Schwesta Ewa darf nun doch ins Mutter-Kind-Gefängnis
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Schwesta Ewa darf ihre restliche Haftstrafe mit ihrer einjährigen Tochter absitzen.
© Quelle: imago images/Jan Huebner
Seit Beginn des Jahres sitzt die Rapperin Schwesta Ewa im Gefängnis – sie wurde unter anderem wegen mehrfacher schwerer Körperverletzung zu einer zweieinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt. Kritik sorgte bei der Musikerin und ihren Fans, dass eine Aufnahme in eine Mutter-Kind-Abteilung abgelehnt wurde – die heute einjährige Tochter Aaliyah wurde bei Verwandten untergebracht und musste ohne ihre Mutter auskommen.
Das ändert sich nun, wie die Rapperin auf Instagram verrät. Zu einem Foto, das sie mit ihrer kleinen Tochter an der Hand zeigt, verkündete sie die frohe Kunde. “Die Liebe einer Mutter ist ein besonderer Platz, an dem Kinder stets ein Zuhause haben, ganz egal wo”, schreibt sie. “Das schönste, das uns passieren konnte, ist, dass meine Tochter und ich endlich wieder vereint sind. Die restliche Haftzeit verbringen wir nun gemeinsam in einem Mutter-Kind-Gefängnis.” Dazu postete sie drei Herzchen und bedankte sich bei ihren Fans für die Unterstützung.
Schwesta Ewa: Ihre Fans starteten sogar eine Petition
Die Fans hatten sogar eine Petition gestartet, dass Schwesta Ewa mit ihrer Tochter in ein Mutter-Kind-Gefängnis umziehen darf. Diese hatte laut der Rapperin aber keine Auswirkungen auf die Entscheidung.
Am 12. Januar trat Schwesta Ewa ihre Haftstrafe an, den Abschied von ihrer kleinen Aaliyah hielt sie auf Instagram fest. Auch wenn ihre Verwandte ihre Instagram-Seite verwalten wollten, gab es bisher keine Updates aus dem Gefängnis- oder Familienalltag. Am Sonntagabend stellte Schwesta Ewa dann mehrere Fotos online, unter anderem ein Bild, auf dem sie mit Aaliyah kuschelt.
RND/msk