Oliver Pocher gegen Jörn Schlönvoigt: Anwalt fordert 30.000 Euro
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Comedian Oliver Pocher
© Quelle: Henning Kaiser/dpa
Köln. Auf dem Facebook- und Instagram-Kanal von Oliver Pocher gibt es derzeit nur ein Thema: Influencer. Beinahe täglich zieht der Comedian über die Instagram-Stars und -Sternchen her, kassiert dafür aber auch immer wieder Konter und sogar Klagen.
In einem aktuellen Video macht sich Pocher über “GZSZ”-Star Jörn Schlönvoigt lustig. Der hatte zuvor in den sozialen Netzwerken für ein Hanföl geworben, dass dort unter anderem auch als “gutes Mittel gegen Regelschmerzen” angepriesen wurde. In einem Video kritisierte Pocher unter anderem den Preis des Produktes.
Genau das hat jetzt aber offenbar Folgen. Denn der Hersteller des Produktes verschickte prompt ein Anwaltsschreiben an den Comedian, wie Pocher in einem Instragram-Video berichtet. In dem 20-minütigen Video liest Pocher einige Zeilen aus dem Schreiben vor.
Anwalt fordert 30.000 Euro als Vergleich
Besonders sauer stößt der Firma offenbar auf, dass Pocher das Hanföl mit einem handelsüblichen Hanföl zum Kochen verglich. Damit entstünde der Eindruck, dass das CBD-Öl, das Schlönvoigt bewirbt, überteuert sei.
Damit es nicht zu einem Termin vor Gericht kommt, setzen die Anwälte eine Vergleichssumme von 30.000 Euro an. Darauf will sich Pocher aber offenbar nicht einlassen: Sein Anwalt sei bereits mit dem Fall vertraut und bereite eine entsprechende Reaktion vor, so der Comedian.
RND/msc