Schwesta Ewa in Haft: Warum darf sie ihr Kind nicht mitnehmen?
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Ein Auto steht vor der Justizvollzugsanstalt Willich. Die Rapperin Schwesta Ewa hat am 12. Januar ihre Haft in der JVA Willich II angetreten. Die Musikerin war im Februar rechtskräftig zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden – wegen mehrfacher Körperverletzung und Steuerhinterziehung.
© Quelle: Fabian Sommer/Federico Gambarini/dpa/Montage RND
Düsseldorf. Die Rapperin Schwesta Ewa (35) hat am Sonntagabend ihre Haft in der JVA Willich II angetreten. Das bestätigte ein Sprecher der Anstalt am Montagmorgen. Die Musikerin mit dem bürgerlichen Namen Ewa Malanda war im Februar rechtskräftig zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden – wegen mehrfacher Körperverletzung und Steuerhinterziehung. Ihr einjähriges Kind musste sie zurücklassen, sie hat keinen Platz in einer Mutter-Kind-JVA bekommen.
Warum darf Schwesta Ewa ihr Kind nicht mit in Haft nehmen?
Nach den Angaben von Schwesta Ewa hatte die JVA Fröndenberg, wo Mütter mit ihren Kindern untergebracht werden können, die Rapperin abgelehnt. Es ist die einzige Justizvollzugsanstalt in Nordrhein-Westfalen, die Mütter und Kinder betreut. Demnach sei sie als zu manipulierbar und zu gewaltbereit eingestuft worden.
Die Sängerin hat früher als Prostituierte gearbeitet und war bereits 2017 in Frankfurt am Main zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil später bestätigt. Sie hatte laut Anklage mit jungen Fans mehrere „Prostitutionsreisen“ unternommen. Verurteilt wurde sie wegen mehrfacher Körperverletzung und Steuerhinterziehung.
Wovon hängt es ab, ob Inhaftierte ihr Kind mitnehmen dürfen?
Rund 100.000 Kinder sind Schätzungen zufolge bundesweit von der Haft eines Elternteils betroffen. Ihre Bedürfnisse nimmt der Justizvollzug bisher oft nur am Rande wahr, wie das Justizministerium kürzlich einräumte. Nur 13 deutsche Haftanstalten in neun Bundesländern haben Abteilungen, in denen straffällig gewordene Mütter mit ihren Babys oder Kleinkindern untergebracht werden können. Die meisten davon sind im offenen Vollzug, im geschlossenen Vollzug gibt es nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen.
Voraussetzungen für einen Platz in einer Mutter-Kind-Kita sind unter anderem, dass die Haftstrafe noch mindestens vier Monate beträgt und dass die Haftentlassung vor oder zum Einschulungsalter stattfindet – damit Mutter und Kind dann auch weiterhin zusammenleben können. Bei jugendlichen Straftäterinnen ist oft eine Stellungnahme des Jugendamtes zur Erziehungsfähigkeit erforderlich. Außerdem wird auch nach den Delikten geschaut, wegen denen die Frauen einsitzen.
Wie funktioniert eine Haft mit Kind?
Wie lange Kinder in Mutter-Kind-JVAs bei ihren Müttern bleiben dürfen, ist unterschiedlich geregelt. In manchen Gefängnissen müssen sie mit einem Jahr gehen, in anderen erst mit zwei oder drei Jahren. In Frankfurt am Main und in Vechta können Kinder bis zur Einschulung bei ihren Müttern bleiben.
Dadurch soll die Trennung von Mutter und Kind während der Haft vermieden werden und Störungen in der frühkindlichen Entwicklung entgegengewirkt werden. Während der Haft werden die Mütter in Sachen Erziehung weitergebildet und im Umgang mit ihren Kindern angeleitet.
Wie oft können Frauen in einer normalen JVA ihr Kind sehen?
Wie ein Sprecher der JVA Willich II, in der Schwesta Ewa sitzt, sagte, gibt es für die inhaftierten Frauen „Regelbesuche“ in einem Sammelraum, zu denen gegebenenfalls auch Kinder mitgebracht werden können. Die Zahl der Besuche sei begrenzt. Nach einer Prüfung könnten dann auch „Langzeitbesuche“ arrangiert werden, bei denen Mütter und ihre Kinder sich in einem gesonderten Raum für bis zu zwei Stunden oder länger treffen.
RND/hsc/dpa