Neue RKI-Liste: Dänemark und Frankreich Hochrisikogebiete, Großbritannien Virusvariantengebiet

„Abstand halten“ steht auf einem Schild in einer Straße in Kopenhagen. Die Bundesregierung hat Dänemark zum Hochrisikogebiet erklärt, es gilt eine Reisewarnung.

„Abstand halten“ steht auf einem Schild in einer Straße in Kopenhagen. Die Bundesregierung hat Dänemark zum Hochrisikogebiet erklärt, es gilt eine Reisewarnung.

Erneut hat die Bundesregierung beliebte europäische Reiseziele deutscher Touristinnen und Touristen als Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete eingestuft: Wegen hoher Corona-Zahlen stehen Dänemark, Frankreich und Norwegen seit diesem Sonntag, 19. Dezember, wieder auf der Risikogebietsliste des Robert Koch-Instituts (RKI). Wegen der rasanten Ausbreitung der Omikron-Variante in Großbritannien führt die Bundesregierung seit Montag, 20. Dezember, drastische Reisebeschränkungen für Rückkehrer von der Insel ein.

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Reisende müssen nach der Rückkehr aus einem Hochrisikogebiet in Deutschland für bis zu zehn Tage in Quarantäne, wenn sie weder geimpft noch genesen sind. Erst ab dem fünften Tag ist ein Freitesten möglich. Auch Kinder müssen in Isolation – allerdings müssen unter Zwölfjährige sich nicht freitesten, die Quarantäne endet automatisch nach dem fünften Tag.

Zudem müssen alle, die aus Hochrisikogebieten zurückkehren, vorab eine digitale Einreise­anmeldung ausfüllen. Getestete, vollständig Geimpfte und Genesene müssen dort ihren Test-, Impf- oder Genesenen­nachweis hochladen.

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Reisende müssen für Corona-Rückholflüge zahlen
ARCHIV - 17.07.2021, Hessen, Frankfurt/Main: Zahlreiche Reisende sind am Morgen in einer der Abfertigungshallen des Frankfurter Flughafens unterwegs. Wer am Flughafen zu spät zum Gate kommt, hat keinen Anspruch mehr auf den Flug - auch wenn das Flugzeug noch da steht und verspätet abhebt. (zu dpa «Gerichtsurteil: Boarding-Time heißt Boarding-Time») Foto: Frank Rumpenhorst/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Das Verwaltungsgericht Berlin entschied am Freitag, dass Reisende für ihre Charterrückflüge selbst aufkommen müssen.

Dänemark entgeht Virusvariantengebiete-Einstufung – Großbritannien nicht

Während Dänemark der von vielen Reisenden befürchteten Einstufung als Virusvariantengebiet entgeht, besteht künftig für alle Reisenden aus Großbritannien, Nordirland und den Überseegebieten bei der Rückkehr nach Deutschland eine 14-tägige Quarantänepflicht. Denn am Samstagabend aktualisierte das RKI die Risikogebietsliste erneut, woraus hervorgeht, dass Großbritannien ab Montag zu den Virusvariantengebieten zählt.

Doch die Gesundheitsämter der jeweiligen Bundesländer können bereits am Sonntag nach der Landung weitere PCR-Testungen und eine Quarantänepflicht anordnen. Das heißt, obwohl GB am Sonntag noch als Hochrisikogebiet gilt, müssen auch Geimpfte und Genesene mit einer Quarantäne nach der Rückkehr rechnen. Die Liste der aktuellen Virusvariantengebiete gilt voraussichtlich bis 3. Januar 2022 0 Uhr. Eine Verlängerung ist möglich, heißt es vom RKI.

Das Großbritannien und Dänemark gelten als Omikron-Hotspot Europas. Die Zahl der Ansteckungen hat sich dort alle drei bis vier Tage verdoppelt – noch schneller als Anfang Dezember befürchtet. In Dänemark liegt die Sieben-Tage-Inzidenz aktuell bei 1043,5 (Stand: 17. Dezember), in Großbritannien bei 746,7 (Stand. 19 Dezember).

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Neue RKI-Liste: Die Änderungen im Überblick

Neue Hochrisikogebiete seit Sonntag, 19. Dezember, 0 Uhr:

  • Andorra
  • Dänemark – inklusive der Färöer und Grönland
  • Frankreich – inklusive des Übersee-Departements Réunion
  • Libanon
  • Norwegen

Nicht mehr auf der Liste der Hochrisikogebiete

  • Albanien
  • Bulgarien
  • Estland
  • Lettland
  • Nordmazedonien
  • Republik Moldau

Neue Virusvariantengebiete ab Montag, 20. Dezember, 0 Uhr:

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  • Großbritannien und Nordirland samt der Isle of Man sowie aller Kanalinseln und aller britischen Überseegebiete

Einreiseregeln in Deutschland

Für die Einreise nach Deutschland gilt generell die 3G-Regel: Reisende müssen den Nachweis über eine Impfung, Genesung oder einen negativen Corona-Test bei sich führen. Für die Einreise aus Hochrisikogebieten und Virusvariantengebieten gelten verschärfte Regeln:

Onlineanmeldung: Alle, die aus Hochrisikogebieten und Virusvariantengebieten zurückkehren, müssen vorab eine digitale Einreise­anmeldung ausfüllen. Getestete, vollständig Geimpfte und Genesene müssen dort ihren Test-, Impf- oder Genesenennachweis hochladen.

Quarantänepflicht: Wer aus einem Hochrisikogebiet einreist und weder geimpft noch genesen ist, muss in Deutschland für bis zu zehn Tage in Quarantäne. Ab dem fünften Tag ist ein Freitesten möglich. Auch Kinder müssen in Isolation – allerdings müssen unter Zwölfjährige sich nicht freitesten, die Quarantäne endet automatisch nach dem fünften Tag. Wer aus einem Virusvariantengebiet einreist, muss für 14 Tage in Quarantäne. Es gelten keine Ausnahmen für Geimpfte, Genesene oder Kinder.

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Corona-Testpflicht: Wer aus einem Virusvariantengebiet einreist, muss unabhängig vom Impfstatus noch vor dem Einsteigen in einen Flieger einen negativen PCR-Test vorweisen. Und auch nach der Ankunft können weitere PCR-Testungen durch das Gesundheitsamt am Flughafen oder am Ort der Absonderung / Quarantäne angeordnet werden, heißt es vom Bundesministerium für Gesundheit. Diese Regel gilt auch für Geimpfte und Genesene. Bei der Einreise aus einem Hochrisikogebiet reicht ein 3G-Nachweis (Impfung, Genesung oder Corona-Test). Ein Antigenschnelltest darf maximal 24 Stunden alt sein, ein PCR-Test 72 Stunden. Kinder unter zwölf Jahren sind von der Nachweispflicht befreit.

Als Virusvariantengebiete ausgewiesen sind ab dem 20. Dezember folgende Staaten:

  • Botswana
  • Eswatini
  • Großbritannien und Nordirland samt der Isle of Man sowie aller Kanalinseln und aller britischen Überseegebiete
  • Lesotho
  • Malawi
  • Mosambik
  • Namibia
  • Simbabwe
  • Südafrika

Als Hochrisikogebiete ausgewiesen sind ab dem 19. Dezember folgende Staaten:

  • Ägypten
  • Äthiopien
  • Barbados
  • Belarus
  • Belgien
  • Belize
  • Bosnien und Herzegowina
  • Burundi
  • Dänemark – inklusive Färöer und Grönland
  • Dominica
  • Frankreich
  • Georgien
  • Griechenland
  • Haiti
  • Irland
  • Jemen
  • Jordanien
  • Kamerun
  • Libanon
  • Republik Kongo
  • Kroatien
  • Laos
  • Libyen
  • Liechtenstein
  • Litauen
  • Malaysia
  • Mauritius
  • Mexiko
  • Norwegen
  • Montenegro
  • Niederlande mit Bonaire, Sint Eustatius und Saba
  • Nordkorea
  • Österreich (ohne die Gemeinden Mittelberg und Jungholz und dem Rißtal im Gemeindegebiet von Vomp und Eben am Achensee)
  • Papua-Neuguinea
  • Polen
  • Russland
  • Schweiz
  • Serbien
  • Seychellen
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Sudan
  • Syrien
  • Tadschikistan
  • Tansania
  • Trinidad und Tobago
  • Tschechien
  • Türkei
  • Turkmenistan
  • Ukraine
  • Ungarn
  • Venezuela
  • Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland inklusive der Isle of Man sowie aller Kanalinseln und aller britischen Überseegebiete
  • Vietnam

RND/gei

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