Vorwurf der Vergewaltigung

Drastische Kritik an Justiz: Mutmaßliches Wedel-Opfer tritt in Hungerstreik

Jany Tempel tritt in den Hungerstreik. (Archivbild)

Jany Tempel tritt in den Hungerstreik. (Archivbild)

München. Eine neue Entwicklung in der Wedel-Affäre: Die Schauspielerin Jany Tempel kritisiert mit drastischen Mitteln die Münchner Justiz. Auf ihrer Homepage kündigte sie an, in den Hungerstreik zu treten, bis über die Anklage gegen Dieter Wedel wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung entschieden wurde.

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Vor mehr als einem Jahr hatte die Staatsanwaltschaft München I Anklage gegen Wedel erhoben. Sie geht davon aus, dass der Regisseur Tempel im Sommer 1996 in einem Münchner Luxushotel vergewaltigt hat. Er bestreitet die Vorwürfe. Das Landgericht München I muss nun über die Zulassung der Anklage entscheiden.

Livestream zum Hungerstreik

„Nach so vielen Jahren täglicher Ungerechtigkeit und permanenter psychischer Körperverletzung, trete ich nun hiermit in Hungerstreik, bis Sie endlich auf mein und unser aller Anliegen eingehen und dieser permanenten Retraumatisierung ein Ende setzen“, heißt es auf der Homepage der Schauspielerin, von der ein Link zu einem Live-Stream auf Youtube führt. Darin ist zu sehen, wie eine weißgekleidete, dunkelhaarige Frau, bei der es sich um Tempel handeln könnte, in einem Käfig sitzt.

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Anwalt kritisiert mehrfach lange Verfahrensdauer

Ihr Anwalt Alexander Stevens wollte sich zu der Aktion seiner Mandantin, über die zunächst die „Bild“-Zeitung berichtet hatte, nicht äußern. Er hatte die lange Verfahrensdauer allerdings schon mehrfach scharf kritisiert und im Mai eine offizielle Verzögerungsrüge verfasst.

„Im Hinblick auf die überlange Verfahrensdauer ist insbesondere auch zu berücksichtigen, dass es sich bei der Anklage der Staatsanwaltschaft um einen Fall von Schwerstkriminalität handelt, der meine Mandantin ganz erheblich belastet“, schrieb Stevens damals. Tempel, die in dem Verfahren als Nebenklägerin auftritt, leide „sehr unter der langen Verfahrensdauer“, schreibt Stevens. Ihr seien „zahlreiche materielle und immaterielle Schäden entstanden“. Er beantragte, „das Hauptverfahren zu eröffnen und zeitnah Termine zur Hauptverhandlung zu bestimmen“.

Staatsanwaltschaft hatte Wedel im März 2021 angeklagt

Die Staatsanwaltschaft hatte Wedel schon im März vergangenen Jahres wegen eines Vorwurfs aus dem Sommer 1996 angeklagt. Die Schauspielerin Jany Tempel gibt an, Wedel („Der große Bellheim“, „Der Schattenmann“) habe sie im Alter von 27 Jahren in einem Münchner Hotel vergewaltigt, als sie für eine Rolle vorsprechen wollte. Die 20-seitige Anklage wegen Vergewaltigung führt nach Angaben der Staatsanwaltschaft mehr als 20 Zeugen, eine Gutachterin und Kalendereinträge als Beweismittel an.

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Wedel bestreitet die Vorwürfe. Seine Anwälte sprachen von Vorverurteilung und betonten die Wahrscheinlichkeit, dass die Anklage gar nicht zugelassen werden könnte - obwohl das in der deutschen Justiz nur sehr selten vorkommt.

Zuständige Kammer noch mit Prüfung der Zulassung beschäftigt

Die zuständige Kammer sei noch mit der Prüfung der Zulassung beschäftigt, sagte ein Sprecher des Landgerichts München I nach der Verzögerungsrüge im Mai. Die Entscheidung solle in Kürze ergehen. In Haftsachen gilt ein Beschleunigungsgebot, das besagt, dass die Justiz alles tun muss, um das Hauptverfahren so schnell wie möglich zu beginnen. Wedel sitzt aber nicht in Untersuchungshaft.

Die Vorwürfe gegen ihn waren Anfang 2018 bekannt geworden. Damals beschuldigten drei Schauspielerinnen Wedel im „Zeit-Magazin“, sie in den 90er-Jahren sexuell bedrängt zu haben. Der Fall wurde der bekannteste in der deutschen #MeToo-Debatte, die 2017 ins Rollen gekommen war. Unter dem Hashtag #MeToo posteten vor allem Frauen in sozialen Netzwerken millionenfach ihre Erfahrungen mit sexuellen Übergriffen.

RND/dpa

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