RKI-Liste: Dominikanische Republik ist kein Risikogebiet mehr, Indien jetzt Hochinzidenzgebiet
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Palmen und Meer: Die Dominikanische Republik mit ihren Stränden wie hier in Punta Cana ist ein beliebtes Ziel für deutsche Urlauber.
© Quelle: picture alliance/dpa
Wegen gesunkener Corona-Infektionszahlen streicht die Bundesregierung die Dominikanische Republik am Sonntag von der Liste der Risikogebiete. Das teilte das Robert Koch-Institut am Freitag auf seiner Webseite mit. Damit wäre eine Reise an das beliebte Fernreiseziel in der Karibik wieder gänzlich ohne Quarantäne möglich – das Land fordert lediglich einen negativen Corona-Test, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden ist. Außerdem müssen sich Touristen vorab online registrieren.
Nicht mehr ohne Quarantäne möglich ist ein Urlaub auf den Bahamas – der Inselstaat ist neu auf der Liste der Risikogebiete. Damit greift nach der Rückreise in Deutschland die Quarantänepflicht.
Indien wird von der Bundesregierung ab Sonntag zudem als Hochinzidenzgebiet eingestuft, ebenso die Kapverden und Tunesien. Auch für andere Länder ergeben sich Änderungen.
Das sind die neuen Risikogebiete und Hochinzidenzgebiete
Neu auf der Liste der Risikogebiete (Sieben-Tage-Inzidenz über 50) sind:
- Albanien gilt nun als Risikogebiet (zuvor Hochinzidenzgebiet).
- Bahamas gelten nun als Risikogebiet.
- Republik Moldau gilt nun als Risikogebiet (zuvor Hochinzidenzgebiet).
Keine Risikogebiete mehr sind:
- Antigua und Barbuda gilt nicht mehr als Risikogebiet.
- Die Dominikanische Republik gilt nicht mehr als Risikogebiet.
- Finnland – die Regionen Etelä-Karjala und Kymenlaakso gelten nicht mehr als Risikogebiete.
- Irland – die Region West gilt nicht mehr als Risikogebiet.
- Norwegen – die Provinz Vestfold og Telemark gilt nicht mehr als Risikogebiet.
- St. Lucia gilt nicht mehr als Risikogebiet.
Neu auf der Liste der Hochinzidenzgebiete (Sieben-Tage-Inzidenz über 200):
- Die Kapverden gelten nun als Hochinzidenzgebiet.
- Indien gilt nun als Hochinzidenzgebiet.
- Katar gilt nun als Hochinzidenzgebiet.
- Oman gilt nun als Hochinzidenzgebiet.
- Tunesien gilt nun als Hochinzidenzgebiet.
Die Änderungen der Risikogebiete treten am Sonntag, 25. April, Mitternacht, in Kraft.
Keine neuen Virusvariantengebiete auf RKI-Liste
Neue Virusvariantengebiete gibt es keine. Aus deutscher Sicht gelten derzeit zehn Länder und Regionen als solche. Davon sind acht im südlichen Afrika (Botswana, Eswatini, Lesotho, Simbabwe, Malawi, Mosambik, Sambia, Südafrika). Die anderen zwei sind Brasilien und in Frankreich das Departement Moselle.
Die Bundesregierung hat ein Beförderungsverbot für Virusvariantengebiete erlassen, um die grenzüberschreitende Verbreitung von besonders ansteckenden Corona-Mutationen einzudämmen. Es gelten Ausnahmen für alle Deutschen und in Deutschland lebenden Ausländer sowie für Transitpassagiere und den Warenverkehr. Es gilt zudem eine strikte Quarantänepflicht für diese Reisenden, sie müssen in fast allen Bundesländern für 14 Tage in Quarantäne. Ein Freitesten ist nicht möglich.
Viele Länder weltweit sind Hochinzidenzgebiete
Als Hochinzidenzgebiete sind derzeit mehr als 40 Länder eingestuft, darunter Ägypten, Bolivien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Chile, Ecuador, Estland, Frankreich (außer das Departement Moselle, da es ein Virusvariantengebiet ist) inklusive aller Überseegebiete, Iran, Jordanien, Kapverden, Kolumbien, Kroatien, Mexiko, Montenegro, Niederlande inklusive der autonomen Länder und Überseeregionen, Paraguay, Peru, Polen, Schweden, Serbien, Seychellen, Slowenien, Tansania, Tschechien, Türkei, sowie Zypern.
Wer aus einem Hochinzidenzgebiet nach Deutschland kommt, muss bei der Einreise einen maximal 48 Stunden alten negativen Corona-Test vorweisen – dabei ist es egal, ob er per Flugzeug, Auto, Bus, Bahn oder zu Fuß einreist.
Testpflicht für alle Flugreisenden vor Einreise
Inzwischen müssen sich alle Menschen, die aus dem Ausland mit dem Flugzeug nach Deutschland reisen wollen, bereits maximal 48 Stunden vor dem Flug auf Corona testen lassen. Das gilt unabhängig von der Inzidenz – damit besteht für Flugreisende inzwischen kein Unterschied mehr, ob sie aus einem Risikogebiet oder einem Hochinzidenzgebiet einreisen. Wer der Airline keinen entsprechenden Nachweis vorlegen kann, darf nicht befördert werden, heißt es vom Gesundheitsministerium. Die generelle Testpflicht wurde nach Kritik an Tausenden Mallorca-Urlaubern eingeführt.
Wer mit dem Auto, dem Bus oder dem Zug aus einem Risikogebiet kommt, kann bis 48 Stunden nach der Ankunft in Deutschland einen Corona-Test machen. Kommt der oder die Reisende aus einem Hochinzidenzgebiet, ist bereits vorher ein Test notwendig. In beiden Fällen gilt zudem eine Quarantänepflicht (je nach Bundesland zehn bis 14 Tage), von der man sich ab dem fünften Tag mit einem weiteren Corona-Test freitesten kann.
RND/gei