In etlichen Bundesländern müssen geimpfte Reisende schon nicht mehr in Quarantäne

Das Geimpfte privilegiert werden, steht seit Längerem zur Diskussion. Was das Reisen angeht, machen einige Bundesländer bereits den ersten Schritt und teilen mit: Geimpfte müssen nicht mehr in Quarantäne.

Das Geimpfte privilegiert werden, steht seit Längerem zur Diskussion. Was das Reisen angeht, machen einige Bundesländer bereits den ersten Schritt und teilen mit: Geimpfte müssen nicht mehr in Quarantäne.

Die Corona-Impfungen schreiten voran und damit steigt auch der Druck, den Geimpften wieder mehr Freiheiten zurückzugeben. Das betrifft auch das Thema Reisen und die Frage, ob vollständig geimpfte Urlauber bei Einreise aus dem Ausland noch in Quarantäne müssen. Noch in dieser Woche soll über die Rechte für Geimpfte entschieden werden. Die entsprechenden Änderungen sollen am Donnerstag im Bundestag und am Freitag im Bundesrat besprochen werden.

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Einige Bundesländer sind jedoch vorangeprescht – und haben teils schon vor Wochen auf eigene Vorablösungen gesetzt. Unter anderem: Bayern, Hessen, Brandenburg, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz.

Einreise in Nordrhein-Westfalen: Kein negativer Corona-Test für Geimpfte

Vollständig Geimpfte und Genesene werden in Nordrhein-Westfalen bereits jetzt negativ getesteten Menschen in bestimmten Bereichen gleichgestellt. Bei der Einreisequarantäne müssen Geimpfte oder Genese seit dem 3. Mai 2021 keinen zusätzlichen negativen Corona-Test mehr nachweisen. Dazu müssen beide Gruppen aber die Genesung oder die vollständige Impfung nach festgelegten Kriterien nachweisen, heißt es vom Land.

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Für alle anderen Reisende nach Nordrhein-Westfalen gilt grundsätzlich eine zehntägige Quarantänepflicht, wenn sie aus einem vom Robert Koch-Institut aufgelisteten Risiko- und Hochinzidenzgebieten einreisen. Diese Quarantänepflicht entfällt allerdings, wenn bereits bei der Einreise ein negatives Testergebnis vorgelegt wird oder eine Testung binnen 24 Stunden nach der Einreise erfolgt. Denn die generelle Quarantänepflicht hatte das Oberverwaltungsgericht Münster bereits im Jahr 2020 gekippt. Die Einreisetestung ist durch einen Schnell- oder PCR-Test sowie durch einen Selbsttest unter Aufsicht durch eine autorisierte Person möglich, so das Land.

Wer aus einem Virusvariantengebiet kommt, muss für 14 Tage in Quarantäne, ein Freitesten ab Tag fünf ist nicht möglich. Das Gesundheitsministerium in Nordrhein-Westfalen prüft derzeit noch, ob es speziell für Geimpfte weitere Erleichterungen geben soll.

Saarland streicht Quarantäne für geimpfte und genesene Reiserückkehrer

Auch das Saarland preschte bei den Rechten von Geimpften und Genesenen vor. Seit Montag, 3. Mai, müssen Personen, die seit mindestens 14 Tage vollständig gegen das SARS-CoV-2-­Virus geimpft sind und keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen, nach ihrer Rückkehr aus einem Risikogebiet nicht mehr in Quarantäne. Das ist in der entsprechenden Corona-Verordnung zu lesen. Gleiches gilt für jene, die nachweislich bereits mit dem SARS-CoV-2-Virus infiziert waren.

Bayern stellt Geimpfte und Negativgetestete gleich

Auch in Bayern sind bereits vollständig Geimpfte negativ auf Corona Getesteten gleichgestellt. Wer zweimal geimpft sei und „nahezu ein Nullrisiko hat, muss wieder in seine zentralen Grundrechte zurückversetzt werden, so Ministerpräsident Markus Söder (CSU) zur Begründung. Die Grundrechte müssten so schnell es geht, zurückgegeben werden. Die neuen Änderungen in der Infektionsschutzmaßnahmen- und in der Quarantäneverordnung gelten im Freistaat seit dem 28. April. Laut letzterer fällt für Geimpfte die Quarantäne nach Einreise aus Risikogebieten weg. Außerdem stellt die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung den Nachweis über eine vollständige Impfung mit einem negativen Testergebnis gleich – jedoch nur, wenn dies Regelungen auf Bundesebene nicht entgegensteht. Dazu könnte etwa die Testpflicht für Reiserückkehrer aus dem Ausland zählen.

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Hessen erlässt geimpften Personen die Quarantänepflicht

Auch in Hessen können Menschen, die den vollständigen Impfschutz haben, aktuell bereits bestimmte Erleichterungen in Anspruch nehmen. Für Reiserückkehrer besteht beispielsweise keine Quarantänepflicht. Das gilt allerdings nicht für Einreisende aus einem Virusvariantengebiet. Ein vollständiger Impfschutz liegt im Sinne der Corona-Impfverordnung des Bundes vor, wenn Erst- und Zweitimpfung mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff durchgeführt wurden und seit der Gabe der letzten Impfdosis mehr als 14 Tage vergangen sind.

Brandenburg: Lockerung für Geimpfte erleichtert Grenzverkehr mit Polen

In Brandenburg müssen Ein- und Rückreisende aus Risiko- und Hochinzidenzgebieten sich nicht mehr in häusliche Isolation begeben, wenn sie seit mindestens 14 Tagen den vollständigen Impfschutz mit einem der in der EU zugelassenen Corona-Impfstoffe erhalten haben, so die Staatskanzlei Brandenburg. Diese Lockerung gilt nicht für Ein- und Rückreisende aus Virusvariantengebieten. Die Verordnung gilt seit dem 28. April bis einschließlich 22. Mai 2021. Wer also aus einem Risiko- oder Hochinzidenzgebiet wie beispielsweise Polen nach Brandenburg reist, muss nicht mehr für zehn Tage in Quarantäne, wenn er vollständig mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff gegen das Coronavirus geimpft ist. Wer als vollständig Geimpfter beispielsweise zum Einkaufen oder zum Arztbesuch ins östliche Nachbarland ein- und wieder zurückreist, benötigt jedoch weiterhin einen negativen Corona-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.

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Niedersachsen: Geimpfte müssen nicht in Quarantäne

In Niedersachsen gilt seit dem 19. April: Geimpfte, die aus Risiko- oder Hochinzidenzgebieten einreisen, werden künftig ebenso behandelt wie diejenigen, die über einen tagesaktuellen negativen Antigen- oder PCR-Test verfügen. Solange sie keine Symptome aufweisen, müssen sie nicht in Quarantäne. Dafür muss die vollständig abgeschlossene Corona-Impfung seit mindestens 15 Tagen abgeschlossen sein. Wer hingegen aus einem Virusvariantengebiet einreist, muss auch mit Impfung nach wie vor in Quarantäne, da laut Landesregierung bestimmte Virusvarianten zu einer geringeren Wirkung des Impfschutzes führen können.

Das Land stützt sich dabei auf eine Studie des Robert Koch-Instituts: Demzufolge ist das Risiko einer Virusübertragung durch vollständig geimpfte Menschen spätestens ab dem 15. Tag nach Erhalt der zweiten Impfdosis stark reduziert.

Diese Regeln gelten für Geimpfte in Baden-Württemberg bei der Einreise

Auch in Baden-Württemberg gilt seit dem 19. April: Wer aus einem Risikogebiet im Ausland einreist, muss nicht mehr in Quarantäne. Dies gilt für jeden, der beide Corona-Impfungen erhalten hat, wenn seit der zweiten Impfung bereits 14 Tage vergangen sind. Wer zuvor an Covid-19 erkrankt war, benötigt nur eine Impfung, um als vollständig geschützt zu gelten.

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Die Erleichterungen werden mit neuesten Daten begründet, die darauf hinweisen, dass Geimpfte sich nur sehr selten mit dem Virus anstecken und es dann auch nur in sehr geringem Maße übertragen. Geimpfte spielten bei der Ausbreitung der Pandemie keine wesentliche Rolle mehr, heißt es von der Ständigen Impfkommission (Stiko). Die baden-württembergische Landesregierung nehme diese Einschätzungen zum Anlass, Erleichterungen umzusetzen, wie eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums mitteilte.

Die Regierung mahnt, mit den zurückgewonnenen Rechten verantwortungsvoll umzugehen. Laut der Ministeriumssprecherin gehe das Land davon aus, dass die Menschen verantwortungsvoll mit ihren Grundrechten umgingen. Sozialminister Manne Lucha (Grüne) betonte zudem den rechtlichen Zugzwang für das Land. Gerichte hätten zu Recht auf den entsprechenden Handlungsbedarf hingewiesen.

Rheinland-Pfalz schaffte Quarantäne für Geimpfte als erstes Bundesland ab

Ebenso müssen sich seit dem 12. April vollständig Geimpfte in Rheinland-Pfalz nicht mehr in Quarantäne begeben, wenn sie aus einem Risikogebiet einreisen. Allerdings dürfen keine Symptome einer Coronavirus-Erkrankung vorliegen und die Einreise nicht aus einem Virusmutantengebiet erfolgen. Die Regelung gilt zunächst bis 10. Mai. Ausgenommen von der Neuerung sind Patienten und Bewohner von stationären Einrichtungen wie Krankenhäusern und Pflegeheimen.

Wie weise ich nach, dass ich über den vollen Impfschutz verfüge?

Dazu muss der Impfpass oder eine Impfbescheinigung vorgelegt werden, alle in der EU zugelassenen Impfstoffe werden akzeptiert. Eine Erkrankung an Covid-19 muss über ein zurückliegendes positives PCR-Testergebnis nachgewiesen werden. Bei Menschen, die erkrankt waren und bereits eine Impfung erhalten haben, sei es unerheblich, wie lange die Erkrankung zurückliege, so das baden-württembergische Gesundheitsministerium. Die Ständige Impfkommission empfiehlt die Corona-Impfung nach einer Erkrankung frühestens nach sechs bis acht Monaten.

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Wie groß ist das Risiko, dass Geimpfte das Virus dennoch übertragen?

Die Wahrscheinlichkeit ist laut Robert Koch-Institut gering, aber nicht gleich null. Wie stark eine Übertragung durch eine Impfung verhindert wird, könne man derzeit nicht genau beziffern. Bislang vorliegende Daten wiesen aber darauf hin, dass die Viruslast bei Infizierten stark reduziert und die Zeit der Übertragung verkürzt sei. Die Stiko empfiehlt deshalb auch für Geimpfte weiterhin, an Schutzmaßnahmen wie Maske tragen, Hygieneregeln und Abstand halten festzuhalten.

RND/bv/dpa

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