Neue Liste: RKI stuft Österreich und über 30 weitere Länder als Hochrisikogebiete ein

Ägypten gilt ab Sonntag als Hochrisikogebiet. Es gilt eine Quarantänepflicht für ungeimpfte und nicht genesene Reisende bei der Rückkehr.

Ägypten gilt ab Sonntag als Hochrisikogebiet. Es gilt eine Quarantänepflicht für ungeimpfte und nicht genesene Reisende bei der Rückkehr.

Die Zahl der Hochrisikogebiete erhöht sich auf einen Schlag weltweit um mehr als 30 Länder – viele davon liegen in Afrika und der Karibik. Aber auch Österreich wird erneut hochgestuft. Erst kurz vor Weihnachten war das Nachbarland von der Hochrisikogebieteliste gestrichen worden, doch in dem bei Winterurlaubern beliebten Land schossen die Corona-Zahlen zuletzt wieder in die Höhe.

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Die Sieben-Tage-Inzidenz steht dort aktuell bei 1095,2 (Stand: 16. Januar). Ausgenommen davon sind die Gemeinden Mittelberg und Jungholz sowie das Rißtal im Gemeindebiet von Vomp sowie Eben am Achensee.

Alle Nachbarländer Deutschlands Hochrisikogebiete

Damit stehen alle neun Nachbarländer Deutschlands auf der Risikoliste. Dänemark, Polen, Tschechien, die Schweiz, Frankreich, Luxemburg, Belgien und die Niederlande sind schon seit längerem als Hochrisikogebiete ausgewiesen. Insgesamt werden damit knapp 140 der rund 200 Länder auf der Welt auf der Risikoliste stehen. Kein Land wird von der Liste gestrichen.

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Quarantänepflicht für Ungeimpfte

Reisende müssen nach der Rückkehr aus einem Hochrisikogebiet in Deutschland für bis zu zehn Tage in Quarantäne, wenn sie weder geimpft noch genesen sind. Erst ab dem fünften Tag ist ein Freitesten möglich. Auch Kinder müssen in Isolation – allerdings müssen unter Sechsjährige sich nicht freitesten, die Quarantäne endet automatisch nach dem fünften Tag. Hinzu kommt für alle Reisenden die Verpflichtung zur digitalen Registrierung auf www.einreiseanmeldung.de vor der Einreise in Deutschland.

Neue RKI-Liste: Die Änderungen im Überblick

Neue Hochrisikogebiete seit Sonntag, 16. Januar, 0 Uhr:

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  • Albanien
  • Antigua und Barbuda
  • Äquatorialguinea
  • Benin
  • Bosnien und Herzegowina
  • Bulgarien
  • Burkina Faso
  • Costa Rica
  • Dominikanische Republik
  • Dschibuti
  • Eritrea
  • Frankreich – das französische Überseegebiet St. Pierre und Miquelon
  • Gambia
  • Guinea-Bissau
  • Guyana
  • Kolumbien
  • Lettland
  • Liberia
  • Madagaskar
  • Niederlande – der überseeische Teil des Königreichs der Niederlande Sint Maarten
  • Niger
  • Nordmazedonien
  • Österreich – mit Ausnahme der Gemeinden Mittelberg und Jungholz und dem Rißtal im Gemeindegebiet von Vomp und Eben am Achensee
  • Peru
  • Philippinen
  • St. Kitts und Nevis
  • St. Lucia
  • St. Vincent und die Grenadinen
  • São Tomé und Príncipe
  • Senegal
  • Serbien
  • Somalia
  • Suriname
  • Tschad
  • Zentralafrikanische Republik

Strenge Einreiseregeln in Österreich

Das beliebte Winterreiseziel Österreich hatte zuletzt die Einreiseregeln verschärft, ein Urlaub ist dort aktuell de facto ohnehin nur unter 2G-plus-Regeln möglich. Für die Einreise müssen auch vollständig geimpfte und genesene Personen einen maximal 72 Stunden alten PCR-Test oder eine Booster-Impfung nachweisen können.

Wer das nicht kann, muss ein Einreiseformular ausfüllen und nach der Einreise für bis zu zehn Tage in Quarantäne. Beendet werden kann sie, wenn ein negativer PCR-Test vorliegt. Wer weder geimpft noch genesen ist, muss ebenfalls das Einreiseformular ausfüllen und für zehn Tage in Quarantäne. Hier ist ein Freitesten frühestens nach Tag fünf möglich.

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Ausnahmen gelten aber für Kinder unter zwölf Jahren, sie benötigen in Begleitung eines Erwachsenen keinen 2G-Nachweis und keinen PCR-Test. Ausnahmen gelten auch für ältere nicht vollständig geimpfte beziehungsweise nicht genesene Kinder im schulpflichtigen Alter. Sie können mit einem Nachweis aus dem sogenannten „Ninja-Pass“ einreisen.

Die Einstufung Österreichs stellt daher vor allem für Familien mit schulpflichtigen Kindern, die keinen vollständigen Impfschutz haben, eine Hürde da. Sie laufen Gefahr, dass der Nachwuchs nach einem Schneevergnügen in den Alpen während der Winterferien den Wiederbeginn des Unterrichts verpasst und stattdessen zu Hause in Quarantäne festsitzt. In manchen Bundesländern beginnen die Winterferien schon Ende Januar, in anderen erst Anfang oder Mitte Februar.

Einreiseregeln in Deutschland

Für die Einreise nach Deutschland gilt generell die 3G-Regel: Reisende müssen den Nachweis über eine Impfung, Genesung oder einen negativen Corona-Test bei sich führen. Für die Einreise aus Hochrisikogebieten und Virusvariantengebieten gelten verschärfte Regeln:

Onlineanmeldung: Alle, die aus Hochrisikogebieten und Virusvariantengebieten zurückkehren, müssen vorab eine digitale Einreise­anmeldung ausfüllen. Getestete, vollständig Geimpfte und Genesene müssen dort ihren Test-, Impf- oder Genesenennachweis hochladen.

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Quarantänepflicht: Wer aus einem Hochrisikogebiet einreist und weder geimpft noch genesen ist, muss in Deutschland für bis zu zehn Tage in Quarantäne. Ab dem fünften Tag ist ein Freitesten möglich. Auch Kinder müssen in Isolation – allerdings müssen unter Sechsjährige sich nicht freitesten, die Quarantäne endet automatisch nach dem fünften Tag. Wer aus einem Virusvariantengebiet einreist, muss für 14 Tage in Quarantäne. Es gelten keine Ausnahmen für Geimpfte, Genesene oder Kinder.

Corona-Testpflicht: Wer aus einem Virusvariantengebiet einreist, muss unabhängig vom Impfstatus noch vor dem Einsteigen in einen Flieger einen negativen PCR-Test vorweisen. Und auch nach der Ankunft können weitere PCR-Testungen durch das Gesundheitsamt am Flughafen oder am Ort der Absonderung / Quarantäne angeordnet werden, heißt es vom Bundesministerium für Gesundheit. Diese Regel gilt auch für Geimpfte und Genesene. Bei der Einreise aus einem Hochrisikogebiet reicht ein 3G-Nachweis (Impfung, Genesung oder Corona-Test). Ein Antigenschnelltest darf maximal 24 Stunden alt sein, ein PCR-Test 72 Stunden. Kinder unter sechs Jahren sind von der Nachweispflicht befreit.

Strategie gegen Corona: Lauterbach warnt vor zu früher Durchseuchung
 Sondersitzung des Bundesrat stimmt Änderungen an Corona-Verordnungen zu Aktuell, 14.01.2022, Berlin, Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach SPD im Portrait bei seiner Rede im Rahmen der Sondersitzung des Bundesrat wegen der Aenderungen der COVID-19 Schutzmassnahmen Ausnahmenverordnung und der Coronavirus Einreiseverordnungahmen in Berlin Berlin Berlin Deutschland *** Special meeting of the Bundesrat agrees Aenderungen to Corona Verordnungen Current, 14 01 2022, Berlin, Federal Minister of Health Karl Lauterbach SPD in the portrait during his speech in the context of the special meeting of the Bundesrat because of the changes of the COVID 19 protective measures exception regulation and the Coronavirus Einreisev

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) betonte am Freitag in Berlin, dass die Zahl der Opfer, die wir dann beklagen müssten, sicherlich zu hoch sein würde.

Reisen mit Quarantänepflicht: die Liste der Hochrisikogebiete

Fast 140 Länder Länder stehen seit Sonntag, 16. Januar, auf der Hochrisikogebietsliste des RKI:

  • Ägypten
  • Albanien
  • Andorra
  • Angola
  • Antigua und Barbuda
  • Äquatorialguines
  • Argentinien
  • Äthiopien
  • Australien
  • Bahamas
  • Bahrain
  • Barbados
  • Belarus
  • Belgien
  • Belize
  • Benin
  • Bolivien
  • Botsuana
  • Bosnien und Herzegowina
  • Bulgarien
  • Burkina Faso
  • Burundi
  • Costa Rica
  • Côte d‘Ivoire
  • Dänemark – inklusive Färöer und Grönland
  • Dominica
  • Dominikanische Republik
  • Dschibuti
  • Eritrea
  • Estland
  • Eswatini
  • Fidschi
  • Finnland
  • Frankreich – die folgenden Regionen und französischen Überseegebiete gelten als Hochrisikogebiete: Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Réunion, St. Martin, St. Barthélemy, St. Pierre und Miquelon
  • Gabun
  • Gambia
  • Guinea-Bissau
  • Ghana
  • Georgien
  • Grenada
  • Griechenland
  • Guinea
  • Guyana
  • Haiti
  • Irland
  • Island
  • Israel
  • Italien
  • Jamaika
  • Jemen
  • Jordanien
  • Kamerun
  • Kanada
  • Katar
  • Kenia
  • Kolumbien
  • Komoren
  • Kongo, Demokratische Republik
  • Kongo, Republik
  • Korea
  • Kroatien
  • Kuwait
  • Laos
  • Lesotho
  • Lettland
  • Libanon
  • Liberia
  • Libyen
  • Liechtenstein
  • Luxemburg
  • Litauen
  • Madagaskar
  • Malawi
  • Mali
  • Malta
  • Mauretanien
  • Mexiko
  • Monaco
  • Montenegro
  • Mosambik
  • Namibia
  • Niederlande und die folgenden überseeischen Teile des Königreichs der Niederlande gelten als Hochrisikogebiete: Aruba, Bonaire, Curacao, St. Eustatius, Saba, Sint Maarten
  • Niger
  • Nigeria
  • Nordmazedonien
  • Norwegen
  • Österreich – mit Ausnahme der Gemeinden Mittelberg und Jungholz und dem Rißtal im Gemeindegebiet von Vomp und Eben am Achensee
  • Panama
  • Papua-Neuguinea
  • Peru
  • Philippinen
  • Polen
  • Portugal inklusive der Azoren und Madeira
  • Ruanda
  • Russische Föderation
  • Sambia
  • San Marino
  • Schweden
  • Schweiz
  • Seychellen
  • Sierra Leone
  • Simbabwe
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien inklusive der Balearen und Kanarischen Inseln
  • St. Kitts und Nevis
  • St. Lucia
  • St. Vincent und die Grenadinen
  • São Tomé und Príncipe
  • Senegal
  • Serbien
  • Somalia
  • Suriname
  • Sudan
  • Südafrika
  • Südsudan
  • Syrische Arabische Republik
  • Tadschikistan
  • Tansania
  • Togo
  • Trinidad und Tobago
  • Tschad
  • Tschechische Republik
  • Türkei
  • Turkmenistan
  • Uganda
  • Ungarn
  • Uruguay
  • Venezuela
  • Vereinigte Arabische Emirate
  • Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland inklusive der Isle of Man sowie aller Kanalinseln und aller britischen Überseegebiete
  • Vereinigte Staaten von Amerika (USA)
  • Vietnam
  • Zentralafrikanische Republik
  • Zypern

RND/gei/dpa

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