Mann klappt Zugsitz zurück – und muss 450 Euro zahlen
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Ein Hochgeschwindigkeitszug in China.
© Quelle: www.imago-images.de
Darf man den Sitz zurücklehnen oder nicht? Diese Frage führt in Flugzeugen und Bahnen regelmäßig zu hitzigen Diskussionen. In der chinesischen Provinz Hunan sorgte ein zurückgelehnter Sitz nun sogar zu einer saftigen Schadensersatzzahlung.
Hinweisschilder in Zügen mahnen zur Vorsicht
Wie CNN Travel berichtet, muss ein Mann 3341 Renminbi (RMB) – umgerechnet etwa 450 Euro – zahlen, weil er im März dieses Jahres durch das Zurückklappen seines Zugsitzes den Laptop seines Hintermannes beschädigte. Das sollen kürzlich veröffentlichte Gerichtsakten belegen.
In seiner Entscheidung wies das Gericht darauf hin, dass in den Zügen Hinweisschilder angebracht sind, die Reisende zur Vorsicht mahnen. Konkret weisen die Schilder Bahnreisende darauf hin, dass sie den hinten sitzenden Fahrgast um Erlaubnis bitten sollten, bevor sie den Sitz zurücklehnen.
Beschädigte Person muss Teil der Kosten selbst tragen
Trotzdem kam das Gericht der Forderung des beschädigten Mannes nicht nach, der sich die Reparaturkosten für den Computer sowie die Reisekosten zur nächsten Polizeistation in Höhe von insgesamt 4788 RMB (rund 650 Euro) vollständig erstatten lassen wollte.
Nach Auffassung des Gerichts in Hunan trägt auch der Beschädigte eine Teilschuld an dem Vorfall – er hätte mehr Vorsicht walten lassen und seinen Laptop besser schützen müssen. Daher musste er 30 Prozent der entstandenen Kosten selbst übernehmen.
Rückenlehnen auch bei Flugreisen ein Streitthema
Größer als in Zügen ist die Debatte um das Zurücklehnen der Rückenlehne in Flugzeugen. Dort haben Passagiere und Passagierinnen selbst bei aufgestellten Sitzen nur wenig Beinfreiheit. Bei Rückenlehnen, die den ganzen Flug über zurückgelehnt sind, ist eine Diskussion also quasi vorprogrammiert.
Welche weiteren Verhaltensweisen an Bord ein absolutes No‑Go sind, verrät der Flugzeugknigge des Reisereporters.
RND/jaf