Neue RKI-Liste: Türkei, USA und Israel werden Hochrisikogebiete, Entwarnung für Teile Portugals
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Blick über die Landschaft Kappadokiens. Die gesamte Türkei gilt ab dem 15. August als Hochrisikogebiet.
© Quelle: imago images/Westend61
Trotz einer hohen Sieben-Tages-Inzidenz von weit über 100 stand die Türkei wochenlang nicht auf der Risikogebietsliste – das ändert sich nun. Die Bundesregierung stuft das beliebte Urlaubsziel als Hochrisikogebiet ein. Auch Israel und die USA wurden hochgestuft. Das geht aus der vom Robert Koch-Institut aktualisierten Liste für Risikogebiete am Freitag hervor.
Wirksam ist die Hochstufung für Israel und die USA am Sonntag,15. August. Die Türkei gilt erst ab Dienstag, 17. August als Hochrisikogebiet. Denn während für Europäer in den USA und in Israel nach wie vor ein Einreiseverbot besteht, trifft die Einstufung Reiserückkehrende aus der Türkei mitten in den Sommerferien. Bei einer Rückreise nach dem 17. August müssen sie in Quarantäne, wenn sie keine Impfung oder Genesung nachweisen können. Das trifft besonders Familien – denn Kinder müssen sich selbst dann isolieren, wenn beide Elternteile vollständig geimpft sind.
Die Quarantäne kann für Menschen ab zwölf Jahren frühestens nach fünf Tagen mit einem negativen Test auf Covid-19 beendet werden. Für Kinder unter zwölf Jahren endet die Selbstisolation automatisch nach dem fünften Tag. Wer vor dem 17. August zurückreist, kann der Quarantänepflicht entgehen.
Teile Portugals ab Sonntag kein Hochrisikogebiet mehr
Aufatmen können hingegen Portugal-Urlauber und -Urlauberinnen: Weite Teile des Landes fallen von der Risikogebietsliste – nur die Regionen Lissabon und Algarve bleiben weiterhin Hochrisikogebiete. Ende Juni waren die Infektionszahlen dort in die Höhe geschnellt. Doch nun sinken die Zahl der Neuinfektionen wieder, der Wert liegt aktuell bei 156,5 (Stand: 13. August).
Nachweispflicht für alle Auslandsreisenden
Trotz der Herunterstufung müssen Reisende die Nachweispflicht beachten: Alle Personen, die aus Portugal nach Deutschland einreisen, müssen entweder einen negativen Corona-Test, eine Impfung oder Genesung nachweisen können. Diesbezüglich gibt es an den Grenzen Stichprobenkontrollen der Bundespolizei. Die allgemeine Nachweispflicht ist Teil der neuen Einreiseverordnung, die seit dem 1. August gilt.
Sie gilt für alle Personen ab zwölf Jahren – egal, aus welchem Land und auf welchem Wege (Flugzeug, Auto, Bahn oder Bus) sie nach Deutschland kommen. Wer gegen die Nachweispflicht verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Weitere Änderungen der Risikogebieteliste des RKI
Diese Länder gelten neu als Hochrisikogebiete:
- Frankreich – die französischen Überseegebiete Französisch-Guayana in Südamerika und Französisch-Polynesien im Südpazifik
- Israel
- Kenia
- Montenegro
- Türkei ist wirksam ab Dienstag, 17. August 2021
- Vietnam
- Vereinigte Staaten von Amerika
Diese Länder gelten nicht mehr als Hochrisikogebiete:
- Portugal (ausgenommen sind die Regionen Lissabon und Algarve)
Es gibt keine neuen Virusvariantengebiete.
Die Änderungen der Risikogebieteliste werden wirksam am Sonntag, 15. August, um 0 Uhr. Für die Türkei gilt die Einstufung erst ab Dienstag, 17. August.
Neue Einreiseverordnung: Nur noch zwei Risikokategorien
Mit der neuen Verordnung gibt es nur noch zwei Kategorien für Risikogebiete: Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete. Einfache Risikogebiete gibt es nicht mehr. Seit dem 1. August stuft die deutsche Bundesregierung solche Länder als Hochrisikogebiete ein, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz deutlich über 100 liegt. Hinzugezogen werden aber auch weitere Kriterien – zum Beispiel die Ausbreitungsgeschwindigkeit, die Hospitalisierungsrate sowie die Positivrate der Corona-Tests.
Das könnte erklären, warum beliebte Urlaubsdestinationen trotz hoher Inzidenzen weiterhin von der Einstufung als Hochrisikogebiet verschont blieben: So haben beispielsweise Griechenland und die Vereinigten Arabischen Emirate seit dem 1. August trotz Inzidenzen über 100 keinen Risikostatus mehr.
RKI: Zunehmend Corona-Fälle nach Reisen gemeldet
Das Robert Koch-Institut listet auf, welche Länder bisher am häufigsten als wahrscheinliche Orte von Corona-Ansteckungen genannt werden.
© Quelle: dpa
Urlaub im Hochrisikogebiet: Regeln für Reisende
Reisende, die aus einem Hochrisikogebiet nach Deutschland kommen, müssen einige Regeln beachten:
- Nachweispflicht: Bei der Einreise muss der Nachweis über eine vollständige Impfung, eine Genesung oder einen aktuellen negativen Corona-Test vorliegen. Möglich ist ein maximal 72 Stunden alter negativer PCR-Test oder ein maximal 48 Stunden alter negativer Antigen-Schnelltest. Die Nachweispflicht gilt für Kinder ab zwölf Jahren.
- Einreiseanmeldung: Alle Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrer aus Hochrisikogebieten müssen die digitale Einreiseanmeldung ausfüllen. Hier muss der Test-, Impf- oder Genesenennachweis hochgeladen werden.
- Quarantänepflicht: Für Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrer aus Hochrisikogebieten besteht eine Quarantänepflicht – auch für Kinder! Menschen ab zwölf Jahren müssen sich für bis zu zehn Tage isolieren. Die Quarantäne kann durch einen freiwilligen Corona-Test ab dem fünften Tag nach der Rückkehr verkürzt werden. Geimpfte und Genesene sind von der Quarantänepflicht befreit, ihre ungeimpften Kinder aber nicht. Allerdings endet für Kinder unter zwölf Jahren die Quarantäne automatisch nach dem fünften Tag.
Urlaub im Virusvariantengebiet: Regeln für Reisende
Die Einstufung als Virusvariantengebiet ist die höchste, die in Deutschland möglich ist. Hier gelten die strengsten Regeln für Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrer.
- Beförderungsverbot: Ist ein Land als Virusvariantengebiet eingestuft, gilt eine Einreisesperre und ein Beförderungsverbot für Menschen, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft oder einen dauerhaften Aufenthaltstitel in Deutschland haben.
- Testpflicht: Ein maximal 72 Stunden alter negativer PCR-Test oder ein maximal 24 Stunden alter negativer Antigen-Schnelltest muss bei der Einreise vorliegen. Kinder unter zwölf Jahren sind von der Testpflicht befreit, Geimpfte und Genesene allerdings nicht.
- Einreiseanmeldung: Alle Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrer aus Virusvariantengebieten müssen die digitale Einreiseanmeldung ausfüllen. Hier muss der Testnachweis hochgeladen werden.
- Quarantänepflicht: Für Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrer aus Virusvariantengebieten besteht eine vierzehntägige Quarantänepflicht – auch für Kinder! Diese kann nicht verkürzt werden. Auch Geimpfte und Genesene müssen in Quarantäne.
RND/gei/bv