Erstes Hotel in Bayern führt Impfpflicht ab Oktober ein

Zimmer frei nur für Geimpfte oder Genesene? Ein Hotel in Garmisch-Partenkirchen sorgt mit dieser Entscheidung für Diskussionen.

Zimmer frei nur für Geimpfte oder Genesene? Ein Hotel in Garmisch-Partenkirchen sorgt mit dieser Entscheidung für Diskussionen.

München. Ein Hotelier aus Garmisch-Partenkirche will ab Oktober nur noch geimpfte oder genesene Hotelgäste aufnehmen. Die Möglichkeit, einen negativen Test vorzulegen, soll in seinem Haus dann entfallen. Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband Dehoga betrachtet dieses Vorgehen mit Skepsis, betont aber auch, dass ein Hotelier in dieser Hinsicht natürlich von seinem Hausrecht Gebrauch machen dürfe.

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Das 3G-Hygienekonzept, nach dem Geimpfte, Genesene und Getestete bei niedriger Inzidenz in Hotels Urlaub machen dürfen, habe sich jedoch bewährt, sagte Landesgeschäftsführer Thomas Geppert am Freitag.

Impfpflicht im Hotel – mit Ausnahmen für Kinder

Mit seiner 2G-Initiative hat der Hotelbesitzer Christian Wolf jüngst für Aufsehen gesorgt. Mehrere Medien berichteten. Für ihn stehe die Sicherheit von Mitarbeitern und Gästen im Vordergrund sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Als politisches Statement im Sinne einer Aufforderung, sich impfen zu lassen, sei sein Vorstoß nicht zu verstehen. Zudem lässt er Ausnahmen zu, etwa für Kinder.

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Hotelier spricht von „unsachlichen und beleidigenden” Reaktionen

Sowohl von Kollegen aus der Hotelbranche wie auch von Gästen habe er positives Feedback bekommen. Er geht davon aus, dass andere Hotels nachziehen. Allerdings habe er von Bürgern auch „sehr unsachliche und beleidigende“ Reaktionen erhalten. „Jeder hat aber die Wahl, zu entscheiden, in welchem Hotel er Urlaub machen möchte.“ Aus seiner Sicht ist die Impfung der einzige Weg aus der Pandemie.

Reiserechtsexperte: Impfpflicht in Hotel rechtlich erlaubt

Grundsätzlich dürften Hotels und Veranstalter in Deutschland eine Impfpflicht einführen, so Reiserechtsanwalt Paul Degott gegenüber dem reisereorter: „Das ist ihr gutes Recht.“ Und weiter: „Egal, ob Hotels, Reedereien und Reiseveranstalter – sie können alle von der Vertragsfreiheit Gebrauch machen und sagen: ‚Ich will meine Gäste schützen, daher dürfen nur Geimpfte buchen.’”

Das gehe allerdings nur, solange noch keine Reise gebucht wurde. Besteht bereits eine Buchung, dann müsse der Anbieter seinen Vertrag auch erfüllen, so Degott.

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RND/gei/dpa

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