettojahresumsatzes in den Fonds einzahlen. Die ersten Jahre der Aufbauphase sind daher mehr als kritisch. Die hohen Kosten für den Fonds werden zwangsläufig auf die Reisepreise umgelegt werden. Damit droht die Gefahr, dass Pauschalreisen als Paket mit mindestens zwei Reiseleistungen wie Flug und Unterkunft im Vergleich zu Reiseeinzelleistungen zu teuer werden.“
RND/gei/dpa