Wieder Kehrtwende von Lauterbach: Umstrittene Ex-post-Triage wird doch nicht erlaubt
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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD)
© Quelle: IMAGO/Chris Emil Janßen
Berlin. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat im Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona-Pandemie erneut eine Kehrtwende vollzogen. Lauterbach teilte am Montag mit, dass die umstrittene Ex-Post-Triage – also der Abbruch der Behandlung eines Patienten zugunsten eines anderen mit höherer Lebenschance – nun doch nicht ermöglicht werden soll. „Ex-Post-Triage ist ethisch nicht vertretbar und weder Ärzten, Patienten noch Angehörigen zuzumuten. Deshalb werden wir es auch nicht erlauben“, erklärte der Minister. Zuvor hatte es unter anderem von den Grünen heftige Kritik am Gesetzesvorschlag Lauterbachs zur Verteilung knapper Behandlungskapazitäten bei einer Pandemie gegeben.
Die Regelung der Ex-Post-Triage war ursprünglich ein Wunsch von Justizminister Marco Buschmann (FDP). Lauterbach, der das Vorhaben von Anfang an kritisch sah, setzte bei Verhandlungen mit Buschmann in der vergangenen Woche dann aber höhere Hürden durch: Vereinbart wurde, dass mindestens drei intensivmedizinisch erfahrene Fachärzte zustimmen müssen. Ein Gesetzesvorschlag in dieser Fassung ging dann in die sogenannte Ressortabstimmung. Nun die Kehrtwende: Lauterbach zog seine Zustimmung zu dem Kompromiss mit Buschmann zurück und erklärte sein definitives Nein zur Ex-Post-Triage. Der Entwurf soll nun entsprechend geändert werden.
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Nach illegalen Corona-Impfungen: Verfahren gegen Mediziner Winfried Stöcker eingestellt
Der Lübecker Mediziner Winfried Stöcker hatte 2021 Dutzende Dosen seines nicht zugelassenen Corona-Impfstoffs Lubeca Vax verabreicht, ehe er von Polizei und Ordnungsamt gestoppt wurde. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren nun ein – doch ihm droht dennoch eine Strafe.
„Tabubruch“
Die für die Behindertenpolitik zuständige Grünen-Abgeordnete Corinna Rüffer hatte am Wochenende dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) gesagt, die Aufnahme der sogenannten Ex-Post-Triage in die Gesetzespläne sei ein Tabubruch. Die Grünen-Politikerin sagte: „Das hieße, Schwerkranke müssten im Krankenhaus permanent mit der Angst leben, dass die medizinisch notwendigen lebensherhaltenden Maßnahmen zugunsten einer anderen Person beendet wird.“ Die Ex-post-Triage sei ohnehin auch juristisch hochumstritten, da sie vermutlich als Totschlag zu werten wäre, argumentierte die Abgeordnete.
Die sogenannte Ex-ante-Triage soll nach Angaben von Lauterbach weiterhin gesetzlich geregelt werden. Dabei geht es darum, welcher neu eingelieferte Patient in einer Situation knapper Behandlungskapazitäten zuerst versorgt wird. Zustimmen müssen in diesser Konstellation zwei Fachärzte. Durch das geplante Gesetz soll verhindert werden, dass Behinderte bei dieser Entscheidung benachteiligt werden.
Mit dem Gesetzesvorhaben reagiert die Koalition auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Dezember. Die Richter und Richterinnen hatten der Regierung auferlegt, unverzüglich Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen bei der pandemiebedingten Triage zu treffen. Andernfalls sei zu befürchten, dass diese bei der Zuteilung intensivmedizinischer Behandlungsressourcen benachteiligt würden, erklärten die Richter und Richterinnen. Geklagt hatten mehrere Menschen mit Behinderungen und Vorerkrankungen.
Erst kürzlich hatte Lauterbach einer Forderung der Länder zugestimmt, dass Corona-Infizierte sich nicht mehr auf Anordnung des Gesundheitsamtes isolieren müssen. Kurz darauf nahm er die Entscheidung wieder zurück und sprach von einem Fehler.
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