Zahl Kleiner Waffenscheine in Deutschland erneut gestiegen
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Ein Kleiner Waffenschein liegt zwischen einer Schreckschusspistole Walther P22, einem Magazin und einer Platzpatrone.
© Quelle: Oliver Killig/zb/dpa
Berlin. In Deutschland ist die Zahl Kleiner Waffenscheine erneut angestiegen. Damit waren zum Jahreswechsel 664.706 solcher Scheine im Nationalen Waffenregister eingetragen, wie das Bundesinnenministerium der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mitteilte. Die Zahl hat sich binnen fünf Jahren mehr als verdoppelt.
Prüfung auf Eignung
Ein Kleiner Waffenschein wird ab 18 Jahren von der Polizei oder einer kommunalen Behörde erteilt und berechtigt zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen. Diese Waffen verursachen, solange sie nicht aus äußerster Nähe abgefeuert werden, keine lebensgefährlichen Verletzungen.
Viele Polizeibehörden warnen aber vor Gefahren auch für den Nutzer selbst oder vor einer Gefährdung Unbeteiligter. Bevor man den Kleinen Waffenschein bekommt, prüfen die Behörden die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit – man darf zum Beispiel nicht vorbestraft sein.
Nutzung auf Schießständen
Nutzen darf man auch Schreckschusspistolen, Reizgas- oder Signalwaffen nur auf Schießständen oder in eng umgrenzten Fällen wie Notwehr. Bei öffentlichen Veranstaltungen wie Volksfesten und Demonstrationen oder im Kino dürfen solche Waffen auch mit Kleinem Waffenschein nicht mitgeführt werden.
dpa/RND