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Corona-Risikogebiete: RKI-Liste mit zehn weiteren Ländern
Neue RKI-Liste: Deutschland stuft zehn weitere Länder als Hochrisikogebiete ein
- Die Liste der Corona-Hochrisikogebiete im Ausland wird länger: Neu hinzu kommen beliebte Fernreiseziele wie Namibia und Botswana.
- Das Robert-Koch-Institut weist außerdem neue Virusvariantengebiete aus.
- Die Färöerinseln hingegen gelten nicht mehr als Risikogebiet.
Das Robert-Koch-Institut hat am Freitag neue Hochinzidenzgebiete sowie Virusvariantengebiete ausgewiesen, aber keine neuen Risikogebiete. Wegen gesunkener Infektionszahlen gelten die Färöerinseln nicht mehr als Risikogebiet, ebenso wie in Griechenland die Regionen Ost-Makedonien und Thrakien. Die Änderungen der RKI-Liste werden am Sonntag, 31. Januar wirksam.
Neu hinzugekommen auf der Liste der Hochrisikogebiete (Inzidenz über 200) sind:
- Afghanistan
- Botswana
- Ecuador
- Malawi
- Mosambik
- Namibia
- Sambia
- Simbabwe
- Sudan
- Syrische Arabische Republik
Wer aus einem internationalen Hochinzidenzgebiet anreist, muss sich bereits vor der Einreise auf das Coronavirus testen lassen. Der Abstrich darf laut aktueller Einreiseverordnung „höchstens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sein“. Der Nachweis muss vor Abreise dem Beförderer, also beispielsweise bei der Airline, zur Überprüfung vorgelegt werden.
Als Hochinzidenzgebiet werden Regionen mit einer Inzidenz ausgewiesen, die ein Mehrfaches über derjenigen von Deutschland liegen, mindestens aber 200 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen haben.
RKI weist außerdem neue Virusvariantengebiete aus
Neue Virusvariantengebiete, das sind Gebiete mit besonders hohem Infektionsrisiko durch verbreitetes Auftreten bestimmter SARS-CoV-2-Virusvarianten, sind:
- Eswatini
- Lesotho
Auch Einreisende aus Virusvariantengebieten müssen sich vor der Einreise, maximal 48 Stunden vorher, auf das Coronavirus testen lassen. Eine zehntägige Quarantänepflicht sowie die digitale Anmeldung gilt für Risikogebiete, Hochinzidenzgebiete und Virusvariantengebiete gleichermaßen.
RND/bv