RKI-Liste veröffentlicht: Tunesien und Rumänien als Risikogebiet eingestuft
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/5TF237I6XVBHTIC2E32BK54NSQ.jpg)
Für Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet besteht eine Quarantänepflicht.
© Quelle: imago images/VIADATA
Wegen der gestiegenen Zahl von gemeldeten Corona-Neuinfektionen hat die deutsche Bundesregierung am Mittwoch etliche weitere Regionen in Europa zu Corona-Risikogebieten erklärt – diese sind nun in der entsprechenden Liste des bundeseigenen Robert-Koch-Institutes (RKI) aufgeführt.
Tunesien neu als Risikogebiete eingestuft
Konkret wurden folgende Länder und Regionen vom RKI neu als Corona-Risikogebiete eingestuft:
- Bulgarien: Der Verwaltungsbezirk Oblast Targowischte gilt als Risikogebiet.
- Kroatien: Die Gespanschaften Vukovarsko-srijemska, Sisačko-moslavačka, Krapinsko-zagorska županija gelten als Risikogebiete.
- Litauen: Der Verwaltungsbezirk Kaunas gilt als Risikogebiet.
- Niederlande: Das gesamte Land mit Ausnahme der Provinz Zeeland und das autonome Land Curacao gelten als Risikogebiet.
- Rumänien: Das gesamte Land gilt als Risikogebiet.
- Slowakei: Die Regionen Zilina, Prešov, Bratislava, Nitra und Trnava gelten als Risikogebiete.
- Slowenien: Die Regionen Zasavska, Gorenjska, Osrednjeslovenska, und Savinjska gelten als Risikogebiete.
- Ungarn: Die Regionen/Komitate Nógrád, Baranya, Hajdú-Bihar, Jász-Nagykun-Szolnok, Borsod-Abaúj-Zemplén, Komárom-Esztergom und Szabolcs-Szatmár-Bereg gelten als Risikogebiete.
- Tunesien: Das gesamte Land gilt als Risikogebiet.
- Georgien: Das gesamte Land gilt als Risikogebiet.
- Jordanien: Das gesamte Land gilt als Risikogebiet.
Nicht mehr als Risikogebiete gelten:
- Die Region/ Insel Korsika (Frankreich)
- Die Gespanschaft Brodsko-Posavska (Kroatien)
Reisewarnung für alle betroffenen Gebiete
Für Risikogebiete ruft das Auswärtige Amt kurze Zeit später auch eine Reisewarnung aus. Eine Reisewarnung, die höchste Warnstufe, ist kein Reiseverbot – sie führt jedoch dazu, dass die meisten Veranstalter Pauschalreisen in die Regionen absagen. Es gibt Ausnahmen – so hatte Tui zuletzt angekündigt, in den Herbstferien trotz Reisewarnung wieder Urlaub auf den Kanaren anbieten zu wollen.
Umgekehrt haben Reisewarnung und die Einstufung als Risikogebiet auch eine positive Seite für Verbraucher: Denn sie ist ein starkes Indiz dafür, dass eine Gefährdungslage vorliegt. Und damit ist es Verbrauchern möglich, Buchungen einer Pauschalreise kostenlos zu stornieren.
Bei Individualreisen gelten immer die jeweiligen AGB, anders als bei einer Pauschalreise greift hier nicht das EU-Pauschalreiserecht. Airlines fliegen auch trotz Reisewarnung meist weiter in die betroffenen Gebiete, und bezüglich der Stornierung eines Fluges gelten die jeweiligen AGB der Fluggesellschaft. Fluggäste tragen in diesen Fällen das Verwendungsrisiko, erläutert Reiserechtsanwalt Paul Degott.
Einreise aus Risikogebiet: Corona-Test und Quarantäne in Deutschland
Gleichzeitig bedeutet die Einstufung als Risikogebiet auch, dass für heimkehrende Urlauber eine Testpflicht auf das Coronavirus greift. Bis das Ergebnis vorliegt, müssen sie sich in häusliche Quarantäne begeben.
Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt nach Angaben des Robert-Koch-Instituts nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch das Bundesgesundheitsministerium, das Auswärtige Amt sowie das Bundesinnenministerium. Über die Risikogebiete führt das RKI eine Liste, die fortlaufend aktualisiert wird. Sie umfasst derzeit etwa 130 Staaten von Ägypten über Russland bis zu den USA.
Urlaub im Risikogebiet: Bald sollen Reiserückkehrer in Quarantäne
Nach einem Beschluss der Gesundheitsminister von Bund und Ländern sollen sich die Regeln für Rückkehrer aus Risikogebieten bald ändern. Bis zum 15. Oktober soll eine neue nationale Teststrategie vorgelegt werden, die auch neue Quarantäneregeln für Reiserückkehrer umfasst, das kündigte Bundeskanzlerin Angela Merkel an.
Geplant ist, dass nach dem Urlaub in einem Risikogebiet wieder ausschließlich die Quarantäneregelung gelten soll. Demnach müssten sich die Betroffenen beim Gesundheitsamt melden und in Quarantäne – voraussichtlich für zehn Tage. Die häusliche Isolation soll im Unterschied zur jetzigen Regelung erst dann verlassen werden dürfen, wenn mit einem frühestens fünf Tage nach der Einreise gemachten Test ein negatives Ergebnis vorgewiesen wird.
RND/gei/bv