Flug abgesagt: Diese Tools prüfen Ansprüche nach Annullierung
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Hamburg: Reisende sind am Flughafen unterwegs. Wegen des Verdi-Warnstreiks hat die Lufthansa für Mittwoch nahezu ihren kompletten Flugplan abgesagt.
© Quelle: Daniel Bockwoldt/dpa
Düsseldorf. Nicht nur bei Verspätungen, sondern auch bei Flugabsagen haben Reisende bestimmte Rechte. Sie sind beispielsweise in der EU-Fluggastrechteverordnung festgeschrieben. Betroffene Flugreisende können von der jeweiligen Airline entweder Ersatzbeförderung, gegebenenfalls auch Betreuungsleistungen und eine Entschädigung verlangen. Oder sie entscheiden sich, auf die Reise zu verzichten. Dann steht ihnen die Erstattung des Flugpreises zu.
Welche Ansprüche im individuellen Fall bestehen, können Reisende zunächst einmal selbst prüfen. Etwa mit der kostenlosen Flugärger-App der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen oder in jedem Browser mit dem Flugprobleme-Tool des Europäischen Verbraucherzentrums.
Anrecht auf Entschädigung: Nicht alle Airlines zahlen anstandslos
Doch längst nicht immer zahlen Fluggesellschaften berechtigte Entschädigungen anstandslos aus oder machen es Reisenden einfach, von ihrem Wahlrecht bei einer Annullierung (Rückerstattung oder anderweitige Beförderung) Gebrauch zu machen. Theorie und Praxis bei der Einforderung der Rechte gehen nach den Erfahrungen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen manchmal stark auseinander.
So sollten Reisende bei Ärger wegen der Erstattung vorgehen
Der Rat: Die Schriftwechsel und Telefonate, die man mit der Airline austauscht, sollte man aufheben beziehungsweise dokumentieren. Dies kann helfen, wenn sich Reisende externe Hilfe holen.
Sei es etwa bei einem Anwalt, bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP), bei Verbraucherschützern oder bei Portalen wie Fairplane, Euclaim, Flightright oder Airhelp, die auf Provisionsbasis oder mit Servicegebühren arbeiten.
RND/dpa