Rapper-Streit zwischen Bushido und Fler: Songtext muss geändert werden

Der Prozess im Rapperstreit zwischen Bushido und Fler um Flers Song «Noname», indem er über Bushido und dessen Familie herzieht, hat begonnen.

Der Prozess im Rapperstreit zwischen Bushido und Fler um Flers Song «Noname», indem er über Bushido und dessen Familie herzieht, hat begonnen.

München. Etappensieg für Bushido im bizarren Dauerstreit mit seinem Berliner Rivalen: Der Rapper Fler muss nach einer Gerichtsentscheidung den Text seines Songs "Noname" ändern, in dem er gegen Bushidos Frau und die gemeinsamen Kinder des Paares austeilt.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Das Landgericht München I untersagte Fler (bürgerlich Patrick Losensky) am Mittwoch, weiter zu behaupten, Bushido (bürgerlich Anis Ferchichi) sei nicht der Vater der vier gemeinsamen Kinder mit Anna-Maria Ferchichi. Auch dass stattdessen der gesamte Kader des SV Werder Bremen als Vater in Betracht komme, darf er nicht weiter rappen.

Die Richter kamen zum Ergebnis, dass die Kunstfreiheit zwar weit reiche und Rap sprachliche Grenzerfahrungen, wenn nicht Grenzüberschreitungen, beinhalte. Erlaubt sei aber trotzdem nicht alles.

Kinder in ihrer Persönlichkeitsentwicklung eingeschränkt

Hintergrund ist ein seit Jahren andauernder Streit zwischen den Berliner Rappern, der szeneüblich über Songtexte ausgetragen wird, in denen sie sich gegenseitig beleidigen. Zuletzt rappte Bushido im Song "Renegade" über Fler, dieser habe eine Karotte im Anus stecken - worauf dieser mit dem Lied "Noname" reagierte, das er nach der Gerichtsentscheidung nun ändern muss.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Die Kinder der Ferchichis - der älteste gemeinsame Sohn ist sieben Jahre alt - haben mit dem Streit laut Gericht nichts zu tun, sie könnten sich nicht wehren und seien durch „Noname“ in ihrer Persönlichkeitsentwicklung eingeschränkt. „Wir sind der Meinung, dass eine Grenze überschritten ist“, sagte die Richterin. Im Kindesalter sei die Frage, wer die Eltern sind und woher man komme, von großer Relevanz - und dass Bushido der Vater ist, sei unstrittig.

Rechtsanwältin prüft Berufung

Ihre Mutter allerdings müsse sexistische, beleidigende und unwahre Zeilen über sich hinnehmen. Fler hatte unter anderem gerappt, es gebe ein Pornovideo von ihr - was laut Richter und Anwälten nicht stimmt. „Das ist persönlichkeitsrechtsverletzend, darüber müssen wir nicht reden“, räumte die Richterin ein. Doch da sich Ferchichi auf Instagram in den Streit eingemischt und ihrerseits Fler beschimpft hatte, müsse sie damit leben.

Sein bislang nur im Internet veröffentlichtes Lied muss Fler nun offline nehmen und die Textstellen abändern, sagte sein Rechtsanwalt Christian-Oliver Moser. Ferchichis Anwältin Eva Frauenschuh erklärte, was die Kinder betrifft, sei sie zufrieden. Im Falle der Äußerungen über deren Mutter wolle sie aber eine Berufung gegen die Entscheidung prüfen.

Beleidigungen im Gangsta-Rap seien Teil der Kunstform

„Wir sind da in einem ganz sensiblen Bereich der Grundrechte“, sagt Mustafa Oğlakcıoğlu, Strafrecht-Experte an der Uni Erlangen-Nürnberg. Der Gangsta-Rap und auch die für ihn typischen Beleidigungen seien Teil der Kunstform und - wie die Satire - von der Kunstfreiheit geschützt. Trotzdem dürfe die Musik „nicht vorgeschoben werden, um beleidigende und volksverhetzende Inhalte rüberzubringen“.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Beleidigungen und Diffamierungen haben im Rap eine lange Tradition, sagt Marcus Kleiner, Medienwissenschaftler und Experte für populäre Medienkulturen an der SRH Berlin University of Applied Sciences. „Der Battle-Rap war früher einmal dafür da, dass man sich nicht schlägt, sondern den Streit in einem Rap-Wettkampf mit Worten austrägt“, erklärt Kleiner.

Heute seien die Zusammenhänge komplexer und drastischer. Er sieht eine Art Dreiklang: Diss-Rap, zugehöriges Musikvideo - und eine Fortsetzung des Streits auf Instagram und Co. Eigentlich gehe es um die Auseinandersetzung zweier Kunstfiguren in einem Song, durch die dritte Social-Media-Ebene aber finde dieser künstliche und künstlerische Streit dann den Weg in die Realität.

Nicht der erste Streit der Rapper

Klassische Medien sprängen darauf an und trügen dazu bei, ein subkulturelles Thema zu einem gesellschaftlich relevanten zu machen. In einem juristischen Streit wie nun in München geht es für Kleiner auch immer um einen „Marketing-Effekt: Mehr Aufmerksamkeit für beide Seiten, Bushido und Fler. Und Aufmerksamkeit dieser Art kann für beide Seiten eben auch zu einer Einnahmequelle werden.“

Für Fler und Bushido ist es nicht der erste „Beef“, wie in der Szene Auseinandersetzungen zwischen Rappern genannt werden: Bereits 2004 gerieten die beiden in Streit, vertrugen sich fünf Jahre später öffentlich und brachten ein gemeinsames Album heraus. Fler machte zuletzt Schlagzeilen, weil er einen Journalisten des Berliner „Tagesspiegel“ bedroht haben soll, nachdem dort eine Chronik über den Konflikt erschienen war.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

RND/dpa

Mehr aus Promis

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige

Top Themen

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken