Anwalt des mutmaßlichen Wedel-Opfers kritisiert langes Verfahren: „Kann nur noch mit öffentlichem Druck arbeiten“
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Neue Entwicklung in der Wedel-Affäre: Die Schauspielerin Jany Tempel kritisiert mit drastischen Mitteln die Münchner Justiz – sie ist in einen Hungerstreik getreten.
© Quelle: Christian Vierfuss/Dr. Alexander
Vor mehr als einem Jahr hat die Staatsanwaltschaft München I Anklage gegen Dieter Wedel erhoben. Sie geht davon aus, dass der Regisseur die Schauspielerin Jany Tempel im Sommer 1996 in einem Münchner Luxushotel vergewaltigt hat. Der Regisseur bestreitet die Vorwürfe.
Bis heute wurde die Anklage weder zugelassen noch abgelehnt – eine ungewöhnlich lange Zeit, wie Rechtsanwalt Dr. Alexander Stevens, der Tempel in dem Fall vertritt, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) sagt. „Die Eröffnung des Verfahrens ist in der Regel nur ein formaler Akt und dauert normalerweise zwei bis drei Wochen, bei größeren Fällen auch mal drei bis sechs Monate“, sagt er. Dass es, wie im Fall Wedel, aber mehr als ein Jahr dauere, sei dem auf Sexualdelikte spezialisierten Anwalt noch nie passiert.
Seine Mandantin hat sich deshalb nun für einen drastischen Schritt entschieden: Die Schauspielerin tritt in einen Hungerstreik – aus Kritik an der Münchner Justiz. Bewerten möchte Stevens diese Entscheidung als Anwalt nicht, versteht aber den Hintergrund: „Mittlerweile haben wir fast alle strafprozessualen Möglichkeiten ausgeschöpft, um das Verfahren voranzutreiben“, sagt er. „Da kann man nur noch mit öffentlichem Druck arbeiten.“ Jany Tempel mache das auf ihre eigene Weise.
Die Vorwürfe sind relativ zeitgleich mit denen gegen Weinstein in den USA aufgekommen, der ist mittlerweile schon verurteilt, und bei uns wurde noch nicht mal über die Anklage entschieden.
Dr. Alexander Stevens,
Anwalt der Schauspielerin Jany Tempel
Der Anwalt betont zudem: „Die Vorwürfe gegen Dieter Wedel sind relativ zeitgleich mit denen gegen Weinstein in den USA aufgekommen, der ist mittlerweile schon verurteilt, und bei uns wurde noch nicht mal über die Anklage entschieden.“ Dabei ist Stevens sich sicher, dass sie zugelassen werden muss: „Dem Gericht bleibt in einer solchen Aussage-gegen-Aussage-Situation ohnehin gar keine andere Möglichkeit, als das Verfahren zu eröffnen“, erklärt er. Beide Seiten müssten vor Gericht angehört werden, das lasse sich nicht auf dem „Bürowege“ klären.
Aussagepsychologin erstellte Gutachten über Jany Tempel
Dazu komme, dass sogar ein Gutachten der laut Stevens „wohl bekanntesten Aussagepsychologin Deutschlands, Renate Volbert“ über Jany Tempel erstellt worden sei – ein seltenes Vorgehen, so der Anwalt. „Das Gutachten hat Frau Tempel wohl als glaubwürdig und ihre Aussage als glaubhaft eigestuft“, so seine Einschätzung. Einsicht in das Gutachten werde ihm verwehrt – doch nach Erstellung des Gutachtens sei die Anklage im März vergangenen Jahres erhoben worden, was für seine Vermutung spreche.
Seitdem hat der Anwalt der Schauspielerin auch weitere Maßnahmen zur Beschleunigung des Verfahrens ergriffen – bisher erfolglos. „Erst hieß es seitens des Gerichts, dass sie überlastet sind, dann dass sich erst um Haftsachen gekümmert werde“, berichtet Stevens. „Also habe ich gefordert, Haftbefehl zu erlassen.“ Seiner Meinung nach sind die Voraussetzungen für eine Untersuchungshaft gegeben – „es ist ein schwerwiegender Tatvorwurf, zudem hat Wedel Immobilien und Vermögen im Ausland, was die Fluchtgefahr erhöht“. Das Gericht sah das anders, lehnte den Antrag ab.
Florian Gliwitzky, Pressesprecher beim Oberlandesgericht München, teilt dem RND mit, dass es bei Wedel offenbar keinen Haftgrund – dazu gehören neben der Fluchtgefahr auch die Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr sowie die Haftschwere – gegeben habe. „Er hat sich bisher dem Verfahren gestellt, soweit es erforderlich war“, sagt er. Stevens hat dann im Mai eine offizielle Verzögerungsrüge verfasst.
Warum dauert das Verfahren so lange?
Die zuständige Kammer sei noch mit der Prüfung der Zulassung beschäftigt, sagte ein Sprecher des Landgerichts München I nach der Verzögerungsrüge im Mai. Die Entscheidung solle in Kürze ergehen. Wiederum mehr als einen Monat später ist dies jedoch immer noch nicht passiert. Gerichtssprecher Gliwitzky sagt dem RND an diesem Donnerstag dazu: „Eigentlich sollte morgen eine Entscheidung getroffen werden, doch nun besteht bei einem Mitglied der Kammer Corona-Verdacht.“ Sollte sich dieser bestätigen, würde sich die Entscheidung noch mal verschieben.
Zu der sehr langen Verfahrensdauer kann der Sprecher nach eigenen Angaben nur eine Einschätzung geben, da die Zulassungsentscheidung von drei Richtern nach geheimen Beratungen getroffen werde – und er darin auch keine Einsicht habe. Er berichtet aber, dass die Kammer eigentlich im vergangenen Herbst schon auf der „Zielgeraden“ gewesen sei, dann jedoch ein anderer Fall mit drei Inhaftierten dazwischengekommen sei. In Haftsachen gilt ein Beschleunigungsgebot, das besagt, dass die Justiz alles tun muss, um das Hauptverfahren so schnell wie möglich zu beginnen. Wedel sitzt allerdings nicht in U-Haft, der Fall wurde nach hinten geschoben.
Auch Wedel hilft die lange Verfahrensdauer nicht, so die Einschätzung von Tempel-Anwalt Stevens – schließlich könne der Regisseur solange auch nicht entlastet werden, genauso wie die Schauspielerin ihre Vorwürfe nicht beweisen könne. Er hat eine andere Vermutung, warum sich das Verfahren so sehr zieht: „Ich glaube, dass das Gericht extrem vorsichtig agiert aufgrund der anwaltlichen Vertretung von Wedel. Er wird vertreten von dem ehemaligen Vorsitzenden Richter im Bundesgerichtshof, Thomas Fischer, der den Standardkommentar des Strafrechts herausgibt. Jeder Richter arbeitet mit dem Buch von Thomas Fischer. Ich glaube, das wird der Grund sein, warum man so extrem langsam, penibel und vorsichtig vorgeht.“
Tempels Anwalt kritisiert „überlange Verfahrensdauer“
Stevens kritisiert „diese überlange Verfahrensdauer und dass das allen im Ermessen eines Gerichts liegt“. „Dadurch befinden sich sowohl Opfer als auch Beschuldigter in einem Schwebezustand, mit allen negativen Konsequenzen“, sagt der Anwalt. Wie sich das im Fall seiner Mandantin verhält, beschreibt er so: „Jany Tempel hat höllische Angst vor dem Prozess und jede Nacht Albträume.“ Ein Urteil wäre ein Schlussstrich – egal, wie es ausfallen würde.
Wedels Anwälte sprachen währenddessen von Vorverurteilung und betonten die Wahrscheinlichkeit, dass die Anklage gar nicht zugelassen werden könnte – obwohl das in der deutschen Justiz nur sehr selten vorkommt. Auf eine Anfrage zum Hungerstreik Tempels und zu der langen Verfahrensdauer antwortet Wedels Anwältin Dörthe Korn aus der Kanzlei des früheren CSU-Politikers Peter Gauweiler dem RND nur knapp: „Aus Sicht der Verteidigung handelt es sich bei der Aktion von Frau Tempel offenbar um einen weiteren Versuch, durch spektakuläre Selbstdarstellung in unzulässiger Weise Einfluss auf das Verfahren der Justizorgane zu nehmen.“
Vorwürfe gegen Wedel 2018 bekannt geworden
Die Vorwürfe gegen Wedel waren bereits Anfang 2018 bekannt geworden. Damals beschuldigten drei Schauspielerinnen, darunter Tempel, Wedel im „Zeit-Magazin“, sie in den 90er-Jahren sexuell bedrängt zu haben. Der Fall wurde der bekannteste in der deutschen #MeToo-Debatte, die 2017 ins Rollen gekommen war.
mit dpa
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