Privater Brief veröffentlicht: Herzogin Meghan gewinnt Rechtsstreit gegen britische Zeitung
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Herzogin Meghan ist gerichtlich gegen die Berichterstattung der „Mail on Sunday“ vorgegangen.
© Quelle: Sonia Moskowitz Gordon/ZUMA Pres
Ein britisches Berufungsgericht hat den Einspruch eines Zeitungsverlags gegen ein Urteil wegen Verletzung der Privatsphäre von Herzogin Meghan abgelehnt. Das Gericht in London hielt am Donnerstag an der Entscheidung des High Court vom Februar fest. Dieser hatte geurteilt, dass die Veröffentlichung eines Briefs von Meghan an ihren Vater Thomas Markle illegal gewesen sei.
Die Berufung hatte der Verlag Associated Newspapers eingelegt, der die „Mail on Sunday“ und die Website „MailOnline“ herausgibt. Der Zeitungsverlag argumentierte, die Herzogin von Sussex habe in einem Austausch mit ihrem damaligen Kommunikationssekretär Jason Knauf angedeutet, dass sie es für möglich gehalten habe, dass ihr Vater den Brief an Journalisten weitergeben könnte. Daran habe sie beim Verfassen des Briefs gedacht.
Meghan teilte mit, das Urteil sei „ein Sieg nicht nur für mich, sondern für jeden, der jemals Angst hatte, für das Richtige einzutreten“.
RND/dpa