2G in Bayern: Diese Regeln müssen Reisende beim Skiurlaub beachten
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Seilbahnfahren ist Ungeimpften in Bayern diesen Winter nicht gestattet.
© Quelle: obs/Bayerische Zugspitzbahn Bergbahn AG/Max Prechtl
Die Sieben-Tage-Inzidenz ist in Bayern mit 274,2 (Stand: 12. November) aktuell so hoch wie noch nie. Deshalb hat die bayerische Landesregierung die Corona-Regeln wieder verschärft. So gilt weitgehend 2G in Bayern, wie Ministerpräsident Markus Söder nach einer Sitzung des Ministerrats am Dienstag mitteilte – als Begründung nannte er die wegen der hohen Zahl an Intensivpatienten drohende Konkurrenz zwischen Covid-Patienten und Menschen mit anderen Erkrankungen.
Ungeimpfte dürfen keine Seilbahnen nutzen
Und diese neue 2G-Regelung hat Auswirkungen auf die bevorstehende Skisaison. Denn auch in Skigebieten gilt in allen geschlossenen Räumen einschließlich geschlossenen Fahrzeugbereichen, Kabinen und Ähnlichem: Zutritt nur für vollständig Geimpfte und Genesene. Das teilte ein Sprecher des bayerischen Wirtschaftsministeriums auf Anfrage des RedaktionsNetzwerks Deutschland mitteilt.
Das heißt konkret, dass Ungeimpfte beim Skifahren in Bayern keine Seilbahnen nutzen dürfen. In offenen Skiliften hingegen müssen Wintersportlerinnen und Wintersportler weder einen negativen Test noch einen Impfnachweis vorlegen. Im Freien gelten nach Angaben des Wirtschaftsministeriums nur das allgemeine Abstandsgebot – außerdem wird das Tragen einer Maske empfohlen.
Kinder unter zwölf Jahren sowie Schülerinnen und Schüler ab zwölf Jahren, die in der Schule regelmäßig getestet werden, sind von der 2G-Regelung in Seilbahnen ausgenommen. Sie dürfen die Seilbahnen bis Ende des Jahres „zum Zweck der eigenen Sportausübung“ weiter nutzen, so der Ministeriumssprecher.
Für Gastronomie und Hotels gilt 2G bisher noch nicht
In der Gastronomie und in Hotels greift die 2G-Regelung bislang noch nicht. „Hier bleibt das weitere Infektionsgeschehen und mögliche Anpassungen der Politik sowie die geplante nächste Ministerpräsidentenkonferenz abzuwarten“, heißt es dazu seitens des Wirtschaftsministeriums.
Doch die Deutsche Presse-Agentur in München erfuhr am Freitag aus gut unterrichteten Kreisen, dass in Bayern ab der kommenden Woche für Ungeimpfte auch Zugangsbeschränkungen in der Gastronomie und die Hotellerie gelten sollen. Frühestmöglicher Termin für die Einführung könnte der Dienstag sein, die genauen Details sollen aber erst auf der Klausur der Staatsregierung am Wochenende beschlossen werden, heißt es.
Nach dem Ausfall der Skisaison im vergangenen Jahr werde seitens der Politik alles unternommen, um der Tourismusbranche und den Skifans eine möglichst normale Saison zu ermöglichen, ergänzt der Sprecher und beruhigt: Dem geplanten Start der Skisaison am 19. November stehe grundsätzlich nichts im Wege.
Wann öffnen die Skigebiete in Deutschland?
Die Zugspitze wird voraussichtlich also wie geplant am kommenden Freitag als erstes Skigebiet öffnen, ein paar Wochen später, am 11. Dezember, folgt dann das Skigebiet Garmisch-Classic. Die grenzüberschreitende Skiregion Oberstdorf (Bayern) und Kleinwalsertal (Österreich) startet am 3. Dezember den Wintersportbetrieb – dort müssen Reisende allerdings beachten, dass die deutsche Regierung Österreich am 12. November als Hochrisikogebiet eingestuft hat.
Am 3. Dezember geht auch die neue Söllereckbahn an den Start. Sie fährt vom Parkplatz bei Oberstdorf auf 1400 Meter Höhe, dort bieten sich Familien viele Aktivitäten.
RND/bv/jaf/dpa