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EuGH: Frankreich darf Airbnb-Vermietung einen Riegel vorschieben
Urteil: Frankreich darf Airbnb-Vermietung verbieten
- Um gegen Wohnungsmangel in Städten vorzugehen, dürfen EU-Staaten die Vermietung von Ferienwohnungen über Plattfirmen wie Airbnb einschränken.
- In Frankreich bedarf die Vermietung in Städten eine Genehmigung.
- Der Europäische Gerichtshof entschied, dass das erlaubt sei, so lange ein Allgemeininteresse bestehe.
Luxemburg. EU-Staaten dürfen im Kampf gegen Wohnungsmangel die Kurzzeitvermietung über Plattformen wie Airbnb einschränken. Dies hat der Europäische Gerichtshof am Dienstag entschieden. Die obersten EU-Richter bestätigten eine französische Regelung, wonach die kurzzeitige Vermietung von Wohnungen in Großstädten mit mehr als 200.000 Einwohnern und nahe Paris einer Genehmigung bedarf.
Das verstoße nicht gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie, sofern zwingende Gründe des Allgemeininteresses vorlägen. Und der Kampf gegen den Wohnungsmangel sei solch ein zwingender Grund.
RND/dpa