Neue RKI-Liste: Türkei, USA und Israel werden Hochrisiko­gebiete, Entwarnung für Teile Portugals

Blick über die Landschaft Kappadokiens. Die gesamte Türkei gilt ab dem 15. August als Hochrisikogebiet.

Blick über die Landschaft Kappadokiens. Die gesamte Türkei gilt ab dem 15. August als Hochrisikogebiet.

Trotz einer hohen Sieben-Tages-Inzidenz von weit über 100 stand die Türkei wochenlang nicht auf der Risikogebietsliste – das ändert sich nun. Die Bundesregierung stuft das beliebte Urlaubsziel als Hochrisikogebiet ein. Auch Israel und die USA wurden hochgestuft. Das geht aus der vom Robert Koch-Institut aktualisierten Liste für Risikogebiete am Freitag hervor.

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Wirksam ist die Hochstufung für Israel und die USA am Sonntag,15. August. Die Türkei gilt erst ab Dienstag, 17. August als Hochrisikogebiet. Denn während für Europäer in den USA und in Israel nach wie vor ein Einreiseverbot besteht, trifft die Einstufung Reiserückkehrende aus der Türkei mitten in den Sommerferien. Bei einer Rückreise nach dem 17. August müssen sie in Quarantäne, wenn sie keine Impfung oder Genesung nachweisen können. Das trifft besonders Familien – denn Kinder müssen sich selbst dann isolieren, wenn beide Elternteile vollständig geimpft sind.

Die Quarantäne kann für Menschen ab zwölf Jahren frühestens nach fünf Tagen mit einem negativen Test auf Covid-19 beendet werden. Für Kinder unter zwölf Jahren endet die Selbstisolation automatisch nach dem fünften Tag. Wer vor dem 17. August zurückreist, kann der Quarantänepflicht entgehen.

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Teile Portugals ab Sonntag kein Hochrisikogebiet mehr

Aufatmen können hingegen Portugal-Urlauber und -Urlauberinnen: Weite Teile des Landes fallen von der Risikogebietsliste – nur die Regionen Lissabon und Algarve bleiben weiterhin Hochrisikogebiete. Ende Juni waren die Infektionszahlen dort in die Höhe geschnellt. Doch nun sinken die Zahl der Neuinfektionen wieder, der Wert liegt aktuell bei 156,5 (Stand: 13. August).

Nachweispflicht für alle Auslandsreisenden

Trotz der Herunterstufung müssen Reisende die Nachweispflicht beachten: Alle Personen, die aus Portugal nach Deutschland einreisen, müssen entweder einen negativen Corona-Test, eine Impfung oder Genesung nachweisen können. Diesbezüglich gibt es an den Grenzen Stichprobenkontrollen der Bundespolizei. Die allgemeine Nachweispflicht ist Teil der neuen Einreise­verordnung, die seit dem 1. August gilt.

Sie gilt für alle Personen ab zwölf Jahren – egal, aus welchem Land und auf welchem Wege (Flugzeug, Auto, Bahn oder Bus) sie nach Deutschland kommen. Wer gegen die Nachweispflicht verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen.

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Weitere Änderungen der Risikogebieteliste des RKI

Diese Länder gelten neu als Hochrisiko­gebiete:

  • Frankreich – die französischen Überseegebiete Französisch-Guayana in Südamerika und Französisch-Polynesien im Südpazifik
  • Israel
  • Kenia
  • Montenegro
  • Türkei ist wirksam ab Dienstag, 17. August 2021
  • Vietnam
  • Vereinigte Staaten von Amerika

Diese Länder gelten nicht mehr als Hochrisikogebiete:

  • Portugal (ausgenommen sind die Regionen Lissabon und Algarve)

Es gibt keine neuen Virusvariantengebiete.

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Die Änderungen der Risikogebieteliste werden wirksam am Sonntag, 15. August, um 0 Uhr. Für die Türkei gilt die Einstufung erst ab Dienstag, 17. August.

Neue Einreiseverordnung: Nur noch zwei Risikokategorien

Mit der neuen Verordnung gibt es nur noch zwei Kategorien für Risikogebiete: Hoch­risikogebiete und Virusvarianten­gebiete. Einfache Risikogebiete gibt es nicht mehr. Seit dem 1. August stuft die deutsche Bundesregierung solche Länder als Hochrisikogebiete ein, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz deutlich über 100 liegt. Hinzugezogen werden aber auch weitere Kriterien – zum Beispiel die Ausbreitungsgeschwindigkeit, die Hospitalisierungsrate sowie die Positivrate der Corona-Tests.

Das könnte erklären, warum beliebte Urlaubs­destinationen trotz hoher Inzidenzen weiterhin von der Einstufung als Hochrisiko­gebiet verschont blieben: So haben beispielsweise Griechen­land und die Vereinigten Arabischen Emirate seit dem 1. August trotz Inzidenzen über 100 keinen Risiko­status mehr.

RKI: Zunehmend Corona-Fälle nach Reisen gemeldet
ARCHIV - 08.02.2021, Bayern, M��nchen: Eine Frau h��lt am Flughafen M��nchen in einem Covid-19 Testcenter die Probe von einem Rachenabstrich in den H��nden. (zu dpa: "Vor Kabinettsbeschluss: Scholz verteidigt breitere Testpflichten") Foto: Matthias Balk/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Das Robert Koch-Institut listet auf, welche Länder bisher am häufigsten als wahrscheinliche Orte von Corona-Ansteckungen genannt werden.

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Urlaub im Hochrisiko­gebiet: Regeln für Reisende

Reisende, die aus einem Hochrisiko­gebiet nach Deutschland kommen, müssen einige Regeln beachten:

  • Nachweispflicht: Bei der Einreise muss der Nachweis über eine vollständige Impfung, eine Genesung oder einen aktuellen negativen Corona-Test vorliegen. Möglich ist ein maximal 72 Stunden alter negativer PCR-Test oder ein maximal 48 Stunden alter negativer Antigen-Schnelltest. Die Nachweispflicht gilt für Kinder ab zwölf Jahren.
  • Einreise­anmeldung: Alle Reise­rückkehrerinnen und Reise­rückkehrer aus Hochrisiko­gebieten müssen die digitale Einreise­anmeldung ausfüllen. Hier muss der Test-, Impf- oder Genesenen­nachweis hoch­geladen werden.
  • Quarantäne­pflicht: Für Reise­rückkehrerinnen und Reise­rückkehrer aus Hochrisiko­gebieten besteht eine Quarantäne­pflicht – auch für Kinder! Menschen ab zwölf Jahren müssen sich für bis zu zehn Tage isolieren. Die Quarantäne kann durch einen freiwilligen Corona-Test ab dem fünften Tag nach der Rück­kehr verkürzt werden. Geimpfte und Genesene sind von der Quarantäne­pflicht befreit, ihre ungeimpften Kinder aber nicht. Allerdings endet für Kinder unter zwölf Jahren die Quarantäne automatisch nach dem fünften Tag.

Urlaub im Virusvarianten­gebiet: Regeln für Reisende

Die Einstufung als Virusvarianten­gebiet ist die höchste, die in Deutsch­land möglich ist. Hier gelten die strengsten Regeln für Reise­rückkehrerinnen und Reise­rückkehrer.

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  • Beförderungs­verbot: Ist ein Land als Virusvarianten­gebiet eingestuft, gilt eine Einreise­sperre und ein Beförderungs­verbot für Menschen, die nicht die deutsche Staats­bürgerschaft oder einen dauerhaften Aufenthalts­titel in Deutsch­land haben.
  • Test­pflicht: Ein maximal 72 Stunden alter negativer PCR-Test oder ein maximal 24 Stunden alter negativer Antigen-Schnelltest muss bei der Einreise vorliegen. Kinder unter zwölf Jahren sind von der Test­pflicht befreit, Geimpfte und Genesene allerdings nicht.
  • Einreise­anmeldung: Alle Reise­rückkehrerinnen und Reise­rückkehrer aus Virusvarianten­gebieten müssen die digitale Einreiseanmeldung ausfüllen. Hier muss der Test­nachweis hoch­geladen werden.
  • Quarantäne­pflicht: Für Reise­rückkehrerinnen und Reise­rückkehrer aus Virusvarianten­gebieten besteht eine vierzehn­tägige Quarantäne­pflicht – auch für Kinder! Diese kann nicht verkürzt werden. Auch Geimpfte und Genesene müssen in Quarantäne.

RND/gei/bv

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