Österreich und viele weitere Länder sind keine Risikogebiete mehr
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St. Wolfgang im Salzkammergut: Ein Boot fährt über den Wolfgangsee. Ganz Österreich gilt nun nicht mehr als Risikogebiet.
© Quelle: Kerstin Joensson/AP/dpa
Wegen sinkender Corona-Infektionszahlen streicht die Bundesregierung weltweit 19 Länder beziehungsweise Regionen von der Risikogebieteliste. In Europa fallen darunter ganz Österreich sowie Teile Griechenlands, Kroatiens und der Schweiz. Die Reisewarnung wurde am Sonntag, 13. Juni, aufgehoben.
Die Herunterstufung hat konkrete Auswirkungen für Reisende, die auf dem Landweg – also mit Auto, Zug oder Bus – nach Deutschland einreisen. Sie sind in diesem Fall von der Testpflicht nach der Einreise befreit. Flugreisende aus diesen Ländern müssen allerdings weiter ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis beim Check-in vorweisen.
USA und Kanada keine Risikogebiete mehr
Ebenfalls nicht mehr auf der Risikogebieteliste des Robert Koch-Institutes stehen Kanada sowie die USA – allerdings gilt in beiden Staaten nach wie vor eine Einreisesperre für Deutsche, die nicht dort leben.
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Trotz stark sinkender Infektionszahlen in Europa rät die Bundesregierung bisher noch generell von Urlaubsreisen ins Ausland ab. In drei Wochen ändert sich das.
© Quelle: dpa
Mexiko, Katar und Georgien keine Hochinzidenzgebiete mehr
Außerdem wurden Mexiko, Katar und Georgien vom Hochinzidenz- zum Risikogebiet heruntergestuft. Für die Einreise aus diesen Ländern wird damit die generelle Quarantänepflicht aufgehoben, wenn Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrer einen negativen Corona-Test vor der Einreise vorweisen können. Geimpfte und Genesene sind, mit einem entsprechenden Nachweis, von der Test- und Quarantänepflicht ausgenommen.
Gleichzeitig werden Malaysia, die Mongolei, Namibia und Sri Lanka in die Liste der Hochinzidenzgebiete aufgenommen. Durch die neuen Einstufungen steigt die Zahl der weltweit als Hochinzidenzgebiete eingestuften Länder von 24 auf 25. Die deutsche Bundesregierung stuft in der Regel Länder als Hochinzidenzgebiete ein, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz, also die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche, über 200 liegt. Als Risikogebiete gelten Länder mit einer Inzidenz über 50.
Weitere Änderungen der RKI-Liste im Überblick:
Neue Risikogebiete:
- Georgien (zuvor Hochinzidenzgebiet).
- Katar (zuvor Hochinzidenzgebiet).
- Mexiko (zuvor Hochinzidenzgebiet).
- Portugal – die Region (Metropolregion) Lissabon
- Spanien – die autonome Stadt Ceuta
Nicht mehr als Risikogebiete gelten:
- Armenien
- Aserbaidschan
- Bosnien und Herzegowina
- Griechenland – die Regionen Berg Athos, die Nördliche Ägäis, Ostmakedonien und Thrakien sowie Peloponnes
- Kanada
- Kosovo
- Kroatien – gesamt Kroatien – mit Ausnahme der Gespanschaften Medimurje und Varazdin
- Libanon
- Moldau, Republik
- Montenegro
- Nordmazedonien
- Norwegen – die Provinzen Innlandet und Viken
- Österreich – gesamt Österreich – nun auch die Bundesländer Tirol und Vorarlberg
- Portugal – die autonome Region Madeira
- Schweiz – die Kantone Bern und Thurgau
- Serbien
- Ukraine
- USA – die Vereinigten Staaten von Amerika
- Zypern
Neue Hochinzidenzgebiete:
- Malaysia
- Die Mongolei
- Namibia
- Sri Lanka
Die Änderungen auf der Liste werden wirksam ab Sonntag, 13. Juni, um 0 Uhr.
Weiterhin werden über 100 Länder als Risikogebiete eingestuft. In die höchste Risikokategorie fallen Uruguay, Großbritannien sowie elf Länder in Asien, Afrika und Lateinamerika. Sie gelten als Virusvariantengebiete mit besonders strikten Reisebeschränkungen.
Diese Regeln gelten für die Einreise nach Deutschland
Laut der aktuellen Einreiseverordnung besteht die sogenannte Flugtestpflicht. Für Reisende, die mit dem Flugzeug nach Deutschland einreisen wollen, gilt: Sie müssen bereits beim Check-in im Reiseland einen Test- oder Genesenen- oder Impfnachweis vorzeigen – und zwar unabhängig davon, ob es als Risikogebiet gilt. Ohne diesen Nachweis, darf die Airline die Personen nicht befördern. Die Testpflicht gilt für Kinder ab sechs Jahren. Ein PCR-Test darf bei der Einreise maximal 72 Stunden alt sein, ein Antigenschnelltests maximal 48 Stunden.
Ein Corona-Test ist bei der Einreise aus einem Hochinzidenzgebiet generell Pflicht – zudem besteht für Rückkehrerinnen und Rückkehrer eine zehntägige Quarantänepflicht. Ein Freitesten aus der Quarantäne ist mit einem zweiten Test frühestens am fünften Tag möglich. Geimpfte und Genesene sind von der Pflicht ausgenommen.
Alle Reisende aus Virusvariantengebieten müssen sich bereits vor der Einreise nach Deutschland auf Corona testen lassen – der Schnelltest darf maximal 24 Stunden alt sein. Das gilt auch für Geimpfte und Genesene. Anerkannt werden PCR- und Antigenschnelltests. Zudem müssen sie für 14 Tage in Quarantäne.
RND/bv/dpa