Reisechaos am Flughafen

Flieger verpasst oder gestrichen? Experten raten Reisenden zu Notfallplan

Reisende stehen in der Abflughalle des Flughafens Schiphol Schlange. Seit Wochen kämpft der Flughafen mit großen Problemen durch Personalmangel bei der Gepäckabfertigung und Sicherheit.

Reisende stehen in der Abflughalle des Flughafens Schiphol Schlange. Seit Wochen kämpft der Flughafen mit großen Problemen durch Personalmangel bei der Gepäckabfertigung und Sicherheit.

Die ersten Kinder in Deutschland starten in die Schulferien, doch in ganz Europa herrscht bei Airlines und an Flughäfen Personalnot. Ein Reisechaos mit Nachteilen für Urlauberinnen und Urlauber droht – obwohl bereits viele Flüge gestrichen wurden. Denn das Risiko, einen gebuchten Flug trotz frühzeitiger Anreise zu verpassen oder ihn wegen eines Ausfalls nicht antreten zu können, sei laut Expertinnen und Experten in diesem Sommer deutlich höher als in den vergangenen Jahren. Sie empfehlen Reisenden daher, Notfallpläne zu schmieden. Aber wie könnten diese aussehen? Was können Reisende dem Chaos entgegensetzen?

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Situation am Flughafen von Anfang an dokumentieren

Wenn es durch Personalmangel an den Sicherheitskontrollen zu Verzögerungen kommt und Reisende dadurch den Flieger verpassen, ist es für einen Plan B schon zu spät. Reiserechtsanwalt Paul Degott rät daher, bereits vor der Ankunft an den Sicherheitskontrollen festzuhalten, wann man mit dem Taxi, Bus, Auto oder der Bahn am Flughafen angekommen ist.

Sollte man tatsächlich seinen Flieger durch zu lange Warteschlangen verpassen, sei es wichtig, die genaue Uhrzeit während der Ankunft und dem Anstellen an der Schlange zu kennen. Diese Informationen können bei einer Klage auf Entschädigung helfen.

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Auch wann eingecheckt wurde, wie lang die Schlange an Mitreisenden war und wie Personen an den Schaltern gearbeitet haben, um wie viele Flüge abzufertigen, gilt es beispielsweise mit Fotos festhalten. Zudem müsse das Abfertigungspersonal darüber informiert werden, dass der Flug in nächster Zeit fliegt. Und es könne nicht schaden zu bitten, in der Reihe vorrücken zu dürfen: „Das wird meistens zwar vom Personal abgelehnt, dennoch ist es vor Gericht relevant, ob das Abfertigungspersonal darauf hingewiesen wurde“, so Degott gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland.

Frühzeitig anreisen und Zeitpuffer für Sicherheitskontrollen einplanen

„Reisende sollten die Ankunftsempfehlung der Flughäfen auf deren Webseite herausfinden und dann einen Zeitpuffer darauf rechnen“, sagt Jan Philipp Stupnanek von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. „Immerhin ist es ein Chaos mit Ansage.“ Maßnahmen, die die Abfertigung möglicherweise beschleunigen, seien ebenfalls ratsam. Das könne ein Vorabend-Check-in sein, weniger Flüssigkeiten im Handgepäck oder generell weniger Handgepäck mitzuführen.

Vor dem Sicherheitsbereich kommt es immer wieder zu langen Warteschlangen. Deshalb werden auf einem Aufsteller Flugpassagieren Tipps für die Sicherheitskontrolle am Flughafen Hamburg angezeigt.

Vor dem Sicherheitsbereich kommt es immer wieder zu langen Warteschlangen. Aufsteller zeigen an einigen Flughäfen den Flugpassagieren Tipps für eine schnellere Sicherheitskontrolle.

„Reisende haben nach der Fluggastrechteverordnung bei einer Annullierung die Wahl zwischen der vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten binnen sieben Tagen oder einer Ersatzbeförderung unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen oder zu einem späteren Zeitpunkt, vorbehaltlich verfügbarer Plätze“, sagt Stupnanek. „Wird die Ersatzbeförderung gewählt, muss die Fluggesellschaft eine solche organisieren, notfalls auch bei einer anderen Fluggesellschaft.“

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Flugärger-App der Verbraucherzentrale hilft bei Annullierungen und Co.

Mit der Flugärger-App der Verbraucherzentrale NRW können Reisende schauen, ob sie Ansprüche gegen die Fluggesellschaft haben – zum Beispiel bei einer Annullierung. „Neben dem Wahlrecht gibt es möglicherweise auch eine Ausgleichsleistung, also eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro – je nach Flugentfernung. Ob möglicherweise ein Entschädigungsanspruch nach der Fluggastrechteverordnung besteht, lässt sich mithilfe der Flugärger-App in einem ersten Schritt prüfen. Wenn ein Anspruch bestehen könnte, wird ein Schreiben generiert, mit dem die Ansprüche bei der Fluggesellschaft geltend gemacht werden können“, so Stupnanek. Die App ermittelt außerdem auch Zahlungsansprüche bei verlorenem Gepäck und gibt Tipps bei einem verpassten Flug durch Selbstverschulden.

Ein letzter Tipp: Wer wegen des Reisechaos für einige Tage ungeplant im Ausland strandet, sollte unbedingt etwas Notfallgeld in der Hinterhand haben, um ein Hotel zu bezahlen. In jedem Fall sollten Urlauberinnen und Urlauber nach einem Rechnungsbeleg bitten, um diesen wiederum dem Veranstalter oder der Airline für Entschädigungszahlungen vorlegen zu können.

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