RKI-Liste: Dominikanische Republik ist kein Risikogebiet mehr, Indien jetzt Hochinzidenzgebiet

Palmen und Meer: Die Dominikanische Republik mit ihren Stränden wie hier in Punta Cana ist ein beliebtes Ziel für deutsche Urlauber.

Palmen und Meer: Die Dominikanische Republik mit ihren Stränden wie hier in Punta Cana ist ein beliebtes Ziel für deutsche Urlauber.

Wegen gesunkener Corona-Infektions­zahlen streicht die Bundes­regierung die Dominikanische Republik am Sonntag von der Liste der Risiko­gebiete. Das teilte das Robert Koch-Institut am Freitag auf seiner Webseite mit. Damit wäre eine Reise an das beliebte Fernreise­ziel in der Karibik wieder gänzlich ohne Quarantäne möglich – das Land fordert lediglich einen negativen Corona-Test, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden ist. Außerdem müssen sich Touristen vorab online registrieren.

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Nicht mehr ohne Quarantäne möglich ist ein Urlaub auf den Bahamas – der Inselstaat ist neu auf der Liste der Risiko­gebiete. Damit greift nach der Rückreise in Deutschland die Quarantäne­pflicht.

Indien wird von der Bundesregierung ab Sonntag zudem als Hochinzidenz­gebiet eingestuft, ebenso die Kapverden und Tunesien. Auch für andere Länder ergeben sich Änderungen.

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Das sind die neuen Risikogebiete und Hochinzidenzgebiete

Neu auf der Liste der Risikogebiete (Sieben-Tage-Inzidenz über 50) sind:

  • Albanien gilt nun als Risiko­gebiet (zuvor Hochinzidenz­gebiet).
  • Bahamas gelten nun als Risiko­gebiet.
  • Republik Moldau gilt nun als Risiko­gebiet (zuvor Hochinzidenz­gebiet).

Keine Risiko­gebiete mehr sind:

  • Antigua und Barbuda gilt nicht mehr als Risiko­gebiet.
  • Die Dominikanische Republik gilt nicht mehr als Risiko­gebiet.
  • Finnland – die Regionen Etelä-Karjala und Kymenlaakso gelten nicht mehr als Risiko­gebiete.
  • Irland – die Region West gilt nicht mehr als Risiko­gebiet.
  • Norwegen – die Provinz Vestfold og Telemark gilt nicht mehr als Risiko­gebiet.
  • St. Lucia gilt nicht mehr als Risiko­gebiet.

Neu auf der Liste der Hochinzidenz­gebiete (Sieben-Tage-Inzidenz über 200):

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  • Die Kapverden gelten nun als Hochinzidenz­gebiet.
  • Indien gilt nun als Hochinzidenz­gebiet.
  • Katar gilt nun als Hochinzidenz­gebiet.
  • Oman gilt nun als Hochinzidenz­gebiet.
  • Tunesien gilt nun als Hochinzidenz­gebiet.

Die Änderungen der Risiko­gebiete treten am Sonntag, 25. April, Mitternacht, in Kraft.

Keine neuen Virusvariantengebiete auf RKI-Liste

Neue Virusvarianten­gebiete gibt es keine. Aus deutscher Sicht gelten derzeit zehn Länder und Regionen als solche. Davon sind acht im südlichen Afrika (Botswana, Eswatini, Lesotho, Simbabwe, Malawi, Mosambik, Sambia, Südafrika). Die anderen zwei sind Brasilien und in Frankreich das Departement Moselle.

Die Bundesregierung hat ein Beförderungs­verbot für Virusvarianten­gebiete erlassen, um die grenz­überschreitende Verbreitung von besonders ansteckenden Corona-Mutationen einzudämmen. Es gelten Ausnahmen für alle Deutschen und in Deutschland lebenden Ausländer sowie für Transit­passagiere und den Waren­verkehr. Es gilt zudem eine strikte Quarantäne­pflicht für diese Reisenden, sie müssen in fast allen Bundes­ländern für 14 Tage in Quarantäne. Ein Freitesten ist nicht möglich.

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Viele Länder weltweit sind Hochinzidenzgebiete

Als Hochinzidenz­gebiete sind derzeit mehr als 40 Länder eingestuft, darunter Ägypten, Bolivien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Chile, Ecuador, Estland, Frankreich (außer das Departement Moselle, da es ein Virusvarianten­gebiet ist) inklusive aller Übersee­gebiete, Iran, Jordanien, Kapverden, Kolumbien, Kroatien, Mexiko, Montenegro, Niederlande inklusive der autonomen Länder und Übersee­regionen, Paraguay, Peru, Polen, Schweden, Serbien, Seychellen, Slowenien, Tansania, Tschechien, Türkei, sowie Zypern.

Wer aus einem Hochinzidenz­gebiet nach Deutschland kommt, muss bei der Einreise einen maximal 48 Stunden alten negativen Corona-Test vorweisen – dabei ist es egal, ob er per Flugzeug, Auto, Bus, Bahn oder zu Fuß einreist.

Testpflicht für alle Flugreisenden vor Einreise

Inzwischen müssen sich alle Menschen, die aus dem Ausland mit dem Flugzeug nach Deutschland reisen wollen, bereits maximal 48 Stunden vor dem Flug auf Corona testen lassen. Das gilt unabhängig von der Inzidenz – damit besteht für Flug­reisende inzwischen kein Unterschied mehr, ob sie aus einem Risiko­gebiet oder einem Hochinzidenz­gebiet einreisen. Wer der Airline keinen entsprechenden Nachweis vorlegen kann, darf nicht befördert werden, heißt es vom Gesundheits­ministerium. Die generelle Test­pflicht wurde nach Kritik an Tausenden Mallorca-Urlaubern eingeführt.

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Wer mit dem Auto, dem Bus oder dem Zug aus einem Risiko­gebiet kommt, kann bis 48 Stunden nach der Ankunft in Deutschland einen Corona-Test machen. Kommt der oder die Reisende aus einem Hochinzidenz­gebiet, ist bereits vorher ein Test notwendig. In beiden Fällen gilt zudem eine Quarantäne­pflicht (je nach Bundes­land zehn bis 14 Tage), von der man sich ab dem fünften Tag mit einem weiteren Corona-Test freitesten kann.

RND/gei

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