Risikogebiete in Deutschland: Hier droht Quarantäne für Urlauber
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Strandbesucher genießen Mitte September das sonnige Spätsommerwetter an der Ostsee. Innerdeutsche Risikogebiete machen inzwischen aber auch die Reiseplanung für Urlaub im eigenen Land schwierig.
© Quelle: Bernd Wüstneck/dpa-Zentralbild/
“Vielleicht schaffen wir es ja auch alle zusammen, mal für den Herbsturlaub und vielleicht auch gleich für den Weihnachtsurlaub mit, nicht so weit zu fahren, sondern einfach mal die Schönheit Deutschlands zu genießen”, appellierte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) an die Deutschen. Aber: Die steigenden Corona-Zahlen in Deutschland machen inzwischen auch das Reisen im eigenen Land komplizierter.
Denn mit der zweiten Corona-Welle übersteigen auch einige innerdeutsche Orte den kritischen Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen. Nachzulesen sind diese im täglichen Situationsbericht des Robert-Koch-Institutes. Aktuell überschreiten demnach sechs Kreise den kritischen Wert: Hamm, Remscheid, Berlin Friedrichshain-Kreuzberg, Berlin Mitte, Vechta, Berlin Neukölln und Berlin Tempelhof-Schöneberg (Stand: 5. Oktober). Wer in einem solchen Corona-Hotspot wohnt, muss mit deutlichen Einschränkungen bei der Reise in ein anderes Bundesland rechnen.
Ich wohne in einem Corona-Hotspot – kann ich trotzdem in Deutschland reisen?
Bundesweit einheitliche Regeln gibt es aber nicht – weder in Bezug auf die Einstufung innerdeutscher Risikogebiete noch auf die Reisebeschränkungen. Jedes Bundesland entscheidet für sich, welche Region, Stadt oder welcher Bezirk als Covid-19-Risikogebiet gilt – und welche Konsequenzen das für Reisende hat. Diese reichen von Quarantäneregeln über Beherbergungsverbote bis hin zu Einreisesperren. Ein Überblick über die Regelungen der einzelnen Bundesländer.
Mecklenburg-Vorpommern: Einreiseverbot für Urlauber aus Risikogebieten
In Mecklenburg-Vorpommern dürfen Touristen aus Corona-Hotspots grundsätzlich gar nicht erst einreisen oder sich in dem Bundesland aufhalten, die Beherbergungsbetriebe dürfen solche Reisenden auch nicht aufnehmen. Das Einreiseverbot gilt nicht für Urlauber, die durch ein ärztliches Attest belegen können, dass keine Anhaltspunkte für eine Corona-Infektion vorliegen. Dieses Zeugnis darf nicht älter als 48 Stunden sein. Die Betreiber sind verpflichtet, die Gäste spätestens am Tag vor der Anreise darauf hinzuweisen und dies zu dokumentieren.
So weist Mecklenburg-Vorpommern Risikogebiete aus: In Mecklenburg-Vorpommern umfassen die Risikogebiete kreisfreie Städte oder ganze Landkreise. Das heißt am aktuellen Beispiel Berlin: Die Hauptstadt wird als Ganzes betrachtet – und weil der Sieben-Tage-Inzidenzwert dort insgesamt deutlich unter 50 liegt, gilt Berlin in Mecklenburg-Vorpommern nicht als Risikogebiet.
Schleswig-Holstein: 14 Tage Quarantäne für Reisende aus Risikogebiet
In Schleswig-Holstein gilt: Wer sich in einem Risikogebiet in Deutschland aufgehalten hat oder dort lebt, muss 14 Tage in Quarantäne. Diese häusliche Isolation kann nur durch zwei negative Testergebnisse verkürzt werden: Das erste darf bei der Einreise maximal 48 Stunden alt sein, der zweite Covid-19-Test darf frühestens fünf Tage nach Einreise stattfinden. Diese Regelungen gelten nicht für Pendler und für Menschen, die sich nur zur Durchreise in dem Bundesland aufhalten.
So weist Schleswig-Holstein Risikogebiete aus: Anders als Mecklenburg-Vorpommern weist Schleswig-Holstein Risikogebiete detaillierter aus. Damit gelten dort auch die vier Berliner Bezirke Mitte, Neukölln, Friedrichshain-Kreuzberg und Tempelhof-Schöneberg als Risikogebiet.
Rheinland-Pfalz: Quarantäne für Reisende aus Risikogebiet
In Rheinland-Pfalz müssen sich Reisende aus innerdeutschen Risikogebieten direkt in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Ausnahme: Die Touristen können ein ärztliches Attest vorlegen, das nach einem Corona-Test bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für eine Corona-Infektion vorliegen. Der Test darf maximal 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sein.
So weist Rheinland-Pfalz Risikogebiete aus: Das Bundesland teilt mit, sich an die RKI-Liste zu halten.
Beherbergungsverbot in mehreren Bundesländern
Andere Bundesländer haben zwar keine Einreiseverbote oder eine Quarantänepflicht, allerdings ein Beherbergungsverbot für Reisende aus inländischen Risikogebieten in den Landesverordnungen umgesetzt. Wenn die Reisenden aber einen negativen Corona-Test vorlegen können, der nicht älter als 48 Stunden ist, dürfen sie trotzdem dort übernachten. Diese Regelung (Stand: 6. Oktober) gilt für folgende Bundesländer:
- Baden-Württemberg – Übernachtung nur bei negativem Corona-Test erlaubt
- Bayern – Übernachtung nur bei negativem Corona-Test erlaubt
- Brandenburg – Übernachtung nur bei negativem Corona-Test erlaubt
- Hamburg – Übernachtung nur bei negativem Corona-Test erlaubt
- Hessen – Übernachtung nur bei negativem Corona-Test erlaubt
- Nordrhein-Westfalen – Reise mit negativem Corona-Test möglich
- Saarland – Reise mit negativem Corona-Test möglich
- Sachsen – Reise mit negativem Corona-Test möglich
- Sachsen-Anhalt – Reise mit negativem Corona-Test möglich
Keine Reisebeschränkungen für Bremen, Niedersachsen und Thüringen
In den Bundesländern Berlin, Bremen, Niedersachsen und Thüringen gibt es keine Einschränkungen für innerdeutsche Reisende. Dort dürfen nach aktuellem Stand auch Menschen aus innerdeutschen Risikogebieten einreisen und übernachten, ohne einen negativen Corona-Test vorlegen zu müssen.