RKI zeichnet Hochinzidenzgebiete aus: Was das für Reisende bedeutet
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Verlassene Strände und keine Liegen – so sieht Mallorca derzeit aus. Ab Sonntag, 24. Januar, ist Mallorca Hochinzidenzgebiet.
© Quelle: imago images/Eibner
Reisende müssen sich bei der Rückkehr nach Deutschland auf ein noch umständlicheres Prozedere einstellen. Denn ab Sonntag, 24. Januar gibt es nicht mehr nur Risikogebiete und Virusvariantengebiete, sondern auch Hochinzidenzgebiete. Das Robert-Koch-Institut hat 25 Länder zu solchen Hochinzidenzgebieten erklärt – was wiederum Folgen für Reisende hat.
Wer ab Sonntag, 24. Januar, aus einem der 25 Hochinzidenzgebiete nach Deutschland einreist, muss drei Dinge beachten.
- Digitale Anmeldung: Vor der Einreise nach Deutschland ist eine Onlineregistrierung notwendig. Hierfür müssen Reisende ihre Daten auf der Website www.einreiseanmeldung.de eingeben
- Corona-Testpflicht: Maximal 48 Stunden vor Einreise nach Deutschland müssen sich Reisende auf das Coronavirus testen lassen. Das negative Testergebnis muss bereits bei der Einreise vorgelegt werden. Für Reisende gilt also, dass sie sich bereits im Urlaubsland auf Covid-19 testen lassen müssen, um nach Deutschland zurückkehren zu können. Der Nachweis kann sowohl von der Fluggesellschaft als auch bei der Einreisekontrolle verlangt werden.
- Quarantänepflicht: Wer aus einem Hochinzidenzgebiet einreist, muss trotz negativem Corona-Test für zehn Tage in Quarantäne. Ausgenommen davon ist Nordrhein-Westfalen, wo die Quarantänepflicht gerichtlich gekippt wurde. wie bisher auch können Reiserückkehrer die Quarantäne verkürzen, wenn sie nach fünf Tagen auf eigene Kosten einen Corona-Test machen und dieser negativ ausfällt.
Länder mit 7-Tage-Inzidenz ab 200 gelten als Hochinzidenzgebiete
Hochinzidenzgebiete sind jene Länder und Regionen, in denen die Anzahl der Infektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen den Wert 200 übersteigt. Hier sehen RKI und Bundesregierung eine erhöhte Gefahr, dass Reisende sich mit Covid-19 anstecken.
Zu den Hochinzidenzgebieten gehören auch die bei Urlaubern beliebten Regionen Spanien, Ägypten und Portugal. Auch die Urlaubsinseln der Balearen und der Kanaren sind dabei eingeschlossen.
Diese Staaten gelten ab Sonntag, 24. Januar, als Hochinzidenzgebiet:
- Ägypten
- Albanien
- Andorra
- Bolivien
- Bosnien und Herzegowina
- Estland
- Iran
- Israel
- Kolumbien
- Kosovo
- Lettland
- Libanon
- Litauen
- Mexiko
- Montenegro
- Nordmazedonien
- Palästinensische Gebiete
- Panama
- Portugal
- Serbien
- Slowenien
- Spanien
- Tschechien
- USA
- Vereinigte Arabische Emirate
Corona-Mutationen: EU verschärft Reiseregeln
Vor dem Treffen der Regierungschefs hatte Angela Merkel gewarnt, Grenzkontrollen durchzuführen, sollten einige Länder nicht entschlossene Maßnahmen ergreifen.
© Quelle: Reuters
Reiserückkehrer: Verschiedene Richtlinien bei Corona-Tests je nach Urlaubsland
Das RKI hat am Freitag, 22. Januar, erstmals Hochinzidenzgebiete ausgewiesen. Für Reiserückkehrer aus diesen Regionen gelten ähnliche Regeln wie für Reisende aus sogenannten Virusvariantengebieten. Diese Staaten gelten derzeit als Hochinzidenzgebiet:
- Irland (seit 13. Januar)
- Südafrika (seit 13. Januar)
- Großbritannien (seit 13. Januar)
- Brasilien (seit 19. Januar)
- Portugal (ab 27. Januar)
Als diese wurden bereits am 15. Januar Irland, Südafrika und Großbritannien eingestuft, am 17. Januar zusätzlich Brasilien und am 25. Januar auch Portugal. Wer aus einem der vier Länder nach Deutschland einreist, muss ebenfalls schon bei der Einreise einen negativen Corona-Test vorlegen, der Abstrich darf allerdings maximal zwölf Stunden vor Abreise gemacht werden.
Unverändert bleiben zunächst die Richtlinien für Reiserückkehrer aus Risikogebieten. Die Einreiserichtlinien sind ähnlich, aber nicht so streng wie bei Hochinzidenzgebieten oder Virusvariantengebieten. Zwar müssen sich Reisende auch vorab online registrieren und nach der Rückkehr in zehntägige Quarantäne, die mit einem negativen Corona-Test ab dem fünften Tag verkürzt werden kann (ausgenommen auch hier Nordrhein-Westfalen). Allerdings gibt es bei den Corona-Tests rund um die Einreise andere Regeln: Wer aus einem Risikogebiet einreist, muss entweder maximal 48 Stunden vor Einreise oder bis zu 48 Stunden nach Einreise einen Corona-Test auf eigene Kosten machen. Zulässig sind PCR- und Antigen-Tests.
RND/msk