Diskussion um Sondertribunal

Wie kann Putin angeklagt werden? Baerbock-Vorschlag bekommt Widerstand in der EU

Wladimir Putin, Präsident von Russland, kommt im Kreml zu einem Treffen des Präsidialrats für Menschenrechte und Zivilgesellschaft. (Archivbild)

Wladimir Putin, Präsident von Russland, kommt im Kreml zu einem Treffen des Präsidialrats für Menschenrechte und Zivilgesellschaft. (Archivbild)

Stockholm. Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) schlägt in der EU Gegenwind entgegen. Es geht dabei um die Frage, wie Russland für seine Aggression gegen die Ukraine zur Rechenschaft gezogen werden sollte.

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Bei einem Treffen der EU-Justizminister in Stockholm sprachen sich am Freitag mehrere Vertreter dafür aus, ein internationales Tribunal zu schaffen und den russischen Präsidenten Wladimir Putin anzuklagen. Baerbock hatte sich zuletzt dagegen einem Vorschlag für ein anderes Vorgehen angeschlossen und dabei eingeräumt, dass Putin zunächst nicht angeklagt werden könnte.

Baerbock fordert internationales Sondertribunal für Krieg gegen die Ukraine
16.01.2023, Niederlande, Den Haag: Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen), Außenministerin, spricht bei einer Pressekonferenz. Die Ministerin trifft bei ihrem Besuch in Den Haag unter anderem den Präsidenten des Internationalen Strafgerichtshofs und Ministerpräsident Rutte. Foto: Christophe Gateau/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

„Wir unterstützen den ukrainischen Wunsch der Einrichtung eines Sondertribunals für Russlands Aggressionsverbrechen“, sagte Baerbock.

Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag kommt nicht dafür in Frage, das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine, das von der politischen und militärischen Spitze begangen wird, zu verfolgen. Der Grund: Russland erkennt dessen Zuständigkeit nicht an.

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Kommt ein internationales Sondergericht oder ein Sondergericht auf nationaler Basis?

Deshalb hatte die EU-Kommission im November zwei Alternativen vorgelegt, wie Moskau für die Aggression zur Verantwortung gezogen werden könnte. Dies war zum einen die Möglichkeit, ein internationales Sondergericht aufzusetzen. Die zweite Option war ein Sondergericht, das auf nationalem Recht fußt und mit internationalen Richtern besetzt ist - ein sogenanntes hybrides Gericht.

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Baerbock hatte Mitte Januar in Den Haag für ein Tribunal geworben, das auf ukrainischem Recht fußt, also die zweite Option. Dabei räumte sie ein, dass dieses Putin sowie Ministerpräsident Michail Mischustin und Außenminister Sergej Lawrow nicht anklagen könne. Dies wäre wegen ihrer Immunität voraussichtlich erst nach Ende ihrer Amtszeit möglich.

Die EU-Staaten sind sich in der Frage uneins

Belgiens Justizminister Vincent Van Quickenborne forderte am Freitag dagegen, dass man die „hohen Tiere“ verfolge. „Wenn man die Frage der Immunitäten nicht lösen kann, wird dieses Tribunal meiner Meinung nach nicht sinnlos sein, aber ich meine, es wird an Bedeutung verlieren.“ Van Quickenborne sprach sich für den Weg über die Vereinten Nationen aus. Im Sicherheitsrat werde es wegen Russland natürlich ein Veto gegen ein internationales Sondertribunal geben, man solle sich jedoch um eine Mehrheit in der Generalversammlung bemühen.

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Die lettische Ministerin Inese Libina-Egnere sagte, sie spreche im Namen der drei baltischen Staaten, wenn sie ein internationales Tribunal befürworte. Luxemburgs Ministerin Sam Tanson betonte, ihr Land wolle kein hybrides Gericht. Öffentliche Unterstützung für ihren Weg bekam Baerbock am Freitag einzig von Frankreich.

RND/dpa

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