Touristen von überall dürfen ab sofort in Niedersachsen übernachten

Zahlreiche Touristen stehen in einer langen Schlange vor dem Badehaus am Kurplatz, in dem sich derzeit das Corona-Testcenter der Insel befindet. In Niedersachsen dürfen Hotels, Ferienwohnungen und andere Quartiere in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 wieder Gäste empfangen – nun auch Urlaub aus anderen Bundesländern.

Zahlreiche Touristen stehen in einer langen Schlange vor dem Badehaus am Kurplatz, in dem sich derzeit das Corona-Testcenter der Insel befindet. In Niedersachsen dürfen Hotels, Ferienwohnungen und andere Quartiere in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 wieder Gäste empfangen – nun auch Urlaub aus anderen Bundesländern.

Lüneburg. Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die Regelung des Bundeslandes, den Tourismus nach dem Corona-Lockdown zunächst nur für eigene Einwohner zu öffnen, außer Vollzug gesetzt. Ab sofort können damit Touristen von überall her sich für einen Urlaub in Niedersachsen einquartieren, entschied das Gericht in einem Eilbeschluss am Dienstag. Wenige Tage vor dem langen Pfingstwochenende kann die Tourismusbranche, die gegen die Beschränkung protestiert hatte, auf zusätzliche Gäste hoffen. Vor allem aus Nordrhein-Westfalen reisen über Pfingsten traditionell viele Gäste an die niedersächsische Nordseeküste.

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Wie das Gericht entschied, trage das bloße Verbot der Beherbergung auswärtiger Besucher nur wenig zur Eindämmung der Corona-Infektionslage bei. Tagestouristen aus anderen Ländern hätten auch vorher schon nach Niedersachsen kommen können, argumentierte das Gericht.

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Testpflicht für Urlauber sei effektives Mittel zur Begrenzung neuer Infektionen

Es sei zweifelhaft, ob die sogenannte Landeskinderregelung angesichts des beschränkten Nutzens erforderlich sei. Die Kapazitätsbegrenzung für Hotels und Quartiere sowie umfangreiche Testpflichten für Gäste stellten ein milderes, aber ähnlich effektives Mittel zur Begrenzung neuer Infektionen dar.

Außerdem führe das Verbot zu einer Ungleichbehandlung von Niedersachsen und Menschen aus anderen Bundesländern, die nicht gerechtfertigt sei. Denn einerseits dürften Gäste aus niedersächsischen Regionen mit einer hohen Inzidenz zu einem Urlaub anreisen, während dies Menschen aus Bundesländern mit geringer Inzidenz wie Hamburg oder Schleswig-Holstein verboten sei.

Geklagt hatte ein Urlauber aus Nordrhein-Westfalen, der ab dem 22. Mai eine Ferienwohnung auf der Nordseeinsel Borkum gebucht hatte. Er hatte vorgebracht, dass die Öffnung des Tourismus zunächst nur für Einwohner Niedersachsens eine Ungleichbehandlung darstelle. Außerdem sei sie keine notwendige Infektionsschutzmaßnahme.

RND/dpa

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