Impfzertifikat: Muss ich für meine Reise geboostert sein?

Ein Impfpass und ein Smartphone, auf dem die App Covpass läuft, liegen auf einem Impfzertifikat, das von einer Apotheke ausgestellt wurde.

Ein Impfpass und ein Smartphone, auf dem die App Covpass läuft, liegen auf einem Impfzertifikat, das von einer Apotheke ausgestellt wurde.

Die meisten Staaten setzen zur Auffrischung des Corona-Schutzes auf Booster-Impfungen. Auch Reisende müssen sich auf Auswirkungen einstellen, der zweite Piks wird bald nicht mehr ausreichen. Denn: Ohne Booster sind EU-Impfzertifikate ab dem 1. Februar spätestens neun Monate nach der Grundimmunisierung ungültig.

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Das hat die EU-Kommission festgelegt und dabei die Leitlinien des Europäischen Zentrums für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC) berücksichtigt. Demnach solle ein Booster spätestens sechs Monate nach Abschluss der ersten Impfserie erfolgen. Danach sollten die Menschen einen dreimonatigen Puffer haben, um sich die Auffrischung zu besorgen.

So lange gilt die Corona-Impfung in Deutschland

Deutschland folgt den Vorschriften: Die Gültigkeit des digitalen Corona-Impfzertifikates wurde zum 1. Februar von zwölf Monaten auf 270 Tage (neun Monate) verkürzt. Mit der Auffrischungsimpfung gelten sie ab dem Tag des Pikses derzeit für einen unbegrenzten Zeitraum.

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„Wir müssen handeln!“: Lauterbach spricht sich im Bundestag für Corona-Impfpflicht aus
 13. Bundestagssitzung und Debatte Aktuell,26.01.2022 Berlin, Gesundheitsminister Karl Lauterbach SPD im Portrait bei seiner engagierten Rede zum Tagesordnungspunkt Vereinbarte Debatte zur SARS-CoV-2-Impfpflicht bei der 13. Sitzung des Deutschen Bundestag in Berlin Berlin Berlin Deutschland *** 13 Bundestag Session and Debate Current,26 01 2022 Berlin, Health Minister Karl Lauterbach SPD in portrait during his committed speech on the agenda item Agreed debate on SARS CoV 2 vaccination obligation at the 13 session of the German Bundestag in Berlin Berlin Germany

„Wenn wir das Problem vor uns wegschieben, dann wird das Problem in voller Stärke zurückkommen“, betonte Karl Lauterbach am Mittwoch im Bundestag.

In anderen Ländern wird es deutlich komplizierter, sie weichen von der Regelung ab und haben nun teils unterschiedliche Gültigkeitsdauern des EU-Covid-Zertifikates erlassen. Mancherorts dürfen Reisende ab dem 1. Februar zwar ohne Booster noch einreisen, aber nicht mehr ins Hotel einchecken oder das Restaurant besuchen. Ein Überblick.

Booster-Impfung in vielen Ländern früher nötig

In Frankreich müssen Reisende über 65 Jahre bereits seit dem 15. Dezember nach sechs Monaten geboostert sein, damit das digitale Impfzertifikat gültig bleibt. Bei allen anderen Reisenden ab 18 Jahren darf die Grundimmunisierung nicht länger als sieben Monate zurückliegen, dann muss die Auffrischungsimpfung erfolgen. Die Einreise ist zwar nach der 3G-Regel möglich, im Land selbst spielt der neue Impfpass „Pass Vaccinal“ aber eine große Rolle. Mit ihm weisen die Menschen eine vollständige Impfung oder eine Genesung nach. Nur Geimpfte oder Genesene dürfen Orte des öffentlichen Lebens (Gastro, Kultur, Fernverkehr) besuchen. Touristinnen und Touristen können dafür das digitale Impfzertifikat nutzen.

In Griechenland verlieren Impfbescheinigungen von Personen, die innerhalb von sieben Monaten nach der abgeschlossenen Impfung noch keine Booster-Impfung erhalten haben, ab dem 1. Februar ihre Gültigkeit für die Verwendung innerhalb des Landes, teilt das Auswärtige Amt mit. Im Land greift beispielsweise die 2G-Regel für den Zutritt zu Innenräumen von bestimmten Einrichtungen wie der Gastronomie. Freier Zutritt wird nur in Apotheken und Lebensmittelgeschäften gewährt. Für die Einreise nach Griechenland müssen alle Reisenden (auch Genesene und Geimpfte) einen negativen PCR-Test (maximal 72 Stunden alt) oder Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden) vorlegen.

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Auch innerhalb Italiens wurde die Dauer des grünen Zertifikates am 1. Februar auf sechs Monate verkürzt, wie die Botschaft in Berlin mitteilt. Für viele Bereiche des öffentlichen Lebens (unter anderem öffentliche Verkehrsmittel, Hotels und Restaurants) ist für Personen ab zwölf Jahren ein 2G-Nachweis (in Italien „Super Green Pass“) erforderlich. Allerdings hat Italien seine Regeln Anfang Februar leicht gelockert, um ausländischen Touristinnen und Touristen das Reisen im Land zu erleichtern. Für sie gilt die 2G-Regel auch dann als erfüllt, wenn der Impf- oder Genesenennachweis älter als sechs Monate ist und zusätzlich ein negativer Corona-Test vorgelegt wird. Ein PCR-Test darf maximal 72 Stunden und ein Antigen-Schnelltest maximal 24 Stunden alt sein.

Auch die Einreise ist nur noch mit einem 2G-Nachweis möglich, zusätzlich erforderlich ist ein negativer Corona-Test. Allerdings ist das EU-Covid-Zertifikat nur zum Zweck der Einreise weiterhin neun Monate gültig.

Auch für die Einreise nach Österreich sind Covid-Impfzertifikate ab dem 1. Februar 2022 zwar weiterhin 270 Tage gültig, schreibt das öffentliche Gesundheitsportal des Landes. Allerdings ist ohne Booster ein PCR-Test-Nachweis nötig, ansonsten droht Quarantäne. Zudem soll der sogenannte Grüne Pass in Österreich selbst nach der ersten Impfserie (zwei Impfungen oder Genesung + eine Impfung) nur noch 180 Tage, also sechs Monate, gültig sein. Das Impfzertifikat der Booster-Impfung (drei Impfungen oder Genesung + zwei Impfungen) soll 270 Tage gültig sein. Für den Freizeitbereich in Österreich gilt fast überall 2G, sei es im Hotel, in Gaststätten oder im Skilift.

Der Nachweis über den vollständigen Impfschutz gegen Covid-19 bleibt in Zypern nach der letzten Impfung 213 Tage, also etwa sieben Monate, lang gültig. Das schreibt das Monitoring-Unternehmen A3M.

In diesen EU-Ländern läuft das digitale Corona-Impfzertifikat ab dem 1. Februar nach neun Monaten ab: Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Finnland, Irland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn.

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So prüfen Reisende die Gültigkeit ihrer Impfung

Die digitalen Nachweise werden nach Kommissionsangaben mittlerweile in 60 Ländern und Regionen auch außerhalb der EU anerkannt und verwendet. Insgesamt seien in der Europäischen Union bereits mehr als 807 Millionen Zertifikate ausgestellt worden.

Wer vor einer Reise prüfen will, ob sein Impfnachweis im Zielland anerkannt wird, kann in der Covpass- oder der Corona-Warn-App die Funktion „Für Reisen prüfen“ nutzen. Dort können Ziel und Einreisedatum ausgewählt werden, für viele Länder wird dann angezeigt, ob das Zertifikat gültig ist.

RND/gei

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