Influencerin Anne Wünsche setzt Unterlassungserklärung gegen Oliver Pocher durch

Reality-TV-Schauspielerin Anne Wünsche hat erfolgreich eine Unterlassungsklage erwirkt. Der Grund: Pocher hatte Wünsche eine falsche Unterstellung gemacht, wie sie erklärt.

Reality-TV-Schauspielerin Anne Wünsche hat erfolgreich eine Unterlassungsklage erwirkt. Der Grund: Pocher hatte Wünsche eine falsche Unterstellung gemacht, wie sie erklärt.

Auf Instagram hat Oliver Pocher (42) sich unter anderem über Influencerin und TV-Darstellerin Anne Wünsche (28) lustig gemacht und über sie hergezogen. Er warf ihr vor, auf Instagram Follower gekauft zu haben. Das hat nun Konsenquenzen für den Comedian: Wünsche hat eine Unterlassungserklärung gegen ihn durchgesetzt, wie Kai Wantzen von der Pressestelle des Landgerichts Hamburg dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) bestätigt.

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“Das Landgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 20. Mai eine einstweilige Verfügung in dem Verfahren erlassen. Dem Antragsgegner werden darin zwei Äußerungen über die Antragstellerin aus einem Video vom 27. April 2020 untersagt. Das Gericht bewertet diese Äußerungen, die Antragstellerin kaufe Follower und Likes und habe 96.500 ‘Emoji-Hearts’-Kommentare für ein von ihr veranstaltetes Instagram-Gewinnspiel gekauft, als Tatsachenbehauptungen, deren Richtigkeit der Antragsgegner bislang nicht glaubhaft gemacht hat”, heißt es vom Landgericht.

Ordnungsgeld für Pocher, wenn er gegen Unterlassung handelt

Deshalb gehe das Landgericht von einem Unterlassungsanspruch der Antragstellerin aus. “Wie in jeder Untersagungsverfügung hat das Gericht auch in diesem Fall Ordnungsmittel für den Fall einer Zuwiderhandlung angedroht. Die Höhe eines Ordnungsgeldes würde in jedem Einzelfall nach den Umständen festgesetzt werden, entsprechend der gesetzlichen Regelung kann ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro betragen”, heißt es weiter. Sollte Pocher die untersagten Äußerungen also wiederholen, droht ihm eine saftige Geldstrafe.

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Wünsche hatte sich bereits vor zwei Tagen zu dem Thema auf Instagram geäußert und geschrieben, dass sie noch nie zuvor einen Anwalt habe einschalten müssen. “Jedoch kommt man nur schwer gegen einen bekannten Comedian an, der eine Hetzjagd auf einen macht”, so die TV-Darstellerin. Sie bestreitet auch, ein von Pocher erwähntes Konto zu haben, mit dem sie die Follower gekauft haben soll.

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Auf gerichtlichem Wege ist ihr das nun aber doch gelungen.

RND/hsc

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