Ernst August von Hannover muss in Österreich vors Gericht

Ernst August Prinz von Hannover muss sich in Österreich vor Gericht wegen verschiedener Taten, die er im Rausch verübt haben soll, verantworten.

Ernst August Prinz von Hannover muss sich in Österreich vor Gericht wegen verschiedener Taten, die er im Rausch verübt haben soll, verantworten.

Wels. Der 66-jährige Ernst August Prinz von Hannover muss sich, wie die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ (HAZ) berichtet, am 23. März in Wels vor dem Landesgericht verantworten.

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Im Juli vergangenen Jahres soll sich der Welfenchef, der im oberösterreichischen Grünau im Almtal lebt, „durch den Genuss von Alkohol und Benzodiazepinen in einen die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Rausch versetzt“ haben. Danach habe er laut der Medienmitteilung des Landesgerichts Wels in Österreich im Rausch Taten begangen haben, die, wäre er zurechnungsfähig gewesen, als „Verbrechen bzw. Vergehen des Widerstands gegen die Staatsgewalt, schwere Körperverletzung, gefährliche Drohung, Sachbeschädigung und Nötigung“ angesehen werden würden.

Ernst August von Hannover soll Polizisten bedroht haben

Ernst August von Hannover soll unter anderem Polizisten bedroht haben. Weitere Details nennt die Staatsanwaltschaft laut des „Österreichischen Rundfunks“ nicht, doch soll es sich beim Einsatz im vergangenen Jahr „um die Durchsetzung eines vorläufigen Waffenverbots und um die Vorführung zur Unterbringung“ gehandelt haben. Bei einer Verurteilung drohen dem Prinzen bis zu drei Jahre Haft.

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In Deutschland steht der Welfenchef ebenfalls mit der Justiz in Kontakt, hier jedoch auf der Klägerseite. Er fordert von seinem eigenen Sohn unter anderem die Marienburg zurück. Laut eigenen Angaben ist Ernst August von Hannover schwer erkrankt.

RND/goe

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