RKI veröffentlicht neue Liste mit Risikogebieten: Niederlande, Großbritannien und Österreich betroffen

Passanten gehen in Glasgow an einem Schild mit der Aufschrift “Covid-19. Physical Distancing Measures. Stay Apart & Stay Safe” (Covid-19. Physische Distanzierungsmaßnahmen. Bleiben Sie einander fern & bleiben Sie sicher) vorbei.

Passanten gehen in Glasgow an einem Schild mit der Aufschrift “Covid-19. Physical Distancing Measures. Stay Apart & Stay Safe” (Covid-19. Physische Distanzierungsmaßnahmen. Bleiben Sie einander fern & bleiben Sie sicher) vorbei.

Wegen der gestiegenen Zahl von gemeldeten Corona-Neuinfektionen hat die deutsche Bundesregierung am Mittwoch weitere Regionen in Europa zu Corona-Risikogebieten erklärt – diese sind nun in der entsprechenden Liste des Robert-Koch-Institutes (RKI) aufgeführt.

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Niederlande und Schottland neu als Risikogebiete eingestuft

Konkret wurden folgende Länder und Regionen vom RKI neu als Corona-Risikogebiete eingestuft:

- Die Niederlande, mit Ausnahme der Provinzen beziehungsweise autonomen Länder Zeeland und Limburg

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- Schottland

- In England die Regionen: North West, North East, Yorkshire and the Humber

Dafür gelten in Österreich die Gemeinden Mittelberg / Kleinwalsertal (Vorarlberg) und Jungholz (Tirol) nicht mehr als Risikogebiete.

Reisewarnung für neue Risikogebiete

Für die Risikogebiete hat das Auswärtige Amt kurze Zeit später auch eine Reisewarnung ausgesprochen. Eine Reisewarnung, die höchste Warnstufe, ist kein Reiseverbot – sie führt jedoch dazu, dass die meisten Veranstalter Pauschalreisen in die Regionen absagen. Es gibt Ausnahmen – so hatte Tui zuletzt angekündigt, in den Herbstferien trotz Reisewarnung wieder Urlaub auf den Kanaren anbieten zu wollen.

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Umgekehrt haben Reisewarnung und die Einstufung als Risikogebiet auch eine positive Seite für Verbraucher: Denn sie ist ein starkes Indiz dafür, dass eine Gefährdungslage vorliegt. Und damit ist es Verbrauchern möglich, Buchungen einer Pauschalreise kostenlos zu stornieren.

Bei Individualreisen gelten immer die jeweiligen AGB, anders als bei einer Pauschalreise greift hier nicht das EU-Pauschalreiserecht. Airlines fliegen auch trotz Reisewarnung meist weiter in die betroffenen Gebiete, und bezüglich der Stornierung eines Fluges gelten die jeweiligen AGB der Fluggesellschaft. Fluggäste tragen in diesen Fällen das Verwendungsrisiko, erläutert Reiserechtsanwalt Paul Degott.

Einreise aus Risikogebiet: Corona-Test und Quarantäne in Deutschland

Gleichzeitig bedeutet die Einstufung als Risikogebiet auch, dass für heimkehrende Urlauber eine Testpflicht auf das Coronavirus greift. Bis das Ergebnis vorliegt, müssen sie sich in häusliche Quarantäne begeben.

Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt nach Angaben des Robert-Koch-Instituts nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch das Bundesgesundheitsministerium, das Auswärtige Amt sowie das Bundesinnenministerium. Über die Risikogebiete führt das RKI eine Liste, die fortlaufend aktualisiert wird. Sie umfasst derzeit etwa 130 Staaten von Ägypten über Russland bis zu den USA.

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Urlaub im Risikogebiet: Bald sollen Reiserückkehrer in Quarantäne

Nach einem Beschluss der Gesundheitsminister von Bund und Ländern sollen sich die Regeln für Rückkehrer aus Risikogebieten bald ändern. Bis zum 15. Oktober soll eine neue nationale Teststrategie vorgelegt werden, die auch neue Quarantäneregeln für Reiserückkehrer umfasst, das kündigte Bundeskanzlerin Angela Merkel an.

Geplant ist, dass nach dem Urlaub in einem Risikogebiet wieder ausschließlich die Quarantäneregelung gelten soll. Demnach müssten sich die Betroffenen beim Gesundheitsamt melden und in Quarantäne – voraussichtlich für zehn Tage. Die häusliche Isolation soll im Unterschied zur jetzigen Regelung erst dann verlassen werden dürfen, wenn mit einem frühestens fünf Tage nach der Einreise gemachten Test ein negatives Ergebnis vorgewiesen wird.

RND/pb/gei

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