Nach Urteil gegen Boateng: Staatsanwaltschaft prüft Rechtsmittel für Berufung

Der Fußball-Profi und ehemalige Nationalspieler Jerome Boateng (r) steht zu Beginn des Prozesses gegen ihn im Amtsgericht München mit seinen Anwalt Kai Walden zusammen.

Der Fußball-Profi und ehemalige Nationalspieler Jerome Boateng (r) steht zu Beginn des Prozesses gegen ihn im Amtsgericht München mit seinen Anwalt Kai Walden zusammen.

München. Nach der Verurteilung von Ex-Nationalspieler Jérôme Boateng zur Zahlung von 1,8 Millionen Euro Strafe wegen Körperverletzung an seiner früheren Freundin erwägt die Staatsanwaltschaft eine Berufung. „Wir prüfen derzeit, ob wir Rechtsmittel ergreifen“, sagte Sprecherin Anne Leiding am Freitag.

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Am Abend zuvor hatte das Amtsgericht München eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30.000 Euro verhängt. Der Richter sah es als erwiesen an, dass Boateng seiner damaligen Partnerin im Karibikurlaub 2018 ins Gesicht geschlagen hatte. 30.000 Euro sind zwar der höchstmögliche Tagessatz, Boateng ist damit aber nicht vorbestraft. Eine Vorstrafe gibt es erst ab 90 Tagessätzen.

Staatsanwaltschaft hatte Bewährungsstrafe für Boateng gefordert

Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Verfahren eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren gefordert - und eine Geldauflage von 1,5 Millionen Euro. Boatengs Verteidiger Kai Walden hatte einen Freispruch gefordert. Die Frage, ob auch sein Mandant erwägt, Rechtsmittel einzulegen, beantwortete er bis Freitagfrüh nicht.

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RND/dpa

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