Rapper AK Ausserkontrolle erlebte Bushido und Clanchef als „zwei Freunde“
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Bushido sitzt als Nebenkläger im Prozess gegen den Chef eines bekannten arabischstämmigen Clans in einem Gerichtssaal. (Archivfoto)
© Quelle: Paul Zinken/dpa-Zentralbild/dpa
Berlin. Mit einem Musiker im Zeugenstand ist der Prozess gegen Clanchef Arafat Abou-Chaker und drei seiner Brüder um mutmaßliche Straftaten zum Nachteil von Rapper Bushido fortgesetzt worden. Der Berliner Rapper AK Ausserkontrolle erklärte am Montag vor dem Landgericht der Hauptstadt, er habe Arafat Abou-Chaker und Bushido als Freunde erlebt. „Für mich war ihr Verhältnis freundschaftlich, ich habe nichts Negatives gespürt“, so der 39-Jährige. Er habe 2017 einen Vertrag unterschrieben - „aus meiner Sicht mit beiden“.
Bushido, bürgerlich Anis Ferchichi, und der 45-jährige Arafat Abou-Chaker, Chef einer bekannten arabischstämmigen Großfamilie, galten als Partner im Musikgeschäft. Laut Anklage soll es zu Straftaten gekommen sein, nachdem Bushido 2017 die Geschäftsbeziehungen aufgelöst hatte. Arafat Abou-Chaker als langjähriger Manager habe dies nicht akzeptieren wollen und von dem Musiker eine Millionen-Zahlung und Beteiligung an dessen Musikgeschäften für 15 Jahre verlangt.
Körperverletzung und Freiheitsberaubung
Der 43-jährige Bushido soll im Dezember 2017 und Januar 2018 bedroht, beschimpft, eingesperrt und mit einer Wasserflasche sowie einem Stuhl attackiert worden sein. Die Anklage lautet unter anderem auf versuchte schwere räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung und gefährliche Körperverletzung. Die Brüder haben zu den Vorwürfen geschwiegen.
Bushido hatte im Prozess als Zeuge erklärt, er habe 16 Jahre lang niemandem offenbart, dass es von Anfang an eine „erzwungene Zusammenarbeit“ gewesen sei. Der Clanchef habe an ihm verdient und ihn „wie sein Eigentum behandelt“. Die Befragung des Rappers hatte sich über fast acht Monate hingezogen.
Rapper AK Ausserkontrolle, bürgerlich Davut Altundal, sagte weiter, für ihn seien die beiden damaligen Geschäftspartner „zwei Freunde“ gewesen. Er habe die Details eines Künstlerexklusivvertrages mit Arafat Abou-Chaker besprochen. Bushido sei dann hinzugekommen - „und ich habe bei ihm unterschrieben“. Für ihn seien beide „eine Firma“ gewesen. „Sie haben sich immer besprochen.“ Nach der Trennung habe ihm Bushido erklärt, er könne sich entscheiden, zu wem er gehen wolle. Der Vertrag sei aufgelöst worden. Der Prozess wird am 27. Oktober fortgesetzt.
RND/dpa