Verschärfte Regeln für Ungeimpfte: Was Reisende in Österreich nun beachten müssen
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Für ungeimpfte Reisende gelten in Österreich bald schärfere Regeln.
© Quelle: picture alliance / Wolfram Steinberg
Wien. Österreich steht derzeit am Anfang der nächsten Corona-Welle: Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 160,6 (Stand: 17. September), und die Impfkampagne stockt bei etwa 60 Prozent. Um einen langen und zähen Lockdown wie im vergangenen Herbst zu verhindern, hat die österreichische Regierung Anfang September eine Verschärfung der Corona-Regeln beschlossen. Die Maßnahmen treffen vor allem Ungeimpfte. Konkret gibt es drei Stufen geben, die sich an der Auslastung der Intensivstationen orientieren.
FFP2-Pflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln
Die Maßnahmen der ersten Stufe, die bei einer Bettenbelegung von 10 Prozent in Kraft treten, gelten bereits seit dem 15. September: Wie der österreichische „Kurier“ mitteilt, sind Antigentests seitdem nur noch 24 Stunden lang gültig. Einen solchen Test benötigen Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene beispielsweise für den Besuch im Restaurant oder den Check-in im Hotel.
Corona-Verschärfungen in Österreich für Ungeimpfte
In Österreich wird das Leben für Menschen, die nicht gegen Corona geimpft oder von einer Erkrankung genesen sind, deutlich unbequemer.
© Quelle: dpa
An Orten des täglichen Bedarfs, zu denen Supermärkte und öffentliche Verkehrsmittel zählen, ist eine FFP2-Maske für alle verpflichtend. Im Handel gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske nur für Ungeimpfte. Außerdem tritt bei Veranstaltungen ab 25 Personen die 3-G-Regel in Kraft. Bis dato gilt diese Regel erst ab hundert Personen.
Weitere Einschränkungen in den Stufen zwei und drei
Sind mehr als 15 Prozent der Intensivbetten belegt, haben Ungeimpfte keinen Zutritt mehr zur Nachtgastronomie. Auch von Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen, bei denen es keine zugewiesenen Sitzplätze gibt, sind Ungeimpfte dann ausgeschlossen.
Ab 20 Prozent Bettenbelegung reicht ein Antigen-Schnelltest nicht mehr als Nachweis aus. Wer nicht geimpft oder genesen ist, benötigt dann einen PCR-Test an Orten, wo die 3-G-Regel gilt. Laut Presseinformation der Regierung sollen die jeweiligen Maßnahmen immer eine Woche nach dem Überschreiten der jeweiligen Grenzen in Kraft treten.
RND/jaf