Deutschland ist Risikogebiet: Beschränkungen für Reisende im Ausland
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Menschen informieren sich im Abflugbereich des Flughafens von Palma de Mallorca über Corona-Regeln. Für alle Reisenden aus Deutschland wurde die Einreise nach Spanien durch die Einstufung Deutschlands als Risikogebiet erschwert.
© Quelle: Clara Margais/dpa
Wegen steigender Infektionszahlen haben einige Länder Deutschland zum Risikogebiet erklärt – das hat Konsequenzen für Reisende. Vor einigen Wochen sah es in puncto Sieben-Tage-Inzidenz noch gut aus, sie lag bis im Juni teils deutlich unter zehn. Doch mit den Sommerferien änderte sich die Lage, die Infektionen nehmen landesweit konstant zu. Und das hat auch Konsequenzen für Urlaubsreisen.
Denn so wie die deutsche Bundesregierung andere Länder in Europa und der Welt als Hochrisiko- oder Virusvariantengebiete einstuft, so wird auch Deutschland von manchen Reisezielen als Risikogebiet eingestuft. Was bedeutet das für Reisende aus Deutschland? Müssen sie in diesen Ländern mit verschärften Einreiseregeln rechnen? Ein Überblick.
Niederlande stufen Deutschland als Risikogebiet ein
Die Niederlande reagieren auf die verschlechterte Corona-Lage in Deutschland und stufen das Land als Hochrisikogebiet ein: Seit Montag, 6. September, gelten für die Einreise neue Regeln. Urlaubende müssen dann einen negativen Corona-Test vorweisen oder belegen, dass sie vollständig geimpft oder genesen sind. Ausgenommen von der Regelung sind Kinder unter zwölf Jahren. Wer mit dem Flugzeug in die Niederlande fliegt, muss künftig zuvor eine Gesundheitserklärung ausfüllen und bei sich führen. Auch geimpften Niederländern wird bei der Rückkehr aus Deutschland zu einem Schnelltest geraten. Zuletzt gab es bei der Einreise von Deutschland in die Niederlande keine besonderen Restriktionen.
In Spanien ist Deutschland Risikogebiet
Nach und nach stufte Spanien immer mehr Bundesländer als Risikogebiete ein: Hamburg war das erste Bundesland, dann folgten Berlin, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und das Saarland. Seit dem 23. August gilt nun ganz Deutschland als Risikogebiet. In der Konsequenz müssen seither alle Personen ab zwölf Jahren für die Einreise einen Nachweis über eine Impfung, eine Genesung oder einen negativen Test vorlegen.
Ein Antigentest darf bei der Ankunft nicht älter als 48 Stunden sein, ein PCR-Test maximal 72 Stunden. Zudem müssen alle Reisenden weiterhin ein Onlineformular ausfüllen. Sie erhalten einen QR-Code, der bei der Einreise vorzuweisen ist.
Norwegen stuft Deutschland als Risikogebiet ein
Die Einstufung Deutschlands als „oranges“ Land trifft vor allem ungeimpfte Reisende: Weil Deutschland in Norwegen als Risikogebiet gilt, müssen sie nach der Einreise für zwei Wochen in häusliche Quarantäne. Eine Einreise ist zudem nur erlaubt, wenn ein triftiger Grund vorliegt. Wer trotzdem hinreisen will und darf, braucht zudem einen maximal 24 Stunden alten negativen Corona-Test. Anerkannt werden Antigenschnelltests und PCR-Tests, die auch in deutscher Sprache vorliegen dürfen. Ein weiterer Test erfolgt bei Grenzübertritt. Zudem ist eine digitale Einreiseanmeldung notwendig.
Nicht von den verschärften Regeln betroffen sind Reisende, die in den vergangenen sechs Monaten eine Corona-Infektion überstanden haben oder vollständig gegen Covid-19 geimpft sind. Als Nachweis benötigen Genesene ein digitales Gesundheitszertifikat, Geimpfte den digitalen EU-Impfpass.
Malta führt Deutschland auf der „roten Liste“
Deutschland gilt in Malta als Risikogebiet – und steht auf der „red list“. Die Einreise ist zwar erlaubt, deutsche Reisende müssen aber nachweisen können, dass sie mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff vollständig gegen Corona geimpft wurden, um eine Quarantänepflicht zu vermeiden. Ausgenommen sind Kinder unter zwölf Jahren. Notwendig ist der Nachweis über das digitale Covid-Zertifikat der EU. Wer nur über den gelben Impfausweis verfügt, muss noch am Flughafen einen PCR-Test auf eigene Kosten (120 Euro) vornehmen lassen und sich in ein vorgegebenes Quarantänehotel (100 Euro/Nacht) begeben.
Wer den erforderlichen Impfnachweis nicht vorlegen kann, muss sich bei Ankunft in eine 14-tägige, kostenpflichtige Quarantäne begeben und sich einem kostenpflichtigen PCR-Test unterziehen.
RKI: Zunehmend Corona-Fälle nach Reisen gemeldet
Das Robert Koch-Institut listet auf, welche Länder bisher am häufigsten als wahrscheinliche Orte von Corona-Ansteckungen genannt werden.
© Quelle: dpa
In Litauen müssen ungeimpfte Reisende in Quarantäne
Litauen stuft Länder in Abhängigkeit von ihrer Infektionslage in die Kategorien grün, gelb, rot und grau ein. Seit dem 23. August befindet sich Deutschland in der Kategorie rot. Für nicht vollständig geimpfte oder von einer Corona-Erkrankung genesene Reisende besteht daher eine Quarantäne- und Testpflicht. Somit ist für die Einreise ein höchstens 72 Stunden alter negativer PCR-Test oder ein maximal 48 Stunden alter Antigentest nötig. Anschließend folgt eine Quarantäne von zehn Tagen, die durch einen negativen PCR-Test auf eigene Kosten ab dem siebten Tag verkürzt werden kann.
Ausgenommen von diesen Regelungen sind geimpfte oder genesene Personen, wenn sie einen entsprechenden Nachweis haben.
In Island gilt Deutschland als Hochrisikogebiet
In Island gelten alle Länder außer Grönland als Hochrisikogebiete. In der Folge gilt für alle Einreisende über 16 Jahren eine Testpflicht – auch für Geimpfte und Genesene. Im Gegensatz zu Nicht-Geimpften benötigen sie allerdings nur einen Antigenschnelltest. Alle anderen müssen einen negativen PCR-Test vorweisen, der maximal 72 Stunden vor Abflug vorgenommen wurde. Dennoch müssen Reisende, die weder geimpft noch genesen sind, für fünf Tage in Quarantäne, bevor sie sich mit einem weiteren PCR-Test freitesten können.
In Finnland müssen sich Ungeimpfte zweimal testen
Auch Finnland stuft Deutschland als Risikogebiet ein. Für Menschen mit einer vollständigen Impfung oder für jene, die genesen sind, besteht keine Test- oder Quarantänepflicht. Alle anderen müssen zwei Corona-Tests vorlegen: einen vor der Einreise, der maximal 72 Stunden alt ist, und einen zweiten Test drei bis fünf Tage nach der Einreise.
Dänemark stuft ganz Deutschland als Risikogebiet ein – außer Schleswig-Holstein
Dänemark stuft Deutschland seit dem 28. August mit der gelben Risikokategorie ein – nur Schleswig-Holstein liegt aus dänischer Sicht weiter im grünen Bereich. Damit ergeben sich folgende Regeln bei der Einreise in das Nachbarland im Norden: Wer nicht geimpft oder genesen und älter als 15 Jahre ist, muss sowohl bei der Einreise als auch spätestens 24 Stunden danach einen negativen Corona-Test vorweisen. Für ungeimpfte Einwohnerinnen und Einwohner aus Schleswig-Holstein reicht ein Corona-Test beim Grenzübertritt, sie benötigen keinen zweiten Test nach der Einreise, schreibt das Auswärtige Amt.
Belgien: Verschärfte Einreiseregeln
Belgien nutzt zur Risikoeinstufung ebenfalls die Farben grün, orange und rot – und stuft mittlerweile kein Gebiet in Deutschland mehr als grün ein. Größtenteils ist das Land „orange“, jedoch sind einige Orte auch „rot“. Dabei wird die Einteilung nicht nur nach Bundesländern, sondern teilweise auch nach einzelnen Städten vorgenommen. Wer aus einem „roten“ Gebiet kommt, muss bei der Einreise den Nachweis über eine vollständige Impfung, Genesung oder einen negativen PCR-Test mit sich führen. Die Abstrichentnahme darf maximal 72 Stunden zurückliegen. Ab 1. September 2021 müssen sie zusätzlich einen Test am siebten Tag nach Einreise durchführen. Eine Quarantänepflicht besteht nicht. Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder unter zwölf Jahren sowie Grenzgänger und Grenzpendler.
Weil die Bewertung sich kurzfristig ändern kann, empfiehlt das Auswärtige Amt Reisenden, sich vor der Abreise auf der Webseite über die Einstufung zu informieren.
Tschechien
Tschechien stuft Deutschland als Land mit einem hohen Infektionsrisiko ein. Die Corona-Ampel steht auf „rot“, und das hat strengere Regeln zur Folge: Die Einreise aus der Bundesrepublik ist nur noch mit einem negativen Corona-Test (maximal 72 Stunden alter PCR-Test), Einreiseanmeldung und Quarantäne möglich. Geimpfte und Genesene sind von der Test- und Quarantänepflicht ausgenommen, nicht aber von der Anmeldepflicht. Kinder unter sechs Jahren, Grenzgänger und Grenzpendler können frei einreisen, auch ohne Einreiseanmeldung.