Lockdown-Regeln an Weihnachten: Dürfen Verwandte im Hotel übernachten?

Die weitere Dauer der Corona-Beschränkungen für den Tourismus einschließlich Beherbergungsverboten für Hotels über den 20. Dezember hinaus ist nach Aussage von Niedersaschsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) noch nicht entschieden.

Die weitere Dauer der Corona-Beschränkungen für den Tourismus einschließlich Beherbergungsverboten für Hotels über den 20. Dezember hinaus ist nach Aussage von Niedersaschsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) noch nicht entschieden.

Der härtere Lockdown, der in Deutschland ab heute (16. Dezember) gilt, durchkreuzt auch viele Pläne für Weihnachten. Es gilt nun: Über Weihnachten, vom 24. bis 26. Dezember, können die Bundesländer in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen als Ausnahme von den sonst geltenden Kontaktbeschränkungen „Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis“ zulassen, heißt es im Beschluss von Bund und Ländern.

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Das touristische Übernachtungsverbot, das in ganz Deutschland seit November gilt, wurde bis zum 10. Januar verlängert. Mehrere Bundesländer hatten zwar angekündigt, für Familien über die Feiertage eine Ausnahme zu machen – das sorgte für deutliche Kritik von Kanzlerin Angela Merkel. Doch wegen des anstehenden härteren Lockdowns rudern nun einige Länderchefs wieder zurück. Die Lage wird für Reisende extrem unübersichtlich.

NRW, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern haben die Lockerungen bereits wieder gestrichen: Angesichts der Corona-Infektionszahlen könne der Sonderweg bei den Hotelöffnungen zu Weihnachten nicht mehr gegangen werden. Wie ist der aktuelle Stand in welchem Bundesland? Der Überblick (Stand: 14. Dezember 2020):

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Baden-Württemberg: In dem Bundesland sollen Hotels über die Feiertage für den Verwandtenbesuch öffnen dürfen. Kostenpflichtige Übernachtungen in Hotels, Gasthöfen, Ferienwohnungen, Campingplätzen und Jugendherbergen zum Zweck der Familienbesuche an den Weihnachtsfeiertagen sind vom 24. bis zum 26. Dezember erlaubt. Das gilt laut Information des Bundeslandes als „privater Härtefall“.

Bayern: Verwandtenbesuch in Bayern darf über Weihnachten nicht in Hotels schlafen. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) teilte mit, dass Hotels erst mal bis zum 10. Januar geschlossen bleiben, und zwar ohne Ausnahme.

Berlin: Wer über Weihnachten seine Verwandten in Berlin besucht, soll dabei auch in Hotels übernachten dürfen, teilt der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) mit. Touristische Aktivitäten – etwa Sightseeing – seien jedoch zu unterlassen. Zur Kontaktnachverfolgung sind Besucher und Besucherinnen dazu verpflichtet, ihre Kontaktdaten im Hotel wahrheitsgemäß anzugeben. Falsche Angaben können zu einem Bußgeld führen.

Mehrere Bundesländer erlauben Hotelübernachtungen über Weihnachten
xblx, Wie gehen Hotels mit dem Beherbergungsverbot um Frankfurt am Main *** xblx, How do hotels deal with the ban on accommodation around Frankfurt am Main

Nach den jüngsten Bund-Länder-Vereinbarungen zum Kampf gegen die Corona-Pandemie gehen immer mehr Bundesländer eigene Wege.

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Brandenburg: In Brandenburg dürfen Hotels und Pensionen nur noch Reisende, die geschäftlich oder aus anderen notwendigen Gründen unterwegs sind, beherbergen. Familien dürfen nicht einchecken: „Wenn Personen Verwandte über die Feiertage besuchen möchten, müssen sie privat untergebracht werden“, teilt die Staatskanzlei mit.

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Bremen: Das kleine Bundesland will über die Feiertage lockern und Verwandten zu Weihnachten erlauben, in Hotels zu schlafen.

Hamburg: Auch Hamburg will Hotel­übernachtungen für den Familienbesuch erlauben.

Hessen: In Hessen wird der Familienbesuch ebenfalls im Hotel übernachten dürfen. In der Landesverordnung heißt es: „Im Zeitraum vom 23. Dezember 2020 bis 27. Dezember 2020 sind Übernachtungen zum Zwecke von Familienbesuchen zulässig.“ Bereits im Vorfeld hatte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) gesagt: „Wer eine Verwandtenreise macht, muss irgendwo übernachten können.“ Es habe schließlich nicht jeder die Möglichkeit, für die Besucher ein Zimmer zur Verfügung zu stellen. Und schon vor den Feiertagen sei es so, dass für besondere Fälle auch Privatleute in Hotels übernachten dürften, etwa bei Familienbesuchen nach einem Todesfall.

Mecklenburg-Vorpommern: Zunächst hatte Mecklenburg-Vorpommern angekündigt, über die Festtage Hotel­übernachtungen für Familienbesuche zu erlauben. Drei Übernachtungen seien vom 23. Dezember bis zum 1. Januar erlaubt, teilte Wirtschaftsminister Harry Glawe (CDU) mit. Dann ruderte das Bundesland zurück: Hotels und Pensionen können über Weihnachten doch nicht wie geplant für Angehörige zur Übernachtung genutzt werden, sondern bleiben geschlossen, berichtete die „Ostsee-Zeitung“.

Niedersachsen: In der neuen Corona-Verordnung des Landes sind zwar weiterhin Übernachtungen zu touristischen Zwecken untersagt. Aber in der Begründung der Verordnung steht auch, dass bei Besuchen von Verwandten oder engen Freunden Übernachtungen „im direkten Zusammenhang mit der Teilnahme an Weihnachts- oder Silvesterfeiern als ‚nicht touristische‘ Übernachtungen“ zulässig seien, berichtet die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“.

Nordrhein-Westfalen: Verwandte sollten in NRW über die Weihnachts­feiertage im Hotel übernachten dürfen, Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hatte den Weg für diese Regelung mit als erster in Deutschland frei gemacht. Doch nach der Konferenz am 13. Dezember kam dann die Kehrtwende: Auch Familienmitglieder dürfen an Weihnachten nicht im Hotel schlafen.

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Rheinland-Pfalz: Aus Rheinland-Pfalz gibt es keine eindeutige Äußerung: „Wir werden vor Weihnachten eine weitere Überprüfung und Bewertung vornehmen. Die Bundesregierung hat dafür die Zusage gemacht, die Hilfen auf Basis der Novemberhilfe im Dezember zu verlängern“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD).

Saarland: Auch aus dem Saarland gibt es bislang keine Äußerung, ob an Weihnachten Verwandte im Hotel schlafen dürfen.

Sachsen: Inzwischen hat sich das Sozialministerium in Sachsen geäußert: Wer seine Familie besucht, soll im Hotel schlafen dürfen. Das berichten die „Dresdner Neueste Nachrichten”. Die Einrichtungen dürfen „aus sozialen Gründen“ öffnen.

Sachsen-Anhalt: Auch im Bundesland Sachsen-Anhalt sollen Verwandte in Hotels übernachten dürfen. Das ist auch jetzt schon aus dringenden familiären Gründen möglich.

Schleswig-Holstein: Ähnlich wie in MV hatte auch Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) Hotelöffnungen für Verwandte in Aussicht gestellt. Doch angesichts der Corona-Infektionszahlen könne der Sonderweg des Landes bei den Hotelöffnungen zu Weihnachten nicht mehr gegangen werden, teilte Günther am Freitag, 11. Dezember mit. Darüber berichten die „Lübecker Nachrichten”. Hotelübernachtungen seien daher auch über die Feiertage nur für Geschäftsreisende und in besonders schweren Fällen wie Trauerfeiern möglich.

Thüringen: Aus Thüringen gibt es bislang keine endgültige Äußerung, ob an Weihnachten Verwandte im Hotel schlafen dürfen. Die Tendenz geht aber eher in Richtung nein.

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RND/gei/dpa

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