Mecklenburg-Vorpommern: Zweitwohnungsbesitzer wehren sich gegen Einreisesperre

Reetgedeckte Ferienhäuser stehen auf der Ostseeinsel Poel. Ungeimpfte Zweitwohnbesitzer dürfen aktuell nicht nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen.

Reetgedeckte Ferienhäuser stehen auf der Ostseeinsel Poel. Ungeimpfte Zweitwohnbesitzer dürfen aktuell nicht nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen.

Urlaub im Ferienhaus an der Ostsee in Mecklenburg-Vorpommern ist aktuell nicht möglich – nicht einmal dann, wenn es das eigene ist. Denn laut Landesverordnung dürfen Zweitwohnungsbesitzerinnen und -besitzer erst ab dem 7. Juni wieder einreisen. Nur Menschen, die vollständig gegen das Coronavirus geimpft sind, lässt das Bundesland schon jetzt wieder zur Nutzung einer Zweitwohnung rein. Für die allermeisten der 65.000 Eigentümerinnen und Eigentümer bedeutet das: draußen bleiben. Die Betroffenen wollen das nicht länger hinnehmen, berichtet die „Ostsee Zeitung“.

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Katja Kleist vertritt 30 Klientinnen und Klienten, die sich auf dem rechtlichen Weg wieder Zugang zu ihren Zweitwohnsitzen verschaffen wollen. Am Montag stellte die Rechtsanwältin einen Eilantrag an das Oberverwaltungsgericht MV in Greifswald – und sei erstaunt gewesen, dass das Gericht der Gegenseite eine Woche Zeit für eine Stellungnahme einräumte.

Kleist reagierte mit einer Verzögerungsrüge. „In Anbetracht der Eilbedürftigkeit der Situation aufgrund des Fortbestands der gravierenden Grundrechtseingriffe, der Inzidenzentwicklung in den vergangenen 14 Tagen in Mecklenburg-Vorpommern und der offensichtlichen Untätigkeit des Antragsgegners, auch im Vergleich zu anderen Bundesländern, ist eine solche Verzögerung des Verfahrens nicht zu akzeptieren“, zitiert die „Ostsee Zeitung“ ihr Schreiben an das Oberverwaltungsgericht.

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Initiative drängt auf schnelle Aufhebung des Einreiseverbots

Jens Kröger versucht, über eine Onlinepetition die sofortige Aufhebung des Einreiseverbots zu erreichen – und endlich wieder sein Häuschen nahe des Stettiner Haffs nutzen zu können. Der gebürtige Berliner ist Teil der Initiative „Zweitwohnsitz in MV“, die über die Petition eine öffentliche Anhörung erreichen wollen. 6.700 Unterstützerinnen und Unterstützer müssen sie dafür gewinnen. „Insgesamt 1.388 Unterschriften, darunter 159 aus MV konnten mit dieser Onlinepetition bereits gesammelt werden“, sagte Kröger der „Ostsee Zeitung“. Noch bis Mittwoch sei die Abgabe möglich.

Auch Rechtsanwältin Kleist unterstütze das Anliegen der Initiative. Sie habe zudem angegeben, sich selbst an den Wirtschafts- und Tourismusminister Harry Glawe gewandt zu haben – der jedoch wenig Hoffnung auf eine schnelle Aufhebung gemacht haben soll. Erst in der Kabinettssitzung am 31. Mai werde das Anliegen der Zweitwohnbesitzer besprochen.

„Massiver Eingriff in die Grundrechte der Bürger“

So lange wollen manche der Betroffenen offenbar jedoch nicht warten – und reisen dem Bericht zufolge schon jetzt wieder zu ihren Grundstücken und Wohnungen. Auch, um dort lebende Tiere zu versorgen. „Es geht hier nicht um den Wunsch, mal eben im Zweitwohnsitz die Blumen gießen zu müssen, sondern um einen massiven Eingriff in die Grundrechte der Bürger“, wird Jens Kröger zitiert. Seine Initiative wolle eine Aufhebung der Unterscheidung zwischen Haupt- und Zweitwohnsitz erwirken.

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Stralsunds Oberbürgermeister Alexander Badrow (CDU) befürchtet, Mecklenburg-Vorpommern könne durch seine strengen Einreiseregeln als Urlaubsland einen Imageschaden erleiden. „Ich möchte in meinem restlichen Leben eine solche Einschränkung von Grundrechten, die ich sonst nur aus anderen Zeiten kenne, nicht mehr erleben“, sagte er am Donnerstag im „Deutschland-Radio“. 300 Menschen in Stralsund seien von den Einschränkungen der Zweitwohnungsbesitzer betroffen – und darüber hinaus noch unzählige Urlauber. „Ich möchte Entschuldigung sagen“, so Badrow, „und hoffe, dass sie bald zurückkommen, wenn alles geht.“

RND/cs

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