Streik hat Folgen: Was Bahnreisende am Wochenende wissen müssen
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Die DB erwartet am Wochenende sehr volle Züge (Symbolbild).
© Quelle: pixabay.com/holzijue
Die Züge im deutschen Fern- und Regionalverkehr standen seit 3 Uhr in der Nacht auf Freitag still, die Gewerkschaft EVG hatte zu einem bundesweiten Warnstreik aufgerufen. Seit Freitagmittag normalisiert sich der Zugverkehr in Deutschland laut der DB langsam wieder. Im Regionalverkehr gehe das schneller, im Fernverkehr müssen Reisende damit rechnen, die Auswirkungen noch länger zu spüren.
Besonders auf den Strecken von ICE und IC sowie bei den längeren Regionalverbindungen rechnet die Deutsche Bahn nach eigenen Angaben noch bis in die Abendstunden mit Einschränkungen und Verspätungen.
Was bedeutet der Warnstreik für den Bahnverkehr am Wochenende?
Zusätzlich zum normalen Bahnverkehr am Wochenende wird es laut der DB aufgrund des Streiks zu einer „starken Auslastung“ der Züge kommen. Viele Reisende, deren Fahrten am Freitag ausgefallen sind, werden diese wahrscheinlich am Samstag oder Sonntag nachholen, so die Bahn.
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Anhand der Buchungen könne man schon jetzt voraussagen, dass die Auslastungszahlen sehr hoch seien. Die Bahn rät deswegen allen Reisenden, ihre Fahrten möglichst erst am Montag oder am Dienstag anzutreten.
Infos über daraus resultierende Zugausfälle oder Verspätungen gibt die Deutsche Bahn online bekannt. Weitere Informationen sind auch in der Fahrplanauskunft auf bahn.de und in der App „DB Navigator“ abrufbar.
DB bietet Kulanzregelung an
Fahrten, die ursprünglich für den Freitag, 21. April, vorgesehen waren, können bis einschließlich Dienstag, 25. April, flexibel genutzt werden, teilte die Deutsche Bahn auf ihrer Website mit – auch entsprechende Sitzplatzreservierungen können kostenfrei storniert werden. Einzige Bedingung dafür sei, dass das Ticket bis einschließlich 18. April gebucht worden ist.
Darüber hinaus gelten natürlich auch am Wochenende die allgemeinen Fahrgastrechte bei Verspätungen oder Zugausfall: Wenn der Zug ausfällt und Reisende deswegen ganz auf die Fahrt verzichten möchten, können sie von der Reise zurücktreten und sich den vollen Fahrpreis erstatten lassen. Das geht online übers Kundenkonto auf bahn.de, über den DB Navigator oder mit dem Fahrgastrechte-Formular per Post.
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Die Bahn empfiehlt, Zugfahrten falls möglich auf Montag oder Dienstag zu verschieben.
© Quelle: Deutsche Bahn AG
Wer nicht pünktlich ans Ziel kommt, kann sich je nach Verspätung einen Teil des Fahrpreises zurückholen. Das regelt die EU-Fahrgastrechte-Verordnung VO (EG) Nr. 1371/2007. Wer mindestens 60 Minuten später als geplant ankommt, hat Anspruch auf 25 Prozent Erstattung, bei mehr als 120 Minuten sind es 50 Prozent. Die Verspätung sollten sich Reisende immer von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern bestätigen lassen, im Zug wird oftmals bereits das Fahrgastrechte-Formular zum Ausfüllen ausgeteilt.
Wer bei der Abwicklung mit der Bahn Probleme hat, kann zum Beispiel bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) online einen Schlichtungsantrag stellen. Deren Juristinnen und Juristen helfen kostenlos.
Wird es in den nächsten Wochen weitere Streiks bei der Bahn geben?
Die Deutsche Bahn und die Gewerkschaft EVG setzen ihre Verhandlungen kommenden Dienstag fort. Sollte es dabei zu keiner Einigung kommen, ist das nächste Treffen erst für Ende Mai geplant. Denn die EVG verhandelt auch noch mit rund 50 weiteren Eisenbahn-Unternehmen, mit denen Treffen geplant sind.
Nach Aussage der Gewerkschaft seien Warnstreiks in diesem längeren Zeitraum zwischen den Verhandlungsrunden jederzeit denkbar.
Was ist der Hintergrund der Streiks?
Die Gewerkschaft will für 230.000 Beschäftigte der Bahn und anderer Bahnunternehmen ein Lohnplus von mindestens 650 Euro erreichen oder 12 Prozent bei den oberen Einkommen. Die bisherigen Verhandlungen zwischen den Parteien führten zu keiner Einigung, ein vorgeschlagener Schlichterspruch in diesem Tarifstreit wurde von der EVG abgelehnt.