Fall Epstein: Ghislaine Maxwell muss intime Details nicht offenlegen
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Ghislaine Maxwell steht unter dem Verdacht, Minderjährige für Jeffrey Epstein herbeigeschafft zu haben.
© Quelle: imago images/Hans Lucas
New York. Vor einem Verfahren gegen die Vertraute des toten Finanziers Jeffrey Epstein, Ghislaine Maxwell, kann diese einen juristischen Erfolg verbuchen. Details über Maxwells sexuelle, einvernehmliche Erfahrungen mit Erwachsenen dürften unter Verschluss bleiben, entschied US-Bezirksrichterin Loretta A. Preska am Dienstag in Manhattan. Konkret ging es um die Offenlegung einer Aussage Maxwells in einem Zivilverfahren 2016, das bereits abgeschlossen ist.
Die entsprechenden Details unter Verschluss zu halten, sei durch Maxwells Interesse gerechtfertigt, sie privat halten zu wollen - „auch wenn das lüsterne Interesse mancher dadurch ungesättigt bleibt“, sagte die Richterin bei der Anhörung. Maxwells Anwälte hatten argumentiert, wenn die Aussage an die Öffentlichkeit komme, könne das ihre Chancen auf einen faires Verfahren im Fall Epstein mindern.
Die 59-jährige Britin steht unter dem Verdacht, in den 1990er Jahren Minderjährige für Epstein herbeigeschafft zu haben. Der verurteilte Sexualstraftäter hatte sich 2019 im Gefängnis in Manhattan selbst getötet, als er auf einen Prozess wegen Menschenhandels zur sexuellen Ausbeutung wartete.
Das Verfahren gegen Maxwell wird vermutlich nicht vor Juli beginnen. Sie hat auf nicht schuldig plädiert. Neben der Anschuldigung, Epstein Mädchen zugeführt zu haben, wird ihr auch vorgeworfen, sich manchmal am Missbrauch beteiligt zu haben.
RND/AP