Urlaub praktisch unmöglich: Neue RKI-Liste stuft Portugal als Virusvariantengebiet ein

Blick auf die Camara de Lobos auf Madeira, ein beliebtes Reiseziel in Portugal.

Blick auf die Camara de Lobos auf Madeira, ein beliebtes Reiseziel in Portugal.

Schlechte Nachrichten für Urlauber: Die neuen Bestimmungen der Bundesregierung machen einen Urlaub in Portugal praktisch unmöglich. Wegen der starken Verbreitung der Delta-Variante des Coronavirus schränkt die Bundesregierung die Einreise aus Portugal und Russland massiv ein. Das Robert Koch-Institut teilte am Freitag mit, dass die beiden Länder am Dienstag als Virusvariantengebiete eingestuft werden, was ein weitreichendes Beförderungsverbot und strikte Quarantäneregeln für Einreisende zur Folge hat.

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Gleichzeitig werden mit den Niederlanden, Dänemark und Luxemburg schon am Sonntag die letzten drei Nachbarländer Deutschlands von der Liste der Risikogebiete gestrichen. Wer von dort auf dem Landweg einreist, muss künftig keinerlei Beschränkungen mehr beachten. Nur Flugpassagiere müssen noch einen negativen Test vorweisen.

Mit Portugal wird erstmals seit Wochen wieder ein EU-Land in die höchste Risikokategorie eingestuft. Die Entscheidung dürfte auch zahlreiche deutsche Touristen treffen, die entweder jetzt schon in Portugal im Urlaub sind oder eine Reise dorthin geplant haben. Die besonders beliebte Küstenregion Algarve ist derzeit noch nicht einmal in die niedrigste Risikokategorie eingestuft.

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Auch in Russland hat sich die Corona-Lage in den vergangenen Wochen dramatisch verschärft. Betroffen ist vor allem Europas größte Metropole Moskau mit schätzungsweise zwölf Millionen Einwohnern. Am Freitag meldeten die Behörden dort 7900 neue Fälle innerhalb von 24 Stunden. Landesweit gab es demnach 20.300 Neuinfektionen. 601 Menschen starben binnen eines Tages mit dem Virus – so viele wie seit Ende vergangenen Jahres nicht mehr. In vielen Regionen gelten deshalb neue Einschränkungen, um die Lage in den Griff zu bekommen.

Weitere Änderungen der RKI-Liste im Überblick:

Neue Risikogebiete: Fidschi, Kroatien (die Gespanschaft Zadar gilt nun als einfaches Risikogebiet), Ruanda

Diese Gebiete sind keine Risikogebiete mehr: Dänemark, Kroatien (die Gespanschaft Varazdin gilt nicht mehr als Risikogebiet), Lettland, Luxemburg, Niederlande (ausgenommen sind weiterhin die überseeischen Teile des Königreichs Niederlande Aruba und Sint Maarten), Schweden (mit Ausnahme der Provinzen Kronoberg, Norrbotten, Värmland), Slowenien.

Neue Hochinzidenzgebiete:

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Neue Virusvariantengebiete: Portugal, Russland.

Hinweis: Die Einstufung von Portugal und der Russischen Föderation als Virusvariantengebiet ist erst wirksam ab dem 29. Juni 2021 um 0 Uhr.

Als Virusvariantengebiete gelten derzeit Namibia, Uruguay, Großbritannien sowie elf weitere Länder in Asien, Afrika und Lateinamerika. Da sie in die höchste Risikokategorie fallen, gelten besonders strikte Reisebeschränkungen bei der Rückreise.

Einreise nach Deutschland: Diese Regeln gelten derzeit

Durch die aktuelle Einreiseverordnung besteht die sogenannte Nachweispflicht für Flugreisende. Demnach müssen alle Menschen, die per Flugzeug in die Bundesrepublik einreisen wollen, beim Check-in am Abflugort ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis vorlegen. Diese Nachweispflicht gilt unabhängig davon, ob die Reisenden sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Wer einen solchen Nachweis nicht bei sich führt, darf nicht befördert werden. Die Testpflicht gilt auch für Kinder ab sechs Jahren. Anerkannt werden bei der Einreise PCR-Testergebnisse (maximal 72 Stunden alt) und Antigenschnelltest-Ergebnisse (maximal 48 Stunden alt).

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Pflicht ist der Nachweis eines negativen Corona-Tests, der vollständigen Impfung oder einer überstandenen Covid-19-Erkrankung auch bei der Einreise aus einem Hochinzidenzgebiet. Zudem müssen Rückkehrerinnen und Rückkehrer für zehn Tage in Quarantäne, ein Freitesten ist frühestens am fünften Tag mit einem zweiten Test möglich. Von der Quarantänepflicht sind Geimpfte und Genesene ausgenommen.

Wer aus einem Virusvariantengebiet nach Deutschland einreist, muss sich bereits vor der Einreise auf Corona testen lassen – ein Antigenschnelltest darf maximal 24 Stunden alt sein, ein PCR-Test 72 Stunden. Zudem müssen Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrer für 14 Tage in Quarantäne. Es gelten keine Ausnahmen für Geimpfte und Genesene.

Reisewarnungen: Diese Änderungen gelten ab 1. Juli

Ab dem 1. Juli soll das Reisen für Menschen aus Deutschland erleichtert werden. Möglich wird dieser Schritt nach Angaben des Auswärtigen Amtes durch die verbesserte epidemiologische Lage in Deutschland und weiten Teilen Europas, die voranschreitenden Impfungen und die Einführung des digitalen Impfpasses (Digital Covid-Certificates DCC).

Nach einem Jahr: Bundesregierung hebt Reisewarnung für Auslandsreisen auf

Trotz stark sinkender Infektionszahlen in Europa rät die Bundesregierung bisher noch generell von Urlaubsreisen ins Ausland ab. In drei Wochen ändert sich das.

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Damit war es an diesem Freitag das letzte Mal, dass die Risikogebiete im Ausland in dieser Form ausgewiesen werden: Ab dem 1. Juli werden noch geltende Reisewarnungen für „normale“ Risikogebiete (Inzidenz zwischen 50 und 200) aufgehoben. Von touristischen Reisen in solche Regionen und Länder wird dann nur noch abgeraten, innerhalb der EU rät das Auswärtige Amt nur noch zu besonderer Vorsicht.

Reisewarnungen für nicht notwendige, touristische Reisen werden fortan nur noch für Virusvariantengebiete und Hochinzidenzgebiete (Sieben-Tage-Inzidenz über 200) ausgerufen. Weiterhin gelten wird die Nachweispflicht für Flugreisende.

RND/gei/ka/dpa

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