Doch keine Maskenpflicht am Strand: Spanien lockert Corona-Regeln
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Die Costa del Sol in Andalusien in Spanien.
Erst Ende März hat Spanien die Corona-Regeln verschäft und eine Maskenpflicht in nahezu allen Bereichen erlassen. Alle ab einem Alter von sechs Jahren wurden dazu verpflichtet, die Masken überall zu tragen, laut Regelung „auf öffentlichen Wegen, draußen an der Luft und in jedem geschlossenen Raum, der fürs Publikum zugänglich ist“. Das bedeutete: auch beim Sonnenbaden am Strand und beim Schwimmen im Meer.
Maske darf beim Sonnenbaden und beim Schwimmen abgelegt werden
Doch nun kommt die Wende. Zwar bleibt die Maskenpflicht generell bestehen, es gibt aber Ausnahmen am Strand. Der Mund-Nasen-Schutz darf nun am Strand abgenommen werden, wenn sich die Person auf dem eigenen Strandtuch oder einer Sonnenliege befindet. Zudem darf für dringend notwendiges Essen und Trinken eine Maske abgenommen werden, ebenso für das Schwimmen. Das alles gilt allerdings nur, wenn dabei mindestens anderthalb Meter Abstand von anderen Menschen gehalten werden kann. Das meldet die „Tagesschau“.
Für Balearen-Urlauber ändert sich indes erst einmal nichts: Da das Gesetz vorsah, dass gesundheitliche Behörden die Entscheidungskraft haben, die Maskenpflicht umzusetzen, galt sie auf Mallorca, Ibiza, Menorca und Co. nicht. Die balearische Gesundheitsministerin Patricia Gómez hatte schnell gehandelt.
RND/msk